Erneute Anzeige wegen Betrug, nun aber

… geklärt…und nun?
Folgende Sachlage: Ich habe bereits 2 Anzeigen gehabt (länger her und alles geklärt aber sie waren nunmal da). Nun habe ich eine erneute bekommen, die Sache ist aber nun geklärt und die Anzeige soll „zurückgenommen“ werden habe ich von der Person die mich beschuldigt hat gesagt bekommen. Meine Vorladung bei der Polizei ist am Montag, dort wird sie dann wohl auch dort bescheid geben das die sache eigentlich erledigt ist.
Nun meine Frage, kann ich bei der Polizei anrufen, denen das mitteilen und muss dann nicht zur Beschuldigten Befragung? Und, was kann mir noch passieren, trotzdem das die sache nun geklärt ist, immerhin ist es ja leider nicht das erste mal das ich aufgefallen bin.
Ich weiß ich bin schuldig, ich will mich nicht rausreden. Ich bitte nur um antworten, auf was ich mich gefasst machen muss, danke.
das reumütige Mädchen

Sorry, aber was ist das denn für eine Anfrage?! Ich kann und will nicht auf eine solche Anfrage antworten. Sachverhaltsschilderungen, wie: „Die Sache ist geklärt“ und „habe ich gesagt bekommen“ ist für mich keine tatsächliche Anfrage.
Weiterhin ist derzeit Freitag Nachmittag, wen wollen sie dort anrufen?!
Und bitte versetzen sie sich mal in die Lage desjenigen, den sie anrufen wollen.
Sie bekommmen einen Anruf vom Beschuldigten, welcher ihnen erzählt, dass alles „geklärt“ ist und die Sache somit erledigt. Wenn sie jetzt nicht selbst lachen müssen, werden sie spätestens beim Anruf die Lachher auf ihrer Seite haben.

Also werden sie am Montag schon dort erscheinen müssen.

MfG

Hallo,

„alles geklärt“ heißt nicht, dass da kein Betrug passiert ist. Auch kann eine Anzeige nicht „zurückgenommen“ werden. Um da etwas genaueres sagen zu können, müsste ich mehr vom Sachverhalt wissen.

Grundsätzlich: Auf eine Vorladung der Polizei muss niemand reagieren, da kann jeder ohne Kommentar wegbleiben. Dann entscheidet der Staatsanwalt nach Aktenlage, er kann aber auch den Betreffenden selbst vorladen - und dann muss der kommen.

In deiner Situation kann jedoch auf den weiteren Verlauf Einfluss genommen werden:

  • der Täter, indem er den Schaden wieder gut macht und sich entschuldigt,
  • der Geschädigte, indem er gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft erklärt, dass er kein Interesse mehr an der Bestrafung des Täters hat - das kann man auch „Anzeige zurücknehmen“ nennen,
  • der Täter, indem er zu dem Vorladungstermin hingeht und genau erklärt, wie es zu der Sache gekommen ist und was er alles getan hat, um den Schaden wieder gut zu machen.

Hier spielt auch die Schadenshöhe eine Rolle - eventuell ist Strafantrag des Geschädigten erforderlich - und wenn der fehlt oder zurückgenommen wurde bei geringem Schaden, dann neigen die Staatsanwälte eher dazu, die Sache einzustellen. Wiederholungsfall ist sicher ein Problem, aber ohne Vorstrafe kein großes.

„…das die sache eigentlich erledigt ist“ - das klingt ja nicht so überzeugend?

Gruß
polos

Als Beschuldigte® muss man zur Sache grundsätzlich nicht aussagen. Man hat das Recht die Aussage zu verweigern. Sie können also bei der Polizei anrufen und erklären, dass sie zur Sache nicht aussagen möchten, zumal der (die) Geschädigte offensichtlich kein Interesse mehr an der Strafverfolgung hat. Was auf Sie zukommt, kann ich Ihnen nicht sagen, da Sie keinen Sachverhalt geschildert haben. M.f.G. Paul H.

Hallo

Grundsätzlich muss man nicht zur Polizei zu einer Vernehmung. Erst wenn der Richter oder der Staatsanwalt läd, dann ist man verpflichtet. Allerdings kann die Polizei auch kein begonnenes Strafverfahren von sich aus einfach einstellen. Das kann nur die Staatsanwaltschaft. Und das tut sie erst, wenn sie die Akten von der Polizei hat. In ihrem Fall würde ich zur Vernehmung gehen und eine Aussage diesbezüglich machen. Schließlich ist die Aussage des Anderen, dass sich alles geklärt hätte, ein Beweis der für ihre Unschuld spricht und als Beschuldigte haben sie das Recht, dass dieser Beweis von der Polizei erhoben wird. Kurz gesagt, sie wird beim Anzeigeerstatter nachfragen und sich die Sache schriftlich holen. Wenn dann alles zusammen ist und die Akte bei der StA liegt, dann kommt hoffentlich auch irgendwann die Einstellungsverfügung.

Gruß

Hallo,

als beschuldigter mußt du überhaupt nichts aussagen. Du kannst denen schriftlich mitteilen, daß du dich zur sache nicht äußern möchest und den termin deswegen nicht wahrnimmst.
Dann wirst du sehen, wie sie reagieren.

