Eröffnung eines privaten Tierfriedhofs

Ich möchte einen privaten Tierfriedhof eröffnen. Wie sind die Gesetze hierfür?

Hallo Hundeflüsterer,
grundsätzlich dürfen Sie in Deutschland auf PRIVATEM Grund, ausserhalb eines Wasserschutzgebietes Ihre eigenen Tiere begraben, wenn Sie mindestens 50 cm Erde über dem Tierkörper aufbringen.

Wenn Sie allerdings einen Tierfriedhof einrichten möchten, ist dass sicher nicht für Ihre eigenen Tiere gedacht und damit ein Gewerbe, das Sie bei Ihrer Gemeinde anmelden müssen.

Hierzu müssen Sie zunächst ein geeignetes Grundstück finden und die Gemeinde, das Veterinäramt Ihres Kreises und die Landesregierung Ihres Bundeslandes um Genehmigungen bitten. Sie brauchen eine eine Genhmigung als Zwischenbehandlungsbetrieb für Tierische Nebenprodukte und die Genehmigung des sogenannten Bundesimmisionsschutzgesetz.

Auf dem Gelände müssen Sie in jedem Fall ein Kühlhaus und einen Wasseranschluss, sowie ggf. Filteranlagen für Abwasser einbauen. Außerdem muss das Gelände in gewissen Abstand zur Wohnbebauung Ihres Ortes befinden und komplett umzäunt sein (bei der Gemeinde erfragen) Die Behörden werden entsprechende Auflagen erteilen.

Rechnen Sie von der ersten Planung bis zur Eröffnung mit einer Vorlaufzeit von ca. 2-4 Jahren. Außerdem gibt es garantiert auch in Ihrem Kreis sehr schnell Bürgerinitiativen gegen die Einrichtung eines Tierfriedhofes.

Sollten Sie zufällig aus dem Raum Köln-Bonn kommen können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen, vielleicht lässt sich da was machen.

Viel Erfolg auf jeden Fall.

Gruß
Thomas

Ich möchte einen privaten Tierfriedhof eröffnen. Wie sind die
Gesetze hierfür?

Danke

danke für die nette auskunft. leider bin ich aus südbayern. ich bemühe mich trotzdem um einen tierfriedhof, denn ich finde Freunde darf man nicht wegwerfen.

Gruß
elke