Erklärung - Über die Altervorsorge

… hinausgehende Steuerermäßigung
Habe heute meinen Steuerbescheid bekommen. Darauf steht`zu meiner Riesterrente gehörend der omniöse Satz „Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung“. Nach suchen im Netz, habe ich dafür keine echte Erklärung für diese Formulierung und den resultierenden Betrag gefunden.

Mir ist bewusst, dass das Finanzamt eine Günstigerprüfung durchführt. Ich würde gerne verstehen, was die berechnete Zahl zu bedeuten hat. Hierbei geht es mir nicht um die konkreten Zahlen, die in meinem Fall gelten, sondern allgemein, was diese Formulierung und das Ergebniss zu bedeuten hat (daher habe ich meine Zahlen durch X und Y ersetzt).
Ich bekomme X€ Steuern zurück. Der „Über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung“ Betrag ist Y€.
Zwei Fragen hierzu:

  • Wie kann ich daraus ablesen, wie die Günstigerprüfung ausgegangen ist? Wenn X > Y dann kein Sonderabgabenabzug?
  • Bedeutet der Betrag, dass ich `X-Y€ Zulage zu meinem Rieservertrag bekomme? Warum steht neben meiner Vertragsnummer dann Y€?

Für eine Erklärung wäre ich sehr dankbar!

Hallo stefano,

tut mir leid, diese Formulierung ist mir noch nicht untergekommen, auch fehlen einige Angaben (Einkommen, Einkommen Vorjahr, wer hat geriestert, Kinder, etc.) um Hinweise geben zu können.
Wo steht dieser Satz? In der Berechnung zur ESt, bei der Feststellung zur Altersvorsorge, in den Erläuterungen zum Bescheid…?
In der Regel gibt es für die Riesterrente einen eigenen Bereich im ESt-Bescheid „gesonderte und einheitliche … nach §10a Abs4 EStG“. Hier wird die Steuerermäßigung der ESt dargestellt. Im Bereich Sonderausgaben werden die Altersvorsorgebeträge „berücksichtigt“, bei der „Berechnung der Steuer“ wird die „Altersvorsorgezulage“ dann der ESt wieder zugerechnet um eine doppelte Vergünstigung durch Steuer und Zulage zu vermeiden, da ja immer der Zulageantrag gestellt werden sollte. Nach Hinzurechnung der Zulage zur ESt kommt es i.d.R. zur festzusetzenden ESt.
Würde da evtl mal beim FA anrufen und mir das erklären lassen.

Gruß
hjs

Hallo stefanao,

es hätte die Sache sicherlich einfacher gemacht, in diesem anonymen Forum konkrete Zahlen anzugeben.

Also - eine allgemeine Antwort: bei der Günstigerprüfung des Finanzamtes wird überprüft, ob der Steuervorteil (Du kannst die Beiträge zu 100% absetzen) günstiger für Dich ist als die direkte Zulage. Die positive Differenz bekommst Du per Steuererstattung ausgezahlt.

Hallo und Danke für die Antwort,

ich darf laut FAQs keine konkreten Zahlen nennen (allerdings wurde meine Frage trotzdem aus dem Forum entfernt), daher habe ich versucht es allgemein zu halte.

Ich verstehe, was mit der Günstigerprüfung gemeint ist, nur verstehe ich den erwähnten Satz nicht. Wozu wird mir diese „Über die Altervorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung“ angegeben. Diese Angabe scheint mit der Günstigerprüfung zu tun zu haben, nur leider kann ich an der Angabe das Ergebnis der Günstigerprüfung nicht ablesen. Ist schon witzig: der Satz steht auf hunderttausenden Bescheiden, aber scheinbar weiß kaum jemand, was es zu bedeuten hat :smile:

Ein komplexes Thema.

Nun kenne ich Deine persönlichen Verhältnisse nicht. Wenn Du z.B. verheiratet bist und ihr gemeinsam veranlagt, ist es steuerlich oft schwer nachzuvollziehen.

Verstehe ich Deine Frage jetzt recht - es geht Dir nicht um den absoluten Betrag, sondern eher darum, die „Steuerlogik“ hinter der Entscheidung zu verstehen?

