Erkrankt nach eigener Kündigung

Hallo ihr Lieben,

da ich hier schon einige interessante Dinge lesen konnte aber bei meinem aktuellen Problem nicht so richtig weiter komme, muss ich nun mal direkt fragen. Folgendes Problem:

Ich habe meinen Job zum 30. eines Monats fristgerecht gekündigt, da ich am 1. einen Job antreten wollte. Soweit so gut. Die letzten Tage in der alten Firma waren horror und ich wurde psychisch unter Druck gesetzt, sodass ich an mir selbst gezweifelt habe. Meinen neuen Job zum 1. konnte ich leider nicht antreten, da ich nicht in der Lage war. Ich lag tagelang nur im Bett und habe geheult - mein Freund hat mich dann in eine Klinik einweisen lassen, da er Angst hatte, dass ich mir etwas antue. Nach einigen Gesprächen geht es mir heute wieder gut. In Absprache mit der neuen Firma kann ich meinen neuen Job dennoch antreten, aber mit Arbeitsbeginn 15…

Was muss ich jetzt machen? Ich bin ja nun 14 Tage krank bzw. im Krankenhaus gewesen. Meine Hausarzt ist noch im Urlaub. Muss ich mich arbeitslos melden? ALG bekomme ich ja eh nicht, aber wegen der Krankenversicherung? Benötige ich einen Krankenschein? Hilfe kennt sich jemand damit aus?

Liebe Grüße und besten Dank für jegliche Anwort.

Wenn du gesund bist, bist du arbeitsfähig. Ich würde dir deshalb raten, dich heute noch arbeitslos zu melden! Du wirst wie du richtig sagst kein Alg bekommen weil du selber gekündigt hast, die Zeiten, die du arbeitslos gemeldet bist werden aber bei der Rentenversicherung angerechnet. Sonst fehlen dir zwei Wochen, deshalb: Auf zur Arbeitsagentur :wink:

Das ist wieder eine Geschichte, bei der mir der Glaube fehlt. Aber gut, glauben wir auch das noch (denn ganz ehrlich: wenn Du so schlimm krank warst, dass das Antreten vom neuen Job nicht ging, dann biste nicht zwei Wochen später voll einsatzfähig).
Zu wann beginnt denn der neue Vertrag? Und warum (und wie: Du warst doch krank!) wurde der überhaupt geändert? Ich meine, dann beginnst halt den neuen Job gleich mit ner Krankmeldung - so what?

@ThorstenStroh Lieben Dank für deine Antwort. Ich war bei der Agentur und habe alle Antragsunterlagen bekommen. Nun frag ich mich ab wann dies gilt.

  • gekündigt zum 29.02. (30. gab es ja garnicht)
  • neuer Arbeitsvertrag sollte am 1.03. unterschrieben werden
  • Arbeit aus genannten Gründen nicht angetreten
  • 4.3. - 10.3. Krankenhausaufenthalt
  • 11.3. arbeitslos gemeldet aber mitgeteilt, dass neuer Job am 15.3. beginnt

Auf dem Antrag vom Amt steht nun Meldung per 11.3. arbeitslos, Abmeldung per 14.3. - gilt dies dann nur für die 4 Tage? Was ist mit den Tagen vom 1.3. bis 10.3. Kenne mich mit sowas nicht aus.

@Petzi deine Ungläubigkeit kann ich grundlegend nachvollziehen. Möchte hierzu nur sagen, dass ich seit über 30 Jahren meinen Lebensunterhalt durch Putzen verdiene und noch nie Leistungen vom Staat bezogen habe. Geplant ist so ein Ausfall mit Sicherheit nicht, aber scheinbar streikt der Körper irgendwann doch. Ich habe nun endlich meinen Traumjob gefunden und bin heil froh, dass das Unternehmen mir eine zweite Chance gibt. Und auch wenn ich hätte mich weiter krank schreiben können, nein das möchte ich nicht!

Es gibt doch keine Rückdatierung bei ALG, zählt ab Meldung.
Und offenbar warst Du ja im alten Betrieb nicht krankgeschrieben und im neuen auch nicht (ging ja noch nicht, weil noch gar nicht angestellt).

Die Märztage bis zum 10. sind sozusagen weg. Man war da zwar noch automatisch krankenversichert ( 1 Monat Nachversicherung) aber sonst gibt’s da nichts.
Die Tage fehlen in der Rentenversicherung und Geld gibt’s auch nicht dafür.

Nur für die 4 Tage ( 11.3 bis 14.3.)

MfG
duck313

Zunächst mal gesundheitlich alles gute und ich drücke Dir alle Daumen, dass Dir diese kurze „Auszeit“ so geholfen hat, dass das nimmer wieder kommt! Und herzlichen Glückwunsch zum Traumjob :smile:
Deine Frage wurde ja schon beantwortet, für die 11 Tage wirst Du nix mehr kriegen. Aber: sollte sich - was ich Dir natürlich nicht wünsche - eines Tages der Traumjob gekündigt werden, geh doch bitte in folgender Reihenfolge vor:

  1. neuen Vertrag unterschreiben
  2. beim alten Job kündigen

Wenn’s nicht geht, weil der alte Job absolut unerträglich ist und Du kündigen musst, bevor der neue Vertrag unterschrieben ist, dann geh wenigstens rechtzeitig aufs Arbeitsamt und melde dich dort an. Kohle kriegst dann zwar keine, aber genau solche doofen Sachen wie Dir jetzt passieren kannste dann ausschließen

Wenn ich keine Kohle kriegte, würde ich mich diesem inkompetenten Haufen mindestens 25 Kilometer fernhalten.

Gruß T

Das war viel Pech auf einen Schlag. Normalerweise wäre ja alles ordentlich und richtig verlaufen. Die Lücke von wenigen Tagen wirst du wohl in Kauf nehmen müssen.