Sehr geehrter Fragesteller,
habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie wegen einer erhaltenen LeistungU/Lieferung die Rechnung an den Lieferanten bezahlt haben, aber die Überweisung zurück gesandt wurde und nun der Hersteller erklärt, es handele sich um einen Fehler der Buchhaltung? Wenn Ihre Kontonummern richtig angegeben waren und auch auch der Zahlungscode, dann trifft Sie kein Verschulden, allerdings haben Sie - da maßgebend der Eingang des geldes beim gläubiger - auch nioch nicht die zahlung geleistet. Sie sind dam,it nicht im Verzug, müssen aber noch an den Gläubiger zahlen. Vielleicht fordern sie den mit Masil auf, anzugeben, wie er den Zahlungsvorgang wünscht, Verzugszinsen müssen Sie nicht zahklen, sind Ihnen Überweisungskosten entstanden, könnten Sie die vom Gläubiger ersetzt vberlangen, d. h. um diesen betrag die erneute zashlung kürzen. Mit freundlichen Grüßen RA Streich