Sorry, da kann ich leider nicht helfen

Hallo,
die etwas umständliche Betrachtungsweise liegt in der Grundsätzlichen Überlegung, dass Bezieher kleiner Einkommen und Familien mit Kindern über die Steuerersparnis hinaus gefördert werden sollen. Die Beiträge zur Riesterrente werden vom Versicherten erst einmal aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen bezahlt. Die Aufwendungen zur Riesterrente müssen aber bis 2.100€ je Förderberechtigtem steuerunbelastet sein. Dies wird erstmal dadurch versucht, das der Versicherte als Gegenleistung für seine versteuerten Riesterbeiträge vom Staat eine Zulage erhält. Reicht diese Zulage nicht aus, erfolgt darüber hinaus eine Steuererstattung. Beispiel:
Lediger, 25.000€ Bruttoeinkommen, Steuersatz 25%.
Beitrag zu Riester=1.000€ (4% vom Brutto)davon 154€ Zulage, verbleiben 846€ Eigenbeitrag. Steuer auf 1.000€ = 250€. Bereits erhalten: 154€ Zulage. Steuererstattung 96€, damit ist die Aufwendung für den Versicherten ohne Belastung.

Lediger, 25.000€ Bruttoeinkommen, 2 Kinder (vor 2008 geboren), Steuersatz 25%.
Beitrag zu Riester=1.000€, davon 154€ Grundzulage und 2 x 185€ Kinderzulage, verbleiben 476€ Eigenbeitrag. Steuer auf 1.000€ = 250€. Bereits erhalten 524€ Zulage,also mehr als doppelt so viel wie die Steuer auf den Gesamtbeitrag, daher keine weitere Steuererstattung.
Ich hoffe, damit etwas zur Klarheit beigetragen zu haben. Deine Überlegungen sind also völlig richtig.
Gruß
Lutz

tut mir leid hier kann ich nicht helfen.

Vielen Dank für Deine Antwort! Jetzt habe ich begriffen, was gemeint ist.

für die Erklärung sollten Sie ihren Berater fragen, schließlich hat der für seine Beratung Geld bekommen, bzw. dafür, dass Sie bei ihm abgeschlossen haben, warum lassen Sie ihn für sein Geld nicht auch arbeiten?

Man bekommt für seine Riesterbeiträge eine Zulage, nach dem gleichen steuertechnischen Mechanismus wie etwa das Kindergeld, nur dass die Höhe der Zulage von der Höhe der Beiträge abhängt.

ZUSÄTZLICH darf man die Riesterbeiträge UND die Zulage noch als Sonderausgaben geltend machen.

Über diesen Mechanismus lacht sich die Fachwelt kaputt, denn dass ist ein für Steuerexperten nicht vermittelbarer Systembruch: Man bekommt Geld und dieses Geld darf man auch noch als Ausgaben von der Steuer absetzen, das ist nicht nur bei uns einmalig.

Persönliche Anmerkung:

Die Versicherungslobby hatte damals ganze Arbeit geleistet. Der Finanzminister sollte damals die Versicherungsfirmen so weit es geht beschenken. Guthaben der gesetzlichen Rentenversicherung wurden entnommen und der Staatskasse zugeführt, wodurch die Rentenkassen immer mehr ausbluteten und nunmehr nur noch in der Lage sind ein lächerliches Almosen zu zahlen. Dadurch wurde den Leuten begründete Angst gemacht und der Druck erhöht sich zusätzlich privat zu versichern. Die Riesterrente hat bei jedem Anbieter enorm hohe Verwaltungskosten, die die staatlichen Zulagen übersteigen. Trotzdem fuhr man durch den genannten Mechanismus mit der Riesterrente erst mal besser, als mit der gesetzlichen Rente, obwohl die gesetzliche Rente kostengünstiger arbeitet (z.B. keine Außendienstmitarbeiter, keine Werbung, etc.), die gesetzliche Rentenversicherung muss aber erst mal wieder ihren Kapitalbedarf aufbauen, das macht die gesetzliche Rente wettbewerbsunfähig. Da Versicherungsunternehmen aber das Geld in Fonds anlegen und damit durch Kasino-Spielbank-Anlagen massiv Kapital vernichtet wurde lohnt sich die Riesterrente auch nicht mehr. Nun schreit man wieder nach dem Steuerzahler der die Versicherungen und Banken retten soll.

