Ersatzdienst/neue Einberunfungsregeln

Hallo Leute!

Ich leiste zur Zeit Ersatzdienst! Nach dem neuem Einberufungsgesetz ist niemand mehr nach Vollendung des 22 Lebensjahres wehrpflichtig! Wenn ich nun 23 Jahre alt bin und den Ersatzdienst nicht mehr weitermache, kann die Bundeswehr mich einziehen?? Habt Ihr vielleicht eine Antwort oder könnt Ihr mir eine Adresse geben, wo ich mich erkundigen kann! Ich danke Euch im voraus!!!

Also wirklich!

Ich leiste zur Zeit Ersatzdienst! Nach dem neuem
Einberufungsgesetz ist niemand mehr nach Vollendung des 22
Lebensjahres wehrpflichtig! Wenn ich nun 23 Jahre alt bin und
den Ersatzdienst nicht mehr weitermache, kann die Bundeswehr
mich einziehen??

Nicht schon genug, daß mancher sich vorm Dienst an der Waffe drückt, daß kann ich unter Umständen noch akzeptieren, aber nicht einmal die Konsequenzen anständig zu tragen?

Habt Ihr vielleicht eine Antwort oder könnt
Ihr mir eine Adresse geben, wo ich mich erkundigen kann! Ich
danke Euch im voraus!!!

Naja, versuchs mal beim Kreiswehrersatzamt. Auch wenn die sicherlich dein Vorhaben nicht gutheißen, dürften die sicherlich am ehesten zu einer qualifizierten Aussage fähig sein.

L.

grundsätzlich falsch verstanden
Hallo,

wehrpflichtig sind alle Männer bis zu einem bestimmten Alter. Struck hat nun bestimmt, dass nur noch die eingezogen werden, die jünger als 24 sind. Da Du anscheinend „schon“ dabei bist, betrifft Dich das überhaupt nicht.

Andreas

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Also liebe Leute, da ich evtl. eine berufliche Veränderung in Kauf nehmen muss ist mir die Ausübung des Ersatzdienstes nicht mehr möglich! Daher möchte ich mich nicht drücken sondern bin gezwungen eine Lösung zu finden!

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Hi!

Also liebe Leute, da ich evtl. eine berufliche Veränderung in
Kauf nehmen muss ist mir die Ausübung des Ersatzdienstes nicht
mehr möglich! Daher möchte ich mich nicht drücken sondern bin
gezwungen eine Lösung zu finden!

*LOL*
Zeig’ mir einen in D auf den dieser Satz nicht passt.

Ciao
Kaj

Hallo,

er schrieb ersatzdienst und will sich beruflich verändern. daher ist es wohl kein ersatzdienst, sondern er ist im katschutz. in diesem fall wurde er nicht eingezogen wie zur bundeswehr oder zum zivildienst, sondern er wurde als „unabkömmlich“ deklariert. wenn er also aufhören würde, würde er zum wehrdienstamt als frei gemeldet und somit wieder einzugsfähig.

ob er jetzt gezogen werden könnte oder nicht, weiss ich nicht. er könnte aber am örtlichen katschutzamt eine stellen versetzung oder sowas in der art beantragen.

grüße

matthias

Danke fürd en Hinweis
Jau, glatt überlesen. Schande über mich.

Andreas