Erneute Straftat in bewährungszeit, was nun?

Folgendes Problem:

Mein Partner ist auf Bewährung, aufgrund von körperverletzung gegen seine ex frau( geschubst, diese fiel unglücklich gegen eine kante, krankenhaus ect.)

Aus Angst er würde michauch schlagen (vorbelastet wegen ex freund, war kurzzeitig in psychische rbehandlung) , habe ich nahc einem heftigen lauten streit einmal die flucht ergriffen und rannte zur polizeit, erstattete anzeige wegen leichter!körperveletzung ( flache hand an schulter , festhalten,angeschriehen ect) es gab keine zeugen,blaue flecken ect. ich zog anzeige zurück, es übernahm staatsanwaltschaft. nun gerichtstermin mit mir als zeugin, ihn als angeklagten . wa skommt auf uns zu? ich habe übertrieben reagiert, zu extrem bei der polizei geschildert. wir sind eine glückliche familie mit 2 kindern, ich studiere.
wird nun seine bewährung wiederrufen?was soll ich vor gericht nun sagen? sagen das es alles nicht ganz so war , er mich nur festhielt, nicht ins gesicht schlug, …? was wäre im shclimmsten fall, wie lange würde er sitzen? bitte um rat…

Also auf deinen Partner kommt ein Verfahren wegen Körperverletzung zu das ist schon mal klar.

Ob die Bewährung Widerrufen wird entscheidet der Richter.

Vor Gericht gilt: Sag die Wahrheit! Und zwar die volle,das du es net so gemeint hast und es der Polizei extrem übertrieben erzählt hast.

Wie lange er sitzen würde entscheidet der Richter,max. jedoch bis zu 5 Jahren.

Hallo,

erstmal aus gerichtlicher Erfahrung: Wer einmal schlägt, und auch noch Frauen!!!, schlägt immer wieder. Denk an meine Worte!
Nun zu deiner Frage:
Du kannst die Anzeig zwar zurücknehmen, aber wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse bejaht, wird das Verfahren in aller Regel vom Richter auch eröffnet. Wenn du als Zeugin vor Gericht aussagen musst, musst du die Wahrheit sagen. Außerdem gibt es keine „leichte“ Körperverletzung. Bei deinem Freund ist es eine vorsätzliche Körperverletzung. Auch Festhalten und mit der flachen Hand auf die Schulter schlagen oder anschreien ist das Allerletzte in einer Partnerschaft. Wenn er zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird, muss er die Strafe absitzen und die Bewährungsstrafe wird widerrufen und diese Strafe kommt noch obendrauf.
Überlege dir gut, ob du so ein Leben leben willst. Auch im Hinblick auf deine beiden Kinder. Die lernen nichts gutes.

Viel Mut und ein hoffentlich freies und glückliches Leben.

Hallo,
da er schon einschlägig vorbestraft ist, können Sie Ihre Anzeige zurücknehmen, aber der Staatsanwalt wird öffentl. Interesse begründen und die Anklage fertigen. Bei einer Verurteilung wird die Berufung verworfen und die neue Anklage bzw. Verurteilung kommt hinzu.
Über Ihre Aussage sollten Sie sich im Klaren sein, eine Falschaussage (auch die Tat mildern ist eine Falsaussage) bringt Sie in Bedrängnis (uneidlich 6 Monate, unter Eid nicht unter einem jahr Gefängnis).

was wäre wenn ich zur staatsanwaltschaft gehen würd eund sage ich hätte die tatsachen nur erfunden, er hätte mich nicht angefasst und ich hatte nur angst, falsch reagiert, habe sogesagt bei der polizei eine falsche anzeige gemacht. ginge das? am 5. nov. is verhandlung. wenn ich jetzt noch hin gehe zur staatsanwaltschaft is es doch besser als wenn ich bei der verhandlung sage , ich hab eine falsche aussage gemacht oder?kann das verfahren jetz noch eingesteltl werden?
ich brauche ihn…liebe ihn…will nicht das er in knast geht!
danke dir

moin,

nun,dass sie die anzeige zurückgezogen haben, hindert die staa nicht trotzdem anklage zu erheben.
Sie scheinen hier die Geschädigte und Zeugin sein, wenn sie jedoch keinen Schaden erlitten haben und nichts bezeugen können, hat die anklage schon ein Problem. dass sie zu extrem reagiert haben würde ich auch beim termin so schildern, hierfür werden sie jedoch gerügt werden, denn so was macht man nicht.Sagen sie einfach die Wahrheit mit ihren Beweggründen, dann passiert auch nichts.Es wäre jedoch eine anzeige gegen sie möglich, weil sie jemanden einer straftat wider besseren willens bezichtigt haben, dass sie um seine Bewährung wissen lässt die schuld noch schwerer wiegen.Streitereien sind nicht verboten, Körperverletzungen wie blaue flecke sehr wohl.Wenn nichts passiert ist ist nichts passiert und der angeklagte wird freigesprochen.Die Bewährung ist auch nicht zu widerrufen,da der angeklagte keine straftat begangen hat und unschuldig ist.
Da sie die anzeige ja zurückgezogen haben, dürfte ihnen die Verfahrenskosten auch nicht auferlegt werden.

