Ermittlungen beim Tod in der Wohnung

Hallo zusammen !

Gibt es eine Vorschrift, daß, wenn ein Mensch tot in seiner Wohnung aufgefunden wird, zwingend die Polizei hinzugezogen wird ?

Wir hatten jetzt eine Diskussion im Freundeskreis und ich habe diese These vertreten. Es hat mir aber niemand geglaubt.

Danke erstmal im voraus.

Bella

Hallo,

Das kommt drauf an, was der Arzt auf dem so genannten „leichenschauschein“ ankreuzt. Es gibt drei Möglichkeiten: natürlicher Tod, unnatürlicher Tod und bei letzteren beiden wird automatisch die Polizei tätig!

Gruß

Hallo Bella,

es kommt drauf an… Wenn jemand einen Toten in einem Haus oder in seiner Wohnung auffindet, dann wird zwingend die Polizei hinzugerufen, weil festgestellt werden muss, wodurch der Tote gestorben ist. Wenn du allerdings mit einer Person zusammen zuhause bist und z.B ein herzinfarkt während des TV schauen eintritt und der Krankenwagen gerufen wird, muss die Polizei nicht erscheinen bzw. wird sie mit Sicherheit nicht erscheinen.
Gruß
FreakEvo

Hallo,
die Polizei muss nicht automatisch in jedem Fall hinzu gezogen werden.
Der Normalfall ist der, dass jemand stirbt und die Angehörigen verständigen den Hausarzt. Der kennt die Krankengeschichte und stellt die Todesbescheinigung aus. Hier wird in der Regel „natürlicher Tod“ bescheinigt und der Tote kann bestattet werden.
Die Polizei hat nichts damit zu tun.
Erst dann, wen der Arzt, der den Totenschein ausstellt, „Unnatürlichen Tod“ oder „Todesursache unbekannt“ ankreuzt, wird der Tote zur sogenannten Polizeileiche. Der Leichnam wird sichergestellt und in der Pathologie untersucht, um festzustellen, ob ein Fremdverschulden vorliegt.
Stellt sich heraus, dass ein natürlicher Tod vorliegt, wird die Leiche frei gegeben und die Angehörigen können den Verstorbenen bestatten lassen.
Es ist also ratsam, nach Möglichkeit den Arzt zu rufen, der die Krankengeschichte kennt. Ein fremder Arzt wird leichter eine unbekannte Todesursache bescheinigen. Dieser Totenschein kann jedoch durch einen anderen des Hausarztes ersetzt werden.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo Bella,

meiner MEINUNG nach ist das nicht zwingend erforderlich. Wohl aber ein Arzt, der den Totenschein ausstellt. Kommt dem etwas verdächtig vor, wird er die Polizei einschalten.

Peter

Hallo Bella,

die Polizei wird nicht immer hinzugezogen.
Beispiel:
Eine Person wird durch einen Verwandten/Freund aufgefunden, dieser ruft den Hausarzt des/der Betroffenen an und dieser stellt einen natürlichen Tod fest und füllt den Totenschein aus.
Die Polizei wird hinzugezogen wenn die Todesursache ungeklärt bzw. nicht natürlich ist, oder der Rettungsdienst gerufen wird.

Nein, meines Wissens nicht. Man muss einen Arzt hinzuziehen. Wenn dieser einen natürlichen Tod feststellt dann gibt es keinen Grund, die Polizei zu verständigen. Wenn der Arzt aber feststellt, dass es ein nicht natürlicher Tod war (oder sein könnte) dann verständigt dieser die Polizei und das muss er dann auch machen. Die Polizei kommt immer in den Einsatz, wenn der Verdacht eines Unglücksfalls besteht und eine Tür dazu gewaltasm geöffnet werden muss. Das macht dann immer die Polizei.
Gruss KL

Ja Hallo
Leute ihr habet ja Diskussionen drauf. 
Einen Grundsätzlichen Zwang gibt es nicht, aber:
Da gibt es mehrere Bestimmungen. Angefangen vom Fiedhofsgesetz über Hygieneverordnungen bis moralische Einwende. Zwang ist relativ. 
Wenn ein Mensch gestorben ist und er tot in der Wohnung aufgefunden wird hängt es von verschiedenen Faktoren ab. War er allein? Gibt es eine Vorgeschichte, wie Erkrankungen o.s.ä.? Sieht es nach Selbsttötung aus? Wer hat ihn gefunden.Ein weiterer Faktor der einen polizeilichen Einsatz auslöst ist der Notarzt oder Hausarzt. Bestimmt er einen unnatürlichen Tod muss die Polizei verständigt werden und Ermittlungen aufnehmen. 

Mal anders gefragt: Wenn dir das passiert und du wirst aus welchen Grund auch immer in deiner Wohnung tot aufgefunden! Wie sollen die Angehörigen damit umgehenWie bist du gestorben, Warum bist du gestorben, da gibt es Fragen persönlicher Natur und unsere Gesellschaft hat den Anspruch jedem Mitglied gerecht zu werden. Ist es da nicht besser von objektiver Seite, diese Fragen beantworten zu lassen. Bedenke, es ist immer für deine Hinterbliebenen (soweit vorhanden) viel schwieriger damit um zu gehen.

Na dann viel Spass mit der Antwort…

Hallo Bella,

ich kann leider Ihre Frage nicht beantworten

mit freundlichem Gruß

Hallo Bella,

Ja es wird ermittelt in der Wohnung um ein Gewaltverbrechen auszuschliessen. Die Polizei bestellt meistens gleich ein Gerichtsmediziner dazu. Wie es dan gehandhabt wird entscheidet sich vorort .

