Ich habe nun den Bodenrichtwert für den Standort der Eigentumswohnung. Kann mir jemand helfen oder einen Link nennen, wie ich nun den Wert einer Eigentumswohnung anhand des Bodenrichtwerts ermitteln kann.
Ich komme da irgendwie nicht mit …
Ich habe nun den Bodenrichtwert für den Standort der Eigentumswohnung. Kann mir jemand helfen oder einen Link nennen, wie ich nun den Wert einer Eigentumswohnung anhand des Bodenrichtwerts ermitteln kann.
Ich komme da irgendwie nicht mit …
Du meinst das BMF-Tool?
Äh, wahrscheinlich ja, wird das vom Finanzamt zur Ermittlung einer Immobilenwerts herangezogen?
Es bleibt natürlich unklar, was du genau willst. Einen Verkehrswert kannst du damit nicht ermitteln, aber bei gegebenen Anschaffungskosten kannst du damit den Anteil des Gebäudes (Bemessungsgrundlage der Abschreibung) ermitteln. Für diesen Zweck benutzt das auch das Finanzamt, es ist die amtliche Kaufpreisaufteilungshilfe.
Ich bräuchte aber den Verkehrswert … was bzw. wie mache ich das?
Schätzen oder ein Gutachten beauftragen.
Und gibt es gute Methode des Schätzens … ich dachte die Ämter nehmen hierzu immer irgendwie den Bodenrichtwert dazu …
Ja, aber das aufstehende Gebäude muss ja auch berücksichtigt werden.
Und wie macht man das bei einer Eigentumswohnung bei einem größeren Gebäudekomplex. Ich bin echt ratlos …
Hallo,
Wenn Du ratlos bist, dann fang bitte an hier
an zu lesen. Dann klick Dich weiter durch.
Und erzähl uns bitte, für was Du den Verkehrswert brauchst. Dann kann besser geantwortet werden.
Gruß
Jörg Zabel
Da ist es relativ einfach, brauchbare Vergleichswerte zu finden, weil viele ähnliche Wohnungen in der selben Ausstattung und Lage da sind, von denen die Wahrscheinlichkeit etwas höher ist, dass ab und zu welche davon verkauft werden.
Außerdem gibt es aus dem selben Zusammenhang heraus eine relativ große Zahl an (wahrscheinlich auch eruierbaren) Mieten, mit denen sich relativ genau ein Ertragswert schätzen lässt.
Schöne Grüße
MM
Es geht um die Ermittlung dre Erbschaftssteuer.
Dafür gibt es ein vereinfachtes Verfahren, schau mal §§ 183 und 185 BewG.
Schöne Grüße
MM