Mein Tipp: Alles auf festverzinsliche Wertpapiere geben;
Vorteil: Keine Verwaltungskosten, keine Kursschwankungen und das Geld ist durch Rückversicherungen meistens zu 100% gesichert. Die Zinserträge fallen dann unter die Abgeltungssteuer und man muss sich nicht mehr mit der Steuererklärung rumärgern.

Alles andere kostet nur unnötig Nerven!

Hallo,
Steuerersparnis durch Riester - Zulage (geht in Vertrag) = Auszahlung

Mfg
JOs

Lieber Stefanao,

Erklärungen der Günstigerprüfung sind offensichtlich überflüssig, da Du diese scheinbar verstanden hast. Dein Arbeiten mit X und Y macht einen zunächst wahnsinnig-. Mich interessieren nicht Deine Einkommensverhältnisse, aber die Arbeit mit echten Zahlen ist wesentlich leichter, da man dann etwas in der Hand hat zum arbeiten. Ich kann es Dir anhand Deiner Arithmetik nur so erklären, dass der sich nach der sich ergebende Betrag stuermindernd auswirkt, d.h.
er wird ebenfalls als Sonderausgabe berücksichtigt. Wie hoch der sich ergebende Betrag auf die Steuerstattung auswirkt, ist fallbezogen und kann nur durch konkrete Zahlen annähernd ermittelt werden.
Tut mir leid, aber arbeite beim nächsten Mal mit handfesten Dingen.

Alles Gute für Dich und Deine Lieben

Wilhelm

Hallo Stefanao,
Voraussetzung für die staatliche Förderung der Altersvor-
sorge ist, das die Beiträge aus dem individuell versteu-
ertem Arbeitslohn geleistet werden, zum Aufbau einer ka-
pitalgedeckten Altersvorsorge verwendet werden und die
Vorsorge eine lebenslange Rente garantiert. Nicht geför-
dert werden Beiträge in Unterstützungskassen und Direktzusagen.
Die Zulage setzt sich zusammen aus einer Grundzulage und der Kinderzulage. die volle Zulage erhält man je-
doch nur, wenn ein jährlicher Mindesteuígenbetrag ge-
leistet wird. Zahlt man weniger, wird auch die Zulage
entsprechend gekürzt. Die Grundzulage beträgt ab 2008
maximal 154 €. Die Zulage wird bei Ehepaaren beiden
Partnern gewährt. Sie kann aber nicht von dem einen
auf den anderen Partner übertragen werden. Beide müs-
sen also einen auf sich lautenden Altersvorsorgevertrag
abgeschlossen und den Mindesteigenbeitrag eingezahlt
haben. Für jedes Kind, für das der Anspruchsberech-
tigte Kindergeld erhält, wird eine Kinderzulage ge-
währt. Diese beträgt ab 2008 maximal 185 €. Ohne
Kinder entfällt die Kinderzulage. Der Gesetzgeber
fördert die private Altersvorsorge nur, wenn man sich mit Eigenbeträgen selbst daran beteiligt. Der Mindest-
beitrag berechnet sich ab 2008 wie folgt:
Mindestbeitrag (abzüglich möglicher Zulagen) in % der
rentenversicherungspflichtigen Einnahmen im Vorjahr
gleich 4 %, maximal 2100 €. Im Rahmen der Einkommen-
steuerveranlagung überprüft das Finanzamt von Amts
wegen, ob die Zulage oder der zusätzliche Sonderaus-
gabenabzug für sie günstiger ist
Die berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen
ist komplex: So gelten je nach Art der Vorsorgeauf-
wendungen unterschiedliche Höchstbeträge und bestimmte
Versicherungsbeiträge werden nur anteilig berück-
sichtigt. Zudem gibt es noch zwei unterschiedliche
Methoden zur Berechnung der abzugsfähigen Vorsorge-
aufwendungen. Ab 2010 wurde die Berechnungsmethode
geändert: Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflege-
Pflichtversicherung sind in voller Höhe absetzbar,
selbst wenn sie über den Höchstbetrag für sonstige
vorsorgeaufwendungen liegen.
Damit durch die Berechnungsmethoden niemand schlechter
gestellt wird, gibt es bis zum Jahr 2019 eine soegn.
Günstigerprüfung. Das Finanzamt prüft von sich aus,
ob sür sie die Berechnung der abzugsfähigen Vorsorge-
aufwendungen nach altem Recht günstiger ist. Ist das
der Fall, werden im Steuerbescheid die absetzbaren
Vorsorgeaufwendungen nach der alten Berechnungsmethode
ermittelt. Hierbei sind Altersvorsorgeaufwendungen und
sonstige Vorsorgeaufwendungen gemeinsam bis zum sogen.
Vorsorgehöchstbetrag absetzbar.
Deshalb kann die Frage nicht pauschal beantwortet wer-
den, hier müssen alle Voraussetzungen vorliegen, dann
kann mit Anwendung der entsprechenden Methoden eine
Antwort über die Formeln gegeben werden. Man sieht
die Frage ist sehr komplex.