Lg Monalisa…

Das entscheidet in der Regel der anwesende Notarzt. Sind die Umstände ungeklärt, wird die Polizei hinzugezogen. Wenn eine 90 Jährige Frau leblos im Bett aufgefunden wird und alles auf eine natürliche Todesursache hinweist, dann wird die Polizei nicht gerufen. Bei einer unnatürlichen Todesursache sieht das schon anders aus, da wird die Polizei hinzugezogen und die entscheidet dann, ob eine Obduktion angeregt wird. Meistens wird auch die unnatürliche Todesursache bescheinigt, denn kein Arzt will sich nachher sagen lassen, dass er etwas falsch gemacht hat.

Eine solche Vorschrift gibt es nicht.
Ob die Polizei hinzugezogen werden muss hängt immer von den Umständen ab.
Wichtigstes Kriterium ist der Totenschein. Niemand wird ohne ärztl. Totenschein beerdigt.
Man braucht also immer einen Arzt.
Wenn der sich sicher ist, dass der Tote eines natürlichen Todes gestorben ist (durch Krankheit oder Alter), dann wird keine Polizei benötigt. Ist sich der Arzt nicht sicher, weil er den Patienten z.B. nicht kennt (Bereitschaftsdienst) oder passen die äußeren Umstände nicht (Verletzungen, Unfall, Selbstmord u.ä), dann wird er die Polizei hinzuziehen.
Es gibt noch ein paar Sonderfälle (Krankenhausleichen z.B., oder Personen, die bis zu 4 Wochen nach Unfällen, OP’s u.s.w sterben).
Aber insgesamt ist die Polizei nicht zwingend erforderlich.
Die meisten Leute sterben alters- oder krankheitsbedingt zu Hause. Der Hausarzt stellt den Totenschein aus und alles geht ohne Polizei über die Bühne.
Allerdings wir jede Leiche vor der Verbrennung nochmal von einem Pathologen begutachtet, um evtl. Fehler bei der ersten Leichenschau zu entdecken. Wenn der Hausarzt also das Messer im Rücken übersehen hat, weil er zu faul war die Leiche zu drehen, dann fällt das spätestens im Krematorium auf.

Wichtig ist erst einmal der Arzt, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausfüllt. Steht auf dem Totenschein: Todesursache ungeklärt bzw. nichtnatürlicher Tod, wird die Polizei hinzugerufen. Bei ungeklärter Todesursache wird der Hausarzt ermittelt und von diesem die genauere Todesursache mitgeteilt. Der Notarzt kennt seinen Patienten (Toten) meist nicht und wird sich deshalb auch selten zur Todesursache festlegen. Legt sich der Hausarzt auf natürliche Todesursache fest, zieht die Polizei von dannen. Wird nichtnatürlicher Tod festgestellt, entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Vorgang des Verfahrens. Auch Unglücksfälle oder Suizid laufen unter nichtnatürlicher Tod.
Der Einsatz der Polizei bei einem Toten in der Wohnung ist nicht zwingend erforderlich, es müssen noch andere Anhaltspunkte vorliegen.
mfg.
W.

Hallo!
Das kann ich gar nicht so genau sagen - mir fällt erstmal kein konkretes Gesetz/Vorschrift ein. Aber da hier eigentlich immer erst einmal der Verdacht einer Straftat nicht ausgeschlossen werden kann, wird IMMER die Polizei hinzugezogen. Denn:

StGB § 258 Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. …

Und dass will sich eigentlich keiner „an die Backe heften“.
Erst, wenn der Hausarzt sagt, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, ist für uns der Fall „abgeschlossen“. Untersuchungen haben aber ergeben, dass die Dunkelziffer der Tötungsdelikte ziemlich hoch ist/sein soll, da die Ärzte die eigentlich zwingend vorgeschriebene sogenannte „Leichenschau“ nicht/nicht richtig durchführen und so Anhaltspunkte für eine Straftat übersehen/vernichtet werden. Aber ich glaube, das ist schon wieder ein Thema für sich :wink:

Hoffe, es hilft erstmal weiter.

Gruß

Hallo,
sehr wohl werden seitens der Polizei Todesermittlungen angestellt, deshalb muss zwingend die Polizei herangezogen werden.
Gruß
HH

Hallo.
Du hast ja schon einige Antworten bekommen. Horst Gotthard hat absolut Recht. Erst wenn der Doc nicht sicher einen natürlichen Tod bescheinigt, ruft er die Polizei.
Die Antworten von MonaLisa28 und Heinz Hopfmann hingegen sind nicht richtig.
Wenn die Polizei zuerst gerufen wird, anstatt der Arzt (am besten der Hausarzt, da der Notarzt selten einen natürlichen Tod bescheinigen kann und der Hausarzt die Vorerkrankungen kennt) wird diese den Arzt holen. Dann müssen alle so lange warten bis entweder der Doc grünes Licht (natürlicher Tod) gibt oder nicht. Im ersten Fall kann der Tote beerdigt werden, im zweiten Fall, ist er beschlagnahmt und wird genauer untersucht.
Schau mal ins Bestattungsgesetz für dein Bundesland. Da gibt es mehr Infos über den Ablauf.

Hi

So gut kenne ich mich damit auch nicht aus…Aber ich denke schon dass es eine Vorschrift gibt, dass man die Polizei rufen muss!

lg Katha

Sorry, bei diesem Aspekt des Todes kenne ich mich nicht aus. Freundlich grüsst Klaus

Der Tod muss von einem Arzt festgestellt werden. Wenn der keine natürliche Ursache bescheinigt, wird die Polizei hinzugezogen.

entschuldige bitte die späte antwort.

wenn der notarzt die todesursache nicht 100%ig feststellen konnte, dann muss die kriminalpolizei die todesursache ermitteln. dann muss die polizei kommen.