Bei Rückfragen gerne
mfg
kaisen

Hallo,

bei Gericht musst Du auf jeden Fall die Wahrheit sagen, andernfalls droht ein Verfahren wegen Falschaussage. Eine Prognose zur Strafhöhe kann ich nicht abgeben, könnte bei einer einfachen Körperverletzung gering sein. Solltest Du verheiratet oder verlobt mit dem Angeklagten sein, dann steht Dir das Recht zu, vollständig zu schweigen, § 52 StPO.

Gruß Peter

Hallo!

Wenn Sie vor Gericht stehen, stellt sich nicht die Frage, WAS sie sagen sollen. Sie müssen die WAHRHEIT sagen - keine Frage. Egal, was sie mit Ihrer Aussage beabsichtigen. Sie werden darüber auch vor Ihrer Vernehmung belehrt - auch über die Folgen einer Falschaussage.

Eine Aussage verweigern könnten Sie nur, wenn Sie mit dem Beschuldigten verlobt, verheiratet oder verwandt sind. Dann müssen Sie nicht aussagen. Aber wenn Sie aussagen, dann muss es die Wahrheit sein.

Wenn Sie Ihrem Partner helfen wollen, dann schildern Sie den Vorfall so wie er geschehen ist. Sie können selbstverständlich erwähnen, dass Sie vielleicht überreagiert haben, als Sie die Polizei riefen. Aber den Sachverhalt verdrehen dürfen Sie nicht.

Wenn Ihre Partner schon wegen Körperverletzung vorbestraft ist und Bewährung hat, dann wird im Falle einer Verurteilung die Bewährung mit ziemlicher Sicherheit widerrufen. D. h. er muss die Bewährungsstrafe absitzen und zudem die Strafe, die er in Ihrem Fall erhalten hat. Wie lange das ist kann ich nicht sagen - das kommt u. a. auf die Vorgeschichte an.

Ich hoffe, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

Walter

In diesem Fall möchte und kann ich Ihnen nicht helfen.

In einer glücklichen Familie sollte auch so etwas nicht vorkommen. Sie werden ja nicht umsonst zur Polizei gegangen sein.

Falls ihr Freund Sie jetzt mit dem Hinweis auf eine lange Haftstrafe unter Druck setzt, so kann ich Sie beruhigen. So einfach geht man nicht wegen zwei leichter Körperverletzungen ins Gefängnis.

MfG

Dann erzähle die Sache bei Gericht so, wie sie passiert ist und das Du kein Interesse an der Strafverfolgung hast.

Hallo,

wenn, dann musst du zu dem Gericht gehen, bei dem die Verhandlung sattfindet. Aber das Verfahren wird jetzt nicht mehr eingestellt. Um die Verhandlung kommst du nicht herum. Nun kommmt es nur auf den Ausgang der Verhandlung an. Gehe zum Amtsgericht (ich nehme an, dort findet die Verhandlung statt) und sage, dass du die Anzeige zurücknehmen willst. Solltes du die Aussage bei der Polizei damals nur erfunden haben, machst du dich allerdings strafbar. Das kann teuer werden.
Meine Meinung kennst du ja, ziehe die Sache durch!
Hoffentlich wird deine Liebe nicht ausgenutzt.

Bei einem Verstoß gegen die Bewährung wäre die zur Bewährung ausgesetzte Strafe fällig, denk ich.

Was die neue Körperverletzung angeht, so ist eine Einstellung des Verfahrens im Bereich des Wahrscheinlichen, aber mit Sicherheit kann man das nicht sagen. Der Richter ist in seiner Entscheidung frei. Die Regelstrafandrohung ist im StGB §242 geregelt.

bei dem ersten hat er schwere körperverletzung bekommen. deshalb bewährung(die frau fiel in diesem falle sehr unglücklich)

wäre es möglich noch zur staatsanwaltschaft zu gehen und sagen man habe eine falsche aussage gemacht, das er mich nie geschlagen hat ect.? am 5. nov ist verhandlung, würde das verfahren dannn noch eingestellt werden? lg

Hallo,
durch das Erleben von häuslicher Gewalt verzerrt sich oft die Wahrnehmung des Opfers. also von Ihnen.
Die richtige Sichtweise ist, dass ein Schlagen des Partners eine Grenze überschreitet, die auf keinem Fall hinnehmbar ist. Insbesondere weil wir wissen, dass diese Gewalt immer stärker zunehmen wird. Eine Änderung tritt hier nur ein, wenn man ein deutliches Stopsignal gibt und der schlagende Partner sich einer Therapie unterzieht. Hier wird er lernen, mit Problemen anders umzugehen. Nehmen Sie Ihren Fall Ernst und Verharmlosen Sie das Erlebte nicht! Immer wieder gibt es Fälle, wo Polizei und Staatsanwalt zu spät kommen.
Ihr Freund (?) wird sich vor Gericht für das Geschehene verantworten müssen. Wenn Sie das Erlebte vor Gericht verharmlosen, wird man Ihnen als Opfer eh nur geringen Glauben schenken und Ihre Aussage auf Grund von Angst relativieren. Gegen die Auflagen der Bewährung ist verstoßen worden und er wird die im ersten Urteil angesetzte Strafe absitzen müssen. Dazu noch die Strafe aus Ihrem Verfahren.
Mit fehlt hier jegliches Mitleid, da das Schalgen des Partners ein absoluter Tabubruch ist! Sein Sie froh, dass Sie so aus der Geschichte heruaskommen und nutzen Sie die Zeit, um sich neu zu orientieren.
Alles Gute,
strucki

Hallo Django90,

Das Vergehen gem. § 223 StGB - Körperverletzung - ist ein sog. Antragsdelikt. Dies bedeudet, dass die Straftat nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird. Ausnahme hierbei ist, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat begründet.

Dies bedeutet, dass entweder Du einen Strafantrag gegen Deinen Partner gestellt hast oder aber die Staatsanwaltschaft auf Grund der Wiederholung des Vorfalles oder hier nicht genannter Gründe die Verfolgung weiterführt. Eine Rücknahme durch Dich ist dann nicht mehr möglich.

Im Rahmen der nun anstehenden Gerichtsverhandlung musst Du die Wahrheit sagen. Du darfst nichts verschweigen und nichts hinzudichten, auch solltest Du nichts hineindeuten. Da ihr beiden wohl nicht verheiratet, aber dennoch in einer Lebensgemeinschaft zusammen lebt, wird dies wohl auch durch das Gericht berücksichtigt werden müssen. Allein, ein Zeugnisverweigerungsrecht i.S. des § 52 StPO steht Dir hingegen wohl nicht zu.

Nun kurz etwas zur Bewährung. Sollte er aus dem Vorverfahren zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein, so droht ihm nun die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe. Zusätzlich kommt natürlich noch die Strafe für das jetzige Verfahren hinzu.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen

Daniel M.

Sie haben ja bei der Polizei eine Aussage gemacht,die Anzeige wird zur Staa geleitet. Sie haben die Anzeige bei der Polizei zurückgezogen. Ich gehe davon aus dass die staa den Rückzug der Anzeige als angsreaktion bewertet, da es sehr häufig bei häuslicher gewalt passiert das die anzeige zurückgenommen wird, oder er aber von dem rückzug der anzeige weiss und die Verhandlung haben will um ihnen eine falsche Verdächtigung nachzuweisen.Dementsprechend will er trotzdem eine Beweisaufnahme und eine Verhandlung, auf jeden FAll ja ein berechtigtes Interesse da der angezeigt dzbgl. vorbestraft und auf Bewährung ist, oder sie die Polizei in die irre geführt haben. Natürlich kann man bei der staa anrufen und denen das erklären,ändert aber nichts am termin.
Mein Rat: die wahrheit sagen und die strafe für eine falsche Verdächtigung bekommen.Es ist zwar unangenehm, aber schliesslich haben sie den Stein ins Rollen gebracht und jemanden fast unschuldig ins Gefängnis gebracht.Und lernen sollte man daraus dass sich lügen nicht lohnt.Ne falsche Verdächtigung kann schon teuer werden,machen sie nicht noch ne uneidliche Falschaussage vorm Gericht!Das Verfahren gegen den Freund wird eingestellt bzw. er wird freigesprochen, aber dafür das sie den Justizapparat umsonst in Bewegung gesetzt haben, müssen sie zahlen.In diesem FAll gehe ich noch von einer Geldstrafe aus die sich nach ihrem Einkommen richtet.

Bei Rückfragen gerne
mfg

wäre es möglich noch zur staatsanwaltschaft zu gehen und sagen
man habe eine falsche aussage gemacht, das er mich nie
geschlagen hat ect.? am 5. nov ist verhandlung, würde das
verfahren dannn noch eingestellt werden? lg

Hallo,

hier eine hilfreiche Antwort zu geben, ist ohne Kenntnis weiterer Einzelheiten nicht möglich. Wie war es wirklich? Damals bei Anzeigenerstattung übertrieben - oder wird jetzt beschönigt, also auch nicht die Wahrheit gesagt?

Was wird der Richter denken, wenn er merkt, dass in der Verhandlung gelogen wird (und die merken das)? Wird er denken, die Zeugin hat Angst, wird unter Druck gesetzt?

Wie hoch war denn die alte Strafe, besteht überhaupt die Gefahr, dass die Bewährung widerrufen wird? Was sagt der Bewährungshelfer dazu?

Wie er sich Ihnen gegenüber verhalten hat, war doch wohl nicht in Ordnung - wie wirkt es auf ihn, wenn Sie ihm jetzt mit Lügen aus der Patsche helfen? Ist das nicht eine Aufforderung, sich das nächste Mal wieder mit Gewalt durchzusetzen?

Wäre es schlimm, die Wahrheit zu sagen und darauf zu vertrauen, dass das Gericht eine sinnvolle Entscheidung trifft? Vielleicht helfen ja einige Wochen Strafhaft und dann einige Zeit Freigang, damit er nachdenkt und nie wieder Probleme mit Gewalt lösen will?

Ich weiß keinen sinnvollen Rat…

Gruß
polos