'Erlaubte' Fragen im Vorstellungsgespräch?

Hallo zusammen,
ich bin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden und bin sowieso schon mehr als nervös, da ich den Job gerne hätte.

Was mich interessieren würde ist, welche Fragen der Arbeitgeber mir stellen darf bzw. welche ich beantworten muss.
Ich habe chronisches Gelenkrheuma u.a. in den Handgelenken, sodass ich bei einigen Arbeiten im Büro leicht eingeschränkt bin. Allerdings nichts weltbewegendes. Darf nur nicht schwer heben, also z.B. viele Aktenordner gleichzeitig tragen.

Wenn ich gefragt werde ob ich „gesund“ bin, muss ich die Frage dann (wahrheitsgemäß) beantworten?

Mein Onkel hat mir gestern noch erzählt, dass in den Arbeitsverträgen sogar drinsteht, dass man „fachlich und gesundheitlich“ für die Arbeit geeignet ist. In meinem letzten Arbeitsvertrag stand das z.B. gar nicht drin.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Hallo M155Y,

ich bin zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden und
bin sowieso schon mehr als nervös, da ich den Job gerne hätte.

es ist für mich ganz leicht zu sagen, sei nicht nervös,
aber für Dich sehr schwer umzusetzen.
Trotzdem, geh in das Gespräch mit einem „Le se fair“-Gefühl.
Wenn Du dir Druck machst, den Job unbedingt bekommen zu wollen,
hast Du es nur noch schwerer.
Bezüglich Deiner Frage habe ich hier etwas gefunden

http://www.bewerben.de/informationen/vorstellungsges…

http://www.jobblog.ch/100-fragen-im-vorstellungsgesp…

http://www.vorstellungsgespraech-fragen.de/fragen-an…

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Erfolg

Daumendrückende Grüße Grisu

Auch hallo

Was mich interessieren würde ist, welche Fragen der
Arbeitgeber mir stellen darf bzw. welche ich beantworten muss.

Das kommt auch auf die Art der Tätigkeit an. Als Stichworte „Recht auf Lüge“, „Fragerecht des Arbeitgebers“: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/a…

mfg M.L.

Hallo,

Wenn ich gefragt werde ob ich „gesund“ bin, muss ich die Frage
dann (wahrheitsgemäß) beantworten?

Nein, du darfst lügen. Wenn du aber einen Behindertenausweis hättest und diesen verschweigen würdest, dann hätte der Arbeitgeber später das Recht, dich deswegen fristlos zu kündigen.

Die Frage ist, ob du wirklich lügen musst. Du kannst ja, wenn du gefragt wirst, einfach sagen, dass du nicht schwer heben darfst und es damit gut sein lassen. Dann wird später einmal auch niemand auf die Idee kommen, dass du z.B. bei einem Umzug der Firma tatkräftig mit anpacken könntest. … Warum du nicht schwer heben darfst, geht meiner Meinung nach niemanden etwas an.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

generell darf der AG dich nicht nach Krankheiten oder einer Schwangerschaft bzw. Kinderwunsch ausfragen, es kann dir rein rechtlich nicht als Täuschung angekreidet werden wenn du da etwas verschweigst. Das gilt aber nur insofern wie es nicht um Dinge geht, die für den Job notwendig sind.
Wenn du dich also als Dachdeckerin bewirbst, auf die Frage nach der Schwindelfreiheit vorgibst „alles kein Problem“, und später traust du dich aber doch nicht über das Erdgeschoss hinaus, ist das eine unzulässige Täuschung, wegen der man dich kündigen kann.

Solange es um unbedeutende Dinge geht, die nichts mit der Arbeit zu tun haben, musst du darauf nicht antworten. Also wenn man z. B. als Bürokaufmann den Heuschnupfen nicht angibt wird das kein Problem sein.

Die Frage ist aber wie man sinnvoll mit einer eventuellen Frage nach Erkrankungen umgeht. Wenn man deine Einschränkungen sieht wäre es sehr blöd zu behaupten dass es sie nicht gäbe, oder sich darauf zu berufen dass man dazu nichts sagen müsse. Selbst wenn man es nicht direkt sieht verhedderst du dich womöglich schnell weil kaum ein Mensch unbefangen lügen kann. Und die Frage ist ja auch: warum solltest du das tun?

Wenn dich die Erkrankung sowieso in diesem Job nicht behindern wird, sondern nur ein paar völlig unbedeutende Zugeständnisse in den Abläufen nötig werden, würde ich das sogar selber aktiv ansprechen! Nichts ist schlimmer als der Eindruck, dass ein Bewerber oder neuer Mitarbeiter unehrlich war/ist oder einen halt nicht so aufgeklärt hat, wie man sich das als AG wünscht. Da bleibt das blöde Gefühl hängen, irgendwie doch getäuscht worden zu sein, auch wenn es rechtlich korrekt lief. Und bedenke: im ersten halben Jahr bist du in der Probezeit, da kann das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen wieder aufgelöst werden.

Die bessere Taktik dürfte also sein das Thema ganz offen und sogar von dir aus anzusprechen. Das ist glaubwürdig und verhindert dass du dich vor Nervosität verhedderst, oder so einen saudummen Spruch wie „Dazu will ich nichts sagen“ bringen musst.

Ein Pluspunkt ist nicht unbedingt wenn man „den perfekten Bewerber“ gibt - das wirkt womöglich zu geleckt, zu künstlich, zu perfekt, sondern wenn man „Mensch bleibt“ und kleinere, unbedeutende Schwächen zugibt, wenn das Gespräch darauf kommt - oder es vielleicht sogar selber offen anspricht. Damit holst du im Hinblick auf die Ehrlichkeit volle Punktzahl und stehst weit besser da als wenn am Herumgedruckse auffällt dass du jetzt gerade um irgendetwas herumredest.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

mit einem „Le se fair“-Gefühl

Solltest du Laissez-faire-Gefühl gemeint haben, handelt es sich nicht nur um einen Rechtschreibfehler, sondern auch um eine falsche Benutzung des Begriffs.
Zum einen gibt es kein Laissez-faire-„Gefühl“, sondern nur eine solche Haltung und Politik o.ä.
Es bedeutet wörtlich „machen lassen“ - aber man kann es nur auf andere beziehen, also z.B. eine Laissez-Faire-Politik, ist eine Politik, die nicht eingreift, oder eine Laissez-Faire-Erziehung ist eine Erziehung, in der man die Kinder machen lässt, was diese wollen.

Gruß
Elke

1 Like

Danke für die Aufklärung
Hallo Elke,
ich wollte damit nur die „Haltung“ ausdrücken
und dabei nicht die Worte „LMAA-Stimmung“ benutzen,
da diese Haltung die Falsche für ein Vorstellungsgespräch wäre.

Aufgeklärte Grüße Grisu