Eröffnungsbilanz einer UG erstellen, nach erfolgter Eintragungs-Mitteilung. Wichtige Frage

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach erfolgreicher Einzahlung des Stammkapitals, erfolgte wenig später die positive Eintragungsermittlung meiner UG durch das Amtsgericht.
Nur wenige Tage später erhielt ich von meinem Finanzamt Post mit der Bitte eine Eröffnungsbilanz und etwaige Verträge zuzuschicken.

Da die Gründung dieser UG meinen ersten Schritt in Richtung Unternehmertum darstellt, brauch ich leider etwas Starthilfe und wende mich mit meiner Frage an die Gemeinschaft.

Wie genau erstelle ich die korrekte Eröffnungsbilanz?
Ich habe mich durch Internet-Recherchen bisher soweit schlau gelesen, dass die Bilanz auf das Datum der Stamm-Einlagen Einzahlung ausgestellt sein muss.
Jetzt stellt sich nur die Frage, inwiefern ich die Folgekosten nach der Einzahlung aufführen soll/muss/darf ?!

Bis zum Zeitpunkt der Einzahlung wurden keine Kosten bezahlt.
Die Gründungskosten der UG ( nach Musterprotokoll ) wurden von der Stammeinlage bezahlt. Ebenso die Notariatskosten. Die Gesamtkosten lagen unterhalb der Stammeinlage von 200€, zu der mir vom Notariat geraten wurde, um die Gründungskosten steuerrechtlich absetzen zu können.

Weitere Key Facts:

  • Ich bin alleinig Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Es gibt keinen Gesellschaftsvertrag
  • es gibt kein Firmenauto
  • die Gesellschaft wurde auf meine Privatanschrift angemeldet.
  • Ein Büroraum habe ich erst 1 Monat nach der Eintragungs-Mitteilung angemietet und und die Miete von meinem Geschäftskonto bezahlt.
  • Ich habe keine Versicherungen für die Gesellschaft
  • Es bestehen keine Kredite oder Verbindlichkeiten
  • Meine ersten Arbeiten habe ich bereits in Rechnung gestellt und somit Einnahmen auf meinem Geschäftskonto.

Ergänzend dazu möchte ich daher fragen, ob es ausreicht einmal jährlich eine GuV zu erstellen oder ob eine monatliche Bilanzierung über ein Steuerbüro zwingend notwendig ist - dann müsste ich dieses dringend nachholen.

Auf Grundlage der genannten Fakten habe ich Folgendes erstellt:

Eröffnungsbilanz auf den 01.08.2013

AKTIVA

I. Anlagevermögen

Fahrzeuge 0
Geringw. Wirtschaftsgüter 0
Betriebsausstattung 0

II. Umlaufvermögen

Warenbestand 0
Sonstige Forderungen 0
Kasse 0
Bank 200

insgesamt Aktiva: 200

PASSIVA

I. Kapital

Ich (Gesellschafter) 200

II. Verbindlichkeiten

Bank 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0

insgesamt Passiva: 200

Ist das bereits zu viel oder reicht diese Auflistung als schlichte Excel Datei aus?
Ich freue mich auf Feedback, ob was fehlt oder ob ich etwas ergänzen sollte auch im Hinblick auf eine Steuerliche Betrachtung in der nächsten Zeit

Lieber Schlaufuchs,

im Prinzip liegst Du richtig und für de Anfang sollte eine Excel-Liste genügen. Falls nicht, wird das Finanzamt Dir das schon sagen. Da Du die doppelte Buchhaltung verwenden willst, ist das auf Dauer aber nicht zu empfehlen. Jedoch würde ich Eigenkapital statt Kapital als Begriff verwenden. Außerdem musst Du daran denken, dass in der Buchhaltung dein Girokonto aus Banksicht gebucht werden muss. Soll ist hier also Guthaben. Nur in der jährlichen EB und SB ist das anders herum. Vielleicht reicht ja sogar ein Kassenbuch. Da hast Du nur Einnahmen und Ausgaben. Das ist für ein 1-Personen-Unternehmen eigentlich zu empfehlen. Frag’ doch mal beim Finanzamt nach.

L…G.

Renate