Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu der Ermittlung des Geschäftswerts nach der notariellen Beurkundung eines Ehevertrags.
Ist die folgende Berechnungslogik üblich?
Bisher erworbene Entgeltpunkte geteilt durch Anzahl Jahre bisheriger Anwartschaftszeiten = bisheriger durchschnittlicher Jahreswert. Multipliziert mit Ehezeit (in diesem Fall der statistischen Durchschnittsdauer, also 15,1 Jahre). Dies ergibt die während der Ehedauer erworbenen Entgeltpunkte. Hieraus 50 % sind dann zu multiplizieren mit dem von der DRV veröffentlichten Umrechnungsfaktor (Einzelperson West 8.436,5880). Dies ist dann der maßgebliche Kapitalwert.
Und zusätzlich die Frage, ob es richtig ist, dass die o.g. Berechnung für Ehemann und Ehefrau ermittelt wird und dann das höhere Ergebnis (also z.B. das des Ehemannes) als Geschäftswert herangezogen wird? Sollte es nicht eher die Differenz der beiden sein?
Danke vorab für alle Antworten
Tobias