Hallo,
wenn eine Strafanzeige gestellt wird ermittelt die
Staatsanwaltschaft.
richtig
Meines Wissens wird dies in der Regel der Kriminalpolizei
übertragen.
die landen nicht unbedingt bei K; manche Straftaten werden auch von S ausermittelt. Kommt auf die Struktur und Organisation der Polizei an.
Diese teilt der Staatsanwaltschaft dann was mit?
Ergebnisse, Vorschläge, Einschätzungen?!
in der Regel wird der ausermittelte Vorgang an die StA abgegeben. Sind aus Sicht der Polizei noch Ermittlungshandlungen erforderlich, so werden diese vor Aktenabgabe mit der StA abgesprochen (um z.B. Durchsuchungsbeschlüsse, Haftbefehle, Gutachten, TKÜ usw. zu bekommen).
Wenn die Akten seitens des Kripo an die Staatsanwaltschaft
geht, ermittelt die Staatsanwaltschaft dann noch selber?!
kann sein, kann aber auch nicht sein. Sollte der StA noch Ermittlungsansätze sehen, so geht die Akte normalerweise mit einzelnen Ermittlungssaufträgen an die Polizei zurück. Du kannst davon ausgehen, dass Polizei und StA engen Kontakt halten; das besonders bei Ermittlungen, in denen in die Rechte des Beschuldigten/Zeugen eingegriffen werden.
Erfährt der Beschuldigte immer von den Ermittlungen
(-ergebnissen)?
von den einzelnen Ermittlungsergebnissen nicht unbedingt, er erfährt aber den Verfahrensausgang. Die einzelnen Ermittlungshandlungen kann er nur sehen, wenn er Einblick in die Ermittlungsakte (über den RA) bekommt.
Beispiel: Kripo meldet sich sich zur Vernehmung beim
Beschuldigten, auf Nachfrage wird später mitgeteilt die Akten
lägen mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft und man sähe
selbst keinen Straftatbestand (was natürlich nichts zu sagen
hat), von der Staatsanwaltschaft hört der Beschuldigte nichts.
irgendwann hört der Beschuldigte sicher was. Das kann aber dauern, da der StA nicht nur ein Strafverfahren bearbeitet und eilbedürftige den „Pille-Palle“-Verfahren vorgezogen werden.
Gruss
Iru