Hallo Ihr Lieben,
gehen wir mal davon aus, dass ein Mieter sich vor ca. 1,5 Jahren eine Wohnung mit einer sehr geräumigen Terasse ansah. Der Vermieter der Wohnung wies bei Wohnungsbesichtigung explizit auf den Vorteil hin, dass man sich eine Regentonne auf der Terrasse aufstellen könnte, da die Regenrinne extra für eine solche, einen Anschluss habe.
Der eingezogene Mieter hat sich dann im darauf folgenden Frühling eine Regentonne gekauft und diese daran angeschlossen um seine Pflanzen auf der Terasse gießen zu können. Da diese sehr groß ist, wird auch viel Wasser für Pflanzen, Kräuter und Kleinanbau (Tomaten) verbraucht.
Ein Jahr später, teilt der Vermieter mit, man solle eine Art Stöpsel öfter mal auf den Ablauf setzen, damit das Wasser aus der Regenrinne nicht nur in die eigene Regentonne fließt, sondern auch weiterfließen kann in eine Darauffolgende. Dies wird ab diesem Zeitpunkt auch gemacht. Vorher war keine Kenntnis darüber vorhanden, dass die 2. Regentonne auch über die gleiche Regenrinne versorgt wird.
Ca. 3-4 Monate später, teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass eine neue Regenrinne angebaut werden soll. Über Ecken erfährt der Mieter auch, dass der Vermieter beabsichtigt den Regentonnenabfluss zu entfernen. Er teilt dies nicht selbst mit, sondern möchte den Mieter vor vollendete Tatsachen stellen.
Nun ist meine Frage hierzu: Wenn im Mietvertrag dieses Mieters nicht explizit die Nutzung einer Regentonne genannt wird, darf der Vermieter die Umstände einfach ändern obwohl er diesen Vorteil bei Wohnungsbesichtung extra bewarb und der Mieter die Terrassenplanung daher auch etwas weniger wassersparend vorsah? Wie sieht es mit den entstandenen Kosten der Regentonne aus, die extra hierfür angeschafft wurde?
Liebe Grüße und danke schonmal für Eure Antworten