Hallo!
Das kann ich gar nicht so genau sagen - mir fällt erstmal kein konkretes Gesetz/Vorschrift ein. Aber da hier eigentlich immer erst einmal der Verdacht einer Straftat nicht ausgeschlossen werden kann, wird IMMER die Polizei hinzugezogen. Denn:
StGB § 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. …
Und dass will sich eigentlich keiner „an die Backe heften“.
Erst, wenn der Hausarzt sagt, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, ist für uns der Fall „abgeschlossen“. Untersuchungen haben aber ergeben, dass die Dunkelziffer der Tötungsdelikte ziemlich hoch ist/sein soll, da die Ärzte die eigentlich zwingend vorgeschriebene sogenannte „Leichenschau“ nicht/nicht richtig durchführen und so Anhaltspunkte für eine Straftat übersehen/vernichtet werden. Aber ich glaube, das ist schon wieder ein Thema für sich 
Hoffe, es hilft erstmal weiter.
Gruß