Erlaubte Regentonne entfernen

Hallo Ihr Lieben,

gehen wir mal davon aus, dass ein Mieter sich vor ca. 1,5 Jahren eine Wohnung mit einer sehr geräumigen Terasse ansah. Der Vermieter der Wohnung wies bei Wohnungsbesichtigung explizit auf den Vorteil hin, dass man sich eine Regentonne auf der Terrasse aufstellen könnte, da die Regenrinne extra für eine solche, einen Anschluss habe.

Der eingezogene Mieter hat sich dann im darauf folgenden Frühling eine Regentonne gekauft und diese daran angeschlossen um seine Pflanzen auf der Terasse gießen zu können. Da diese sehr groß ist, wird auch viel Wasser für Pflanzen, Kräuter und Kleinanbau (Tomaten) verbraucht.

Ein Jahr später, teilt der Vermieter mit, man solle eine Art Stöpsel öfter mal auf den Ablauf setzen, damit das Wasser aus der Regenrinne nicht nur in die eigene Regentonne fließt, sondern auch weiterfließen kann in eine Darauffolgende. Dies wird ab diesem Zeitpunkt auch gemacht. Vorher war keine Kenntnis darüber vorhanden, dass die 2. Regentonne auch über die gleiche Regenrinne versorgt wird.
Ca. 3-4 Monate später, teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass eine neue Regenrinne angebaut werden soll. Über Ecken erfährt der Mieter auch, dass der Vermieter beabsichtigt den Regentonnenabfluss zu entfernen. Er teilt dies nicht selbst mit, sondern möchte den Mieter vor vollendete Tatsachen stellen.

Nun ist meine Frage hierzu: Wenn im Mietvertrag dieses Mieters nicht explizit die Nutzung einer Regentonne genannt wird, darf der Vermieter die Umstände einfach ändern obwohl er diesen Vorteil bei Wohnungsbesichtung extra bewarb und der Mieter die Terrassenplanung daher auch etwas weniger wassersparend vorsah? Wie sieht es mit den entstandenen Kosten der Regentonne aus, die extra hierfür angeschafft wurde?

Liebe Grüße und danke schonmal für Eure Antworten :smile:

Hallo!

nur aus Interesse, wo steht denn die 2. Tonne ?   versorgt aus dem gleichen Sammler oder aus einem weiter unten im Fallrohr,weil de andere Terrasse tiefer liegt ?

Und warum wird Regenrinne/Fallrohr erneuert, so schlecht und ersatzreif ?

Egal.

Regenwassersammler war vorhanden, also muss er auch wieder rein. Ist doch auch keine große Sache oder Kostenfaktor.
Was bei Anmietung zur Ausstattung der Wohnung/Außenanlage gehörte ist Bestandteil der Mietsache und muss instandgehalten und ggf. ersetzt werden.
Ziemlich eindeutig und klar.
Spielt keine Rolle, ob das im Vertrag aufgezählt ist.

Und hier wurde es sogar extra bei Besichtigung herausgestellt.

MfG
duck313 

Servus,

Ist doch auch keine große Sache oder Kostenfaktor.

wenn ich es richtig verstanden habe, ist das ein bissle wie am Jordan: Der Eigentümer hätte gerne selber mehr Wasser von dem Dach und möchte deswegen den Sammler, der über seinem liegt, loshaben.

Schöne Grüße

MM

Hallo duck313,

erstmal danke für die Antwort. Das würde den Mieter als Aussage sicher sehr beruhigen :smile:

Nun zu deiner Frage:
"nur aus Interesse, wo steht denn die 2. Tonne ? versorgt aus dem gleichen Sammler oder aus einem weiter unten im Fallrohr,weil de andere Terrasse tiefer liegt ?

Und warum wird Regenrinne/Fallrohr erneuert, so schlecht und ersatzreif ?"

Die Terrasse liegt erhöht, eine Regenrinne die dort beginnt und an der sich Tonne 1 angeschlossen gefindet, läuft quasi entlang der Terrasse, über irgendeinen Nachbarn und seinen Balkon um dann abfallend zu einem Ende zu kommen, wo Tonne 2 steht. So wie Aprilfisch vermutet hat, trüge sich der Fall zu.

Die Regenrinne ist in keine schlechten Zustand. Das einzige Problem auf das der Mieter einmal hinwies war, dass die Rinne bei starkem Regen überläuft und die Terrasse kurzzeitig überflutet. Das Wasser läuft dann aufgrund des leicht schrägen Bodens über die Seiten ab. Dies griff Monate später der Vermieter als einen Mit-Grund auf, um dort die halbrund geformte Regenrinne zu entfernen und eine eckige zu befestigen. Mehr wurde dem Mieter nicht mitgeteilt.