Grüße tilgba

Hallo Stefano,

Hier ein Beispiel: Berechnung der Steuerersparnis (Vereinfacht)

Angenommen wird ein alleinstehender Mann ohne Kinder mit einem persönlichen Steuersatz von 40%. Als staatliche Riester-Zulage erhält er lediglich die jährliche Grundzulage von 154 Euro. Um den Steuervorteil voll auszuschöpfen, investiert er im ersten Jahr den Betrag von 1946 Euro in seine Riester-Rente. Zusammen mit der Zulage erreicht er so den maximal geförderten Vorsorgebetrag, denn die vom Staat geleistete Zulage wird als vom Sparer geleistete Vorsorgeleistung berechnet.

Sonderausgabenabzug für Vorsorgeleisungen: 1946 Euro Eigenleistung + 154 Euro Zulagenanspruch = 2100 Euro
Steuervorteil bei reinem Sonderausgabenabzug: 2100 Euro Sonderausgabenabzug x 40% Steuersatz = 840 Euro
Zusätzlicher Steuervorteil: 840 Euro theoretischer Steuervorteil - 154 Euro erhaltene Zulage = 686 Euro

Die Gesamtförderung beträgt 840 Euro: Bestehend aus der Zulage von 154 Euro und einer zusätzlichen Steuerersparnis von 686 Euro. Bei der Abrechnung der nächsten Einkommensteuer erhält der Sparer die 686 Euro im Rahmen der Einkommenssteuer erstattet. Auf seinem Riesterkonto befinden sich dann 2100 Euro (Eigenleistung 1946 + 154 Euro Zulagen).

(Quelle zum nachlesen: http://www.vergleich-riester-rente.com/Riesterrente-…)

Sorry, hatte keine Zeit alles selber zu schreiben. Sollte aber weiterhelfen, denke ich.

MfG S.Heddinga

Hallo,
m. d. Riesterzulage verhält es sich so, dass Sie über das Unternehmen wo der Vertrag abgeschlossen wurde die jährl. Zulage Ihrem Konto gutgeschrieben wird ( was übrigens auch als Einzahlung gilt ).
Die Günstigerrechnung klärt ob die Steuererstattung in Ihrem konkreten Fall höher ist als die gesetzl. Zulage auf Grund Ihrer Einzahlungen. Ist die der Fall wird dieser Betrag bei der Steuer berücksichtigt und auf Ihr Riesterkonto gutgeschrieben, wobei dann die tatsächl. vom Unternehmen errechn. Riesterzulage, dann Ihrem zu versteuernden Einkommen wieder hinzugerechnet wird.
Gruß
Dieter

HALLO, LEIDER IST DER USER ZUR ZEIT IN URLAUB UND ERST
AB 10.4. WIEDER ERREICHBAR. GGF. DANN NOCH MAL NACHFRAGEN.

GRUSS H:W.

kann ich leider nicht verstehen