Ermittlungsverfahren wegen Erschleichen von Leistu

Hallo! heute bekam ich die Post der Polizei wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren). Die Sache ist folgendes: Am 20.04.13 bin ich mit dem Zug mit einer Freundin gefahren. Leider habe ich vergessen das Ticket abzustempeln (hab zum ersten Mal ein RVV-Ticket gekauft und bin davon ausgegangen das das Ticket im Zug abgestempelt wird - ich fahre sehr selten Zug). Tja, wir wurden dann ‚‚erwischt‘‘ als ich ihr mein Ticket gab, weil ich halt dachte sie wird es abstempeln. Aber so war es natürlich nicht und ich musste mein Personalausweis geben und die Frau sagte mir ich kriege Post nächste Woche. Die Post kam nicht aber dafür diese ‚‚Anzeige‘‘ - ist das eine Anzeige überhaupt? Es ist nämlich ein Äußerungsbogen (Beschuldigtenvernehmung). Ich weiß nicht was ich tuen soll und hab auch ehrlich gesagt Angst. Bin 18 Jahre alt, noch nie Schwarzgefahren davor und bin noch Schülerin.

Bitte helft mir! Was passiert jetzt? Was muss ich tun? Soll ich die ‚‚Tat‘‘ schildern?

Hallo,
erst einmal: KEINE PANIK! Du wirst nicht gleich verhaftet.

Die Frage ist doch: welche Art von Ticket war es? Nach kurzer Recherche habe ich unterschiedliche RVV-Tickets gefunden: http://www.rvv.de/Tages-Ticket.o174.html
Wenn ich das richtig sehe, gilt nur das Tages-Ticket für bis zu 5 Personen. Wie das mit dem abstempeln ist, kann ich nicht sagen, das kann man sicherlich auch ganz schnell recherchieren.

Ein Anhörungsbogen (Äußerungsbogen - ist wohl bayrisch) solltest Du nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß ausfüllen und alles angeben, was Du auch hier geschrieben hast.
Als Zeugen solltest Du noch Deine Freundin benennen. Dann schreibst Du noch, dass es Dir leid tut und Du nicht Schwarzfahren wolltest und dass Du nicht wusstest, wie das geht.

Vielleicht hilft auch eine Schilderung der Kontrolle. Was hat die Schaffnerin gesagt und warum hat sie Dir nicht geglaubt?
Was liegt gegen Deine Freundin vor? Hat sie auch einen Äußerungsbogen erhalten? Hatte sie eine Fahrkarte? War das RVV-Ticket Dir und Du hast es Deiner Freundin gegeben?

Wenn alles schief geht, musst Du Sozialstunden machen.

Gruß - Michel

Hallo forever1994!

Ich fange mal mit der schlechten Nachricht an: Die Beförderungserschleichung ist in Deutschland nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit sondern ein Straftatbestand. Deiner Schilderung nach ermittelt die Polizei nun wegen der gegen Dich erhobenen Vorwürfe.

Nun zu der guten Nachricht: Wenn Du (wie Du schreibst) nicht wirklich die Absicht hattest Schwarz zu fahren und dies auch glaubhaft darlegen kannst, dann stehen die Chancen sehr gut, dass die Ermittlungen eingestellt werden - eventuell unter Auflage einer angemessenen Geldzahlung.

Bitte informiere Dich einmal in dem von mir verlinkten Wikipedia-Artikel über die Tatbestandsvoraussetzungen bei der Beförderungserschleichung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Beförderungserschleichu…

Wie Du siehst, ist es nun sehr relevant was genau Du auf dem Anhörungsbogen angibst. Solltest Du Dir unsicher sein, lass Dich beim Ausfüllen von einem Anwalt, zumindest aber Deinen Eltern oder einer rechtskundigen Vertrauensperson beraten.

Kopf hoch, nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird!!!

Liebe Grüße von Pippilotta

Hallo,
Du füllst den Bogen aus und schilderst den Fall einfach so, wie Du es hier getan hast. Erwähne unbedingt, dass Dein Ticket gekauft war, nur nicht gestempelt, weil Du das nicht wusstest.
Du bekommst bestimmt eine Geldstrafe, nichts Schlimmeres.
Das musst Du halt leider bezahlen.

Viel Glück
Uli

Hallo forever1994,

leider schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, auch in diesem Falle. Sie sollten es so schildern wie es geschehen ist. Es macht auch Sinn, einen freundlichen Brief zu schreiben, eine Art „Entschuldigung“ an den Anzeigensteller, vielleicht wird die Anzeige dann zurückgezogen und man einigt sich so.

Wenn nicht, werden Sie um eine Strafe leider nicht herrumkommen.

Ja, es ist eine Anzeige.
Du könntest den Sachverhalt so schildern, wie in der Anfrage. Du hast dir das Ticket gekauft und das mit dem Entwerten einfach nicht gewusst. Hättest du das nicht entwertete Ticket an dem Tag nochmals verwenden können? oder war es eh nur für diese eine Fahrt gedacht? Wenn es nur für diese Fahrt war und du dann am Ziel gewesen bist, dann schreib das mit rein. Der Verdacht der Bahn ist ja, dass du mit diesem nicht entwerteten Ticket auch gleich noch zurück fährst. Quasi 2 Fahrten mit einem Fahrschein machst.
Solltest du (über deine Eltern) Rechtsschutzversichert sein, dann kannst du natürlich auch zum Anwalt gehen.
Was ich in diesem Fall nicht tun würde ist, abwarten und sich gar nicht äußern.

Tut mir leid. Ich habe da keinerlei Erfahrung.

