Hallo,
Wenn ein Polizist eine Straftat begeht, dann wahrscheinlich auch nicht in der Absicht sich aus dem Dienst entfernen zu lassen. So wie da an einen Polizisten etwas höhere Ansprüche gestellt werden, ist das sicher auch für ein Mitglied des Rechtsausschusses des Bundestages.
all diese Ämter hat er bereits niedergelegt.
Ja, er hat die niedergelegt, als die Ermittlungen öffentlich bekannt wurden und nicht schon als sie ihm bekannt wurden. Und sicher hat er auch gleich auf alle Versorgungsansprüche verzichtet. Es bleibt trotzdem erstmal die Tat zum Zeitpunkt als er diese Ämter innehatte. Und dann eben der Umstand, dass er Beweise vernichten konnte, abgetaucht ist, mit Diplomatenpass in der Tasche. Das konnte er ja nur aufgrund seines Status und nicht weil er eine x-beliebige Privatperson war. Die wäre nicht gewarnt worden und hätte nicht mit einem Diplomatenpass abhauen können.
Und dann natürlich nochmal höher, wenn man als Vorsitzender eines Untersuchungsausschusses sehr hohe moralische Ansprüche an andere stellt und z.B. " akribisch und gnadenlos das Versagen von Beamten offenlegt".
Da dürfte der Hase im Pfeffer liegen. Das haben ihm einige Leute krumm genommen.
Es geht mir nur um den Umstand, dass jemand der sehr hohe Ansprüche an andere setzt, diese natürlich auch sich gegenüber gelten lassen muss. Dass die vorgeführten Beamten nicht begeistert waren, will ich glauben. Die haben aber mit den Ermittlungen gegen ihn nichts zu tun.
Wer so akribisch und gnadenlos ist, dann muss er diese Maßstäbe natürlich auch bei sich gelten lassen.
Er hat, wenn ich die Sache richtig verfolgt habe, nachgewiesen, dass einige Leute ihre Arbeit schlecht gemacht haben, vielleicht sogar im Amt Gesetze gebrochen haben.
Ja, und E. hat in seiner Freizeit als Privatperson Dateien auf seinen Bundestags-PC heruntergeladen.
Dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten dagegen wird vorgeworfen, in seiner Freizeit gegen Gesetze oder moralische Grundsätze verstoßen zu haben.
Wer hohe Maßstäbe setzt, muss sie auch gegen sich gelten lassen. Und der Prozess gegen ihn ist ja auch eröffnet worden. Das Nachtreten einiger Parteigenossen halte ich daher für ungerechtfertigt.
Wenn wir uns auf den Begriff Zurücktreten einigen, dann näheren wir uns der Realität.
Soweit ich den Fall verfolgen konnte, hat er zugegeben, von irgendwelchen Parteigenossen oder -vorsitzenden oder anderen Amtsträgern frühzeitig gewarnt worden zu sein. Das sehe ich nicht als Angriff an.
Nee, dass nicht. Jedenfalls nicht, wenn es der Wahrheit entspricht. Gegenwärtig behauptet er ja nur, von wem er nun konkret die Info hatte und beschimpft Parteigenossen. Davon abgesehen, haben es diejenigen, die (ihn) informiert haben, das sicher nicht gemacht, um ihn zu schaden. Denn wer das gewollt hätte, hätte ihn sicher nicht vorher gewarnt, sondern so richtig schön auffliegen lassen. Diese Leute nun noch zu beschuldigen, ist schon sehr arm. Klar das muss untersucht werden. Der Innenminister, der da nun gehen musste, hat dabei aber sicher die geringste Schuld. Ich meine sogar, dass er damit Schaden abgewandt hat. Der wäre entstanden, wenn E. in der neuen Regierung irgendeinen prominenten Posten bekommen hätte, vielleicht im Justizministerium oder dem für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.
Im Untersuchungsausschuss steht in dieser Frage Aussage gegen Aussage.
Na das sollte der akribische E. doch auch wissen, wenn er irgendetwas behauptet. Wenn es nicht zu beweisen ist, dann gilt es juristisch nicht. Es gibt da ja bekanntlich auch keinen Freispruch zweiter Klasse.
Welchen Vorteil sollte der ehemalige SPD-Abgeordnete daraus ziehen, in dieser Frage zu lügen?
Indem er andere beschuldigt, will er von sich ablenken. Dabei muss man nicht unbedingt davon ausgehen, dass er rational handelt. Solche Pöbeleien gab es ja schon vorher. Scheint also unabhängig von den aktuellen Umständen ein Wesenszug von ihm zu sein.
Grüße