Teile denen auch mit, daß die anzeigende ihre anzeige zurücknimmt.
Süß, das reumütige mädchen…

o)

LG

Karsti

Hallo,

also zur eigentlichen Frage:
Klar kannst Du da anrufen und bescheid sagen, aber ich nehme mal an, dass Du trotzdem noch hingehn musst, da die Einstellung des Verfahrens nur durch die Staatsanwaltschaft geschehen darf, die Polizei muss das erstmal verfolgen. Und auch wenn die Anzeigenerstatterin das ‚zurücknimmt‘, kann die Staatsanwaltschaft das trotzdem weiter verfolgen lassen, wenn sie möchte.
Davon hängt dann auch ab, ob und in welcher Höhe eventuell eine Strafe zu erwarten ist.
Wenn die Staatsanwaltschaft das nicht einstellt, kommt’s dann darauf an, wie genau sich der Fall darstellt, und der Richter wird evtl entscheiden.

Aber geh am Montag erstmal hin, schildere alles so sachlich wie möglich, und falls es da irgendwas zu bereuen gibt von Deiner Seite, dann sag das. Kommt immer gut an.
Ach ja, sollte es um einiges gehen, also nicht nur Lappalien, dann sei Dir zu einem Anwalt geraten, die kennen sich da ja von berufs wegen besser aus.

Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen,

Matt

Das wird dir der Staatsanwalt mitteilen.

Hallo,

nicht ganz einfach zu beantworten, da ich die Umstände nicht kenne. Zu erwarten ist im Normalfall eine Einstellung des Verfahren bzw. ein Strafbefehl, wobei man dann, gemessen an den monatl. Einkünften, einen Geldbetrag oder Sozialstunden zu leisten hat. Die erneute Anzeige kann man nicht zurücknehmen. Die Polizei kann kein eingeleitetes Strafverfahren einstellen, das kann nur die Staatsanwaltschaft. Es handelt sich um ein Offizialdelikt (Betrug), das heißt der Staat hat Interesse an der Verfolgung. Es gibt somit keinen Strafantrag vom Geschädigten und somit auch kein zurück. Die Beschuldigtenvernehmung ist die einzigste Möglichkeit dies zu klären. Nur dort kann der Staatsanwalt beurteilen, ob die Straftat, nach Würdigung der Gesamtumstände, einzustellen ist.
Viele Grüße

Hallo „reumütiges Mädchen“,

die Rechtslage ist eindeutig: NIEMAND muss zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung gehen, egal, ob eine Sache „geklärt“ ist oder nicht.

Genausowenig allerdings heißt „geklärt“, dass die Polizei die Sache fallen lässt. Das Verfahren geht auf jeden Fall zur Staatsanwaltschaft; die entscheiden dann, was weiter geschieht. Auch wenn die Anzeige „zurückgenommen“ werden sollte. Die Frage ist allein, ob ein Betrug vorlag oder nicht; und dazu kann ich leider nichts sagen, da Du den Sachverhalt nicht mitgeteilt hast. Hol dies doch noch nach, wenn Du mehr wissen willst.

Ansonsten lohnt es sich für Dich nur, zur Polizei zu gehen, wenn Du INHALTLICH Erklärungen zur Sache machen kannst, die den Betrugsvorwurf entfallen lassen würden. Ein Anruf, die Sache habe sich erledigt, ist ziemlich sinnlos.

Viele Grüße
OpiWahn

Hallo Mädchen001,

in Bezug auf Deine Zeilen kann ich Folgendes anmerken:

  1. Grundsätzlich kann der Anzeigenerstatter eine einmal gestellte Anzeige nicht von sich aus zurückziehen. Er kann natürlich zu Protokoll geben, dass er keine Strafverfolgung mehr möchte, aber die letztendliche Entscheidung über die Einstellung trifft die Staatsanwaltschaft.

  2. Da du leider das strafbare Handeln, das dir vorgeworfen wird, nicht geschildert hast, kann ich dir nicht sagen, was gesetzlich drohen könnte.

  3. Als Beschuldigter hast du Rechte. Da ist vor allem das Aussageverweigerungsrecht, welches dir gestattet, dich durch deine Aussage nicht selbst zu belasten.
    Eine formale Pflicht zum Erscheinen vor der Polizei besteht für dich nicht (anders sieht es mit Vorladungen zur Staatsanwaltschaft aus).
    Also du kannst zur Vernehmung gehen oder auch nicht.

Wenn du etwas über den Fall schilderst, kann ich dir auch das eventuelle Strafmaß aufzeigen.

Ich hoffe, ich konnte helfen

Daniel M.

Es kommt darauf an, ob die Anzeige gegen dich wirklich zurückgenommen wird. Am besten wäre, du würdest mit der betreffenden Person am Montag zur Polizei gehen und alles vor Ort und Stelle klären. Gehst du nicht zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei, werden diese die Anzeige an die Staatsanwaltschaft schicken und dann kann sie nicht mehr zurückgenommen werden, wenn die Staatsanwaltschaft „das öffentliche Interesse“ bejaht.
Dann kommt es auch noch darauf an, ob du vorher (länger her und alles geklärt) nur Anzeigen bekommen hast, oder ob es auch zu Anklage oder Strafbefehl kam.
Also: Ich würde auf alle Fälle am Montag zur Polizei gehen.
Alles Gute für dich und bleib brav.

Hallo,

generell musst Du nicht zu einer Beschuldigtenverhmung zur Polizei gehen. Es steht Dir frei. Da aber anscheinend alles geklärt ist, würde ich dorthin gehen und dies zu Protokoll geben, dann steht es später auf jeden Fall in den Akten.

Gruß Peter