Guten Tag, junger Mann,
auch mir ist sowas auch schon passiert! Nur ich hatte nach einer Belehrung durch den Schaffner Glück!!! Er unternahm nichts gegen mich. Aber ein unentwertes Tickes lt. deren Richtlinien führt zu einer Anzeige oder es kostet gleich mind. 40 €. Eine Geldstrafe musst du wohl bezahlen müssen! Da hilft dir auch nicht die Unwissenheit - es wird als Schwarzfahrens - geahndet! Es tut mir leid für Dich. Beim nächsten Mal weißt du das! Auch aufpassen, wenn das Gerät zum Entwerten defekt ist, gleich den Schaffner suchen oder die Zeit auf dem Ticket handschriftlich vermerken!

Gruß
das Zwerghinkel

Hallo,
das ist dumm gelaufen. Aber zunächst noch eine Frage. Wer hat Dir denn den Anhörungsbogen geschickt? Die Bundespolizei, die Landespolizei oder die Bahn?
Nach meinem Wissensstand muss man beim esten Mal immer ein erhöhtes Fahrgeld bezahlen. Das ist dann die Strafe. Erst beim zweiten Mal wird daraus dann „Erschleichen von Leistungen“. Von der Staatsanwaltschaft kann man dann schon einen Strafbefehl bekommen. Vielleicht 100.-€. Wenn der Anhörungsbogen von der Polizei kommt, dann gibt sie auf jeden Fall die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft weiter. Wenn es von der Bahn kommt, dann wahrscheinlich nicht sondern es gibt ein erhöhtes Fahrgeld. Wenn Du aber schon mal „schwarz“ gefahren bist, dann ist das auch bei den Behörden bekannt, dann hilft nix. Dann zahlen.
Gruß KL

  • ist das eine Anzeige überhaupt? Es ist nämlich ein
    Äußerungsbogen (Beschuldigtenvernehmung).

Ja, die Anzeige wurde gefertigt und nun wird Dir das gesetzliche Recht auf Stellungnahme gewährt. Ohne Anzeige kann es keine Beschuldigtenanhörung geben.

Ich weiß nicht was ich tuen soll und hab auch ehrlich :gesagt Angst.
Was muss ich tun? Soll ich die ‚‚Tat‘‘ schildern?

Vom Delikt her handelt es sich um „Erschleichen von Leistungen“ (http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html).
Aber man wird Dir nicht den Kopf „abreissen“:

  1. Du bist erst 18 - also kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung.
  2. Als Ersttäter gibt es die Möglichkeit der Diversion (http://de.wikipedia.org/wiki/Diversion_%28Deutschlan…)

Auch wenn das, was Du hier geschildert hast:

Leider habe ich vergessen das Ticket abzustempeln (hab zum
ersten Mal ein RVV-Ticket gekauft und bin davon ausgegangen
das das Ticket im Zug abgestempelt wird - ich fahre sehr
selten Zug). Tja, wir wurden dann ‚‚erwischt‘‘ als ich ihr
mein Ticket gab, weil ich halt dachte sie wird es abstempeln.

klingt erstmal arg nach einer Ausrede - so oft hat man (auch ich) das schon gehört.
Sei es drum - wenn es denn so gewesen ist, dann erzähl es auch so. Wenn man sich an die Wahrheit hält, kommt man nicht in die Verlegenheit, sich in Widersprüche zu verwickeln.

Was muss ich tun? Soll
ich die ‚‚Tat‘‘ schildern?

Hallo, genau das tun. Schildere den Fall wie hier - das Verfahren wird dann mit großer Sicherheit eingestellt. Schreib auch, dass von dem Verkehrs-Unternehmen nichts gekommen sei.

40,00 € wirst Du wohl zahlen müssen, eventuell.

MfG

Andreas Kleiner, Berlin
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der rechtsweg ist so in Ordnung. Der anhoerungsbogen ist so auszufüllen wie hier geschildert,bitte das Vergessene Abstempeln dick unterstreichen. Ich bitte um einstellung des Verfahrens!! Die Bahn müsste eine rechnung in Höhe von 40,00 Euro schicken

Das Schreiben bedeutet, dass die Polizei gegen Dich in einem Strafverfahren (Erschleichen von Leistungen) ermittelt und Du den Status einer Beschuldigten hast.

Aus meiner Sicht: Füll den Bogen aus und schreib auf, wie sich die Sache zugetragen hat. Kommst Du ehrlich rüber, ist es nicht ausgeschlossen, dass der Staatsanwalt von der Einleitung eines Verfahrens (z.B. wegen Geringfügigkeit) absieht. Manchmal muss man eine kleine Buße zahlen…

Erschleichen von Leistungen ist eine Straftat und sie haben einen Bogen erhalten, mit dem sie als Beschuldigter Stellung nehmen können. Sie sollten den Bogen wahrheitsgemäß ausfüllen. Über das Strafmaß entscheidet der Richter.

da habe ich keine ahnung von

Hallo,

leider kann ich dazu nichts sagen, ist mir noch nie passiert, jedoch meiner Tochter, und sie musste 50€ Strafe zahlen.
Ich fuhr auch vor kurzem mit dem Zug, löste das Ticket am Bahnsteig, dies war nicht entwertet.
Wärend der Zugfahrt wurde das Ticket vom Zugpersonal entwertet, jedoch auf der Rückfahrt nur begutachtet ohne Entwertung.
Ich denke, es kommt nichts "größeres " auf sie zu, ich denke, das verhält sich so, wie bei meinen Schreiben vom Verkehrsamt, den Anhörungsbogen, den ich zugesandt bekomme, weil ich mal wieder etwas zu schnell mit dem Auto unterwegs war.
Liebe Grüße

Keine ahnung.K.H.