Ersatzdienst noch nötig?

Hallo zusammen,

ich wurde vor einiger Zeit gemustert und habe darauf hin verweigert. Mittlerweile wurde mir meine Verweigerung anerkannt.

Meine Frage:
Bin