Erneute Rücküberweisung

Hallo,

Ich habe heute von einem Hersteller eine 2. Rücküberweisung erhalten.
Habe heute auch sofort eine Email bekommen das dies ein Fehler der Buchhaltung wäre.
Was kann der Hersteller jetzt rechtlich machen wenn ich seine 2. Rückzahlung nicht zurücküberweise?

MfG.

Sehr geehrter Fragesteller,
habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie wegen einer erhaltenen LeistungU/Lieferung die Rechnung an den Lieferanten bezahlt haben, aber die Überweisung zurück gesandt wurde und nun der Hersteller erklärt, es handele sich um einen Fehler der Buchhaltung? Wenn Ihre Kontonummern richtig angegeben waren und auch auch der Zahlungscode, dann trifft Sie kein Verschulden, allerdings haben Sie - da maßgebend der Eingang des geldes beim gläubiger - auch nioch nicht die zahlung geleistet. Sie sind dam,it nicht im Verzug, müssen aber noch an den Gläubiger zahlen. Vielleicht fordern sie den mit Masil auf, anzugeben, wie er den Zahlungsvorgang wünscht, Verzugszinsen müssen Sie nicht zahklen, sind Ihnen Überweisungskosten entstanden, könnten Sie die vom Gläubiger ersetzt vberlangen, d. h. um diesen betrag die erneute zashlung kürzen. Mit freundlichen Grüßen RA Streich

Hallo,

er kann und wird auf Rückzahlung klagen! Das Bankenrecht hat sich vor einiger Zeit geändert. Früher durfte die Bank den falsch überwiesenen Betrag einfach zurückrufen. Dies geht jetzt nicht mehr. Der „Falschzahler“ muss sich nun selbst kümmern, den Betrag zurück zu bekommen. DAs werden anfangs höfliche Aufforderungen sein und kann bis hin zu einer Klage auf „Herausgabe“ des zu Unrecht überwiesenen Betrags gehen.

MFG

Also ehrlich gesagt verstehe ich die Frage nicht ganz. Das Geld gehört Dir nicht und ich finde es seltsam, dass Du daran denkst, es Dir unter den NAgel zu reißen … Sorry, nicht meine Art.