Erklärung zum Einkommen/Erstattungsantrag gesetzliche Zuzahlung

Hallo liebe Community,

meine Expartnerin ist chronisch krank und ich stelle gerade in ihrem Auftrag einen Antrag auf Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung bei der Krankenkasse. Sie hat keine Einnahmen aus Erwerbsarbeit, nur das Kindergeld für unsere Tochter wird auf ihr Konto überwiesen. Wir leben momentan mehr schlecht als recht alle noch immer von meinem kargen Gehalt in einer Wohnung, alle laufenden Kosten übernehme ich. Welche Einnahmen muss ich bei ihr angeben? Ist das Kindergeld in diesem Fall Einkommen? Ist der Versorgungunterhalt und das Geld, das ich für eine etwas größere Wohnung indirekt auch für sie ausgebe Einkommen?
Wäre nett, wenn mich da jemand etwas aufklären könnte, ich bekomme von der Krankenkasse dazu widersprüchliche Aussagen.

Schöne Grüße und vielen Dank
Maxl

Hallo,
schau mal hier - https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/zuzahlung_belastungsgrenzen/_jcr_content/par/download_0/file.res/Gemeinsames%20Rundschreiben%20Einnahmen%20Lebensunterhalt.pdf

da ist alle wunderbar erklärt - Kindergeld wird nicht angerechnet.
Ob die freie Koste und Wohnung als Sachbezüge angerechnet werden, das kann ich nicht sagen, meine aber, dass bei keinem Einkommen fiktiv der Betrag für einen Haushaltsvorstand nach dem Bundessozialhilfegesetz hergenommen wird, was einem Eigenanteil (1%) von ca 49,00 € pro Jahr ausmachen würde - das sollte aber eine Kasse genauer und besser sagen können, denn schließlich muss sie doch den Antrag bearbeiten.
Gruss
Czauderna