Ermittlungsdauer und- ablauf

Hallo Experten,

wenn eine Strafanzeige gestellt wird ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Meines Wissens wird dies in der Regel der Kriminalpolizei übertragen.
Diese teilt der Staatsanwaltschaft dann was mit?
Ergebnisse, Vorschläge, Einschätzungen?!

Wenn die Akten seitens des Kripo an die Staatsanwaltschaft geht, ermittelt die Staatsanwaltschaft dann noch selber?!

Erfährt der Beschuldigte immer von den Ermittlungen (-ergebnissen)?
bzw. teilt die Staatsanwaltschaft ihre Ergebnisse mit?

Beispiel: Kripo meldet sich sich zur Vernehmung beim Beschuldigten, auf Nachfrage wird später mitgeteilt die Akten lägen mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft und man sähe selbst keinen Straftatbestand (was natürlich nichts zu sagen hat), von der Staatsanwaltschaft hört der Beschuldigte nichts.

Danke und Gruß

Hagen

Hallo,

wenn eine Strafanzeige gestellt wird ermittelt die
Staatsanwaltschaft.

richtig

Meines Wissens wird dies in der Regel der Kriminalpolizei
übertragen.

die landen nicht unbedingt bei K; manche Straftaten werden auch von S ausermittelt. Kommt auf die Struktur und Organisation der Polizei an.

Diese teilt der Staatsanwaltschaft dann was mit?
Ergebnisse, Vorschläge, Einschätzungen?!

in der Regel wird der ausermittelte Vorgang an die StA abgegeben. Sind aus Sicht der Polizei noch Ermittlungshandlungen erforderlich, so werden diese vor Aktenabgabe mit der StA abgesprochen (um z.B. Durchsuchungsbeschlüsse, Haftbefehle, Gutachten, TKÜ usw. zu bekommen).

Wenn die Akten seitens des Kripo an die Staatsanwaltschaft
geht, ermittelt die Staatsanwaltschaft dann noch selber?!

kann sein, kann aber auch nicht sein. Sollte der StA noch Ermittlungsansätze sehen, so geht die Akte normalerweise mit einzelnen Ermittlungssaufträgen an die Polizei zurück. Du kannst davon ausgehen, dass Polizei und StA engen Kontakt halten; das besonders bei Ermittlungen, in denen in die Rechte des Beschuldigten/Zeugen eingegriffen werden.

Erfährt der Beschuldigte immer von den Ermittlungen
(-ergebnissen)?

von den einzelnen Ermittlungsergebnissen nicht unbedingt, er erfährt aber den Verfahrensausgang. Die einzelnen Ermittlungshandlungen kann er nur sehen, wenn er Einblick in die Ermittlungsakte (über den RA) bekommt.

Beispiel: Kripo meldet sich sich zur Vernehmung beim
Beschuldigten, auf Nachfrage wird später mitgeteilt die Akten
lägen mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft und man sähe
selbst keinen Straftatbestand (was natürlich nichts zu sagen
hat), von der Staatsanwaltschaft hört der Beschuldigte nichts.

irgendwann hört der Beschuldigte sicher was. Das kann aber dauern, da der StA nicht nur ein Strafverfahren bearbeitet und eilbedürftige den „Pille-Palle“-Verfahren vorgezogen werden.

Gruss

Iru

Hallo,

mal knapp zusammengefasst: Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen ist die Polizei so genanntes Hilfsorgang der StA. D.h. die StA führt die Ermittlungen und bedient sich dabei rein praktisch in vielen Fällen der Polizei. D.h. auch wenn die Kripo - wie recht regelmäßig - zuerst am Fall dran ist, und erst einmal bestimmte ihr dienliche Ermittlungen von sich aus anstellt, obliegt es der StA ob sie die in der ihr dann übergebenen Ermittlungsakte befindlichen Dinge für ausreichend erachtet auf dieser Basis bereits zu einer Entscheidung über Anklage, Strafbefehl oder Einstellung zu kommen, oder ob sie ggf. weitere Ermittlungen durch die Polizei für notwendig erachtet, und dann entsprechende Dinge auf den Weg bringt. D.h. es kann durchaus sein, dass so eine Akte wieder zurück geht/noch durch viele Hände geht, bis ein StA zu einer Entscheidung kommt, was in der Sache passieren soll. Und auch sonst sollte man sich bzgl. der zeitlichen Dimension keinen Illusionen hingeben. Die Herrschaften leiden nicht gerade unter Unterbeschäftigung.

Auf die Einschätzung von Kripo-Beamten über den Ausgang eines Ermittlungsverfahrens sollte man nicht zu viel geben. Das sind Leute mit anderer Ausbildung, anderen Tätigkeitsschwerpunkten, … und letztendlich ist jeder StA im Tagesgeschäft ohnehin recht weitgehend sein eigener Herr. D.h. wenn man da an jemand gerät, der eine „eigene Sichtweise“ zu bestimmten Dingen hat, dann kann dies im konkreten Fall zu Besonderheiten in die eine oder andere Richtung führen, die bei einem anderen StA nicht gegeben wären. Gerade wenn es um die Frage des „öffentlichen Interesses“ bei Antragsdelikten geht, ist man sehr von der Tagesform des einzelnen StA abhängig.

Das Thema Mitteilungspflichten bei Einstellungen ist ein Kapitel für sich. Aber ja, der als Beschuldigter Vernommene bekommt Mitteilung.

Gruß vom Wiz