Hallo!
… ein Kaffe/klein Bistro nur mit ein Kloh aufmachen.
Regelungen zur Gastronomie, also auch zur Anzahl der Toiletten, sind Landesrecht. Es müssen übrigens stets nach Geschlechtern getrennte WC mit jeweils separaten Vorräumen sein.Genaue Auskunft bekommst du bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer.
Selbst wenn es für manche kleinen Betriebe möglich sein sollte, gemäß Bestimmungen ohne Gästetoiletten auszukommen (das einzige vorhandene WC wäre ein Personal-WC), halte ich es für keine gute Idee, ein Café ohne Toiletten betreiben zu wollen. Die Gäste würden so etwas nicht akzeptieren und wer dennoch kommt, verlässt das Lokal spätestens, sobald er/sie ein WC aufsuchen möchte - kann man als Betreiber eines Cafés ganz und gar nicht gebrauchen. Immerhin kann ein gut geführtes Café ein Treffpunkt sein und ein Ort, an dem man sich in Gesellschaft längere Zeit aufhält. Ohne Toiletten kann man’s vergessen, kann das Konzept nur scheitern.
Gute sanitäre Anlagen mit Vorräumen gehören ungeachtet rechtlicher Vorgaben zu den Mindestvoraussetzungen geeigneter Räume für einen Gastronomiebetrieb. Die Toiletten müssen barrierefrei erreichbar sein - selbstverständlicher Standard für einen neu eingerichteten Betrieb.
Wir haben ein schönen Raum gefunden mit Keller in Stadtmitte,
leider nur mit ein Wc.
Der Raum mag ja schön sein, ist aber ungeeignet für Gastronomie.
Gibt es ein möglichkeit haben klein Bistro/ Kaffe/ Creperie…
Bei Crepe fällt mir das Stichwort Lüftung/Entlüftung ein. Geeignete Räume verfügen über eine Abluftanlage, die so gebaut ist, dass Nachbarn und über dem Betrieb wohnende/arbeitende Menschen nicht belästigt werden. Mängel an dieser Stelle können zu existenzgefährdenden Problemen führen oder dazu, dass der Laden gar nicht erst eröffnen kann.
Gruß
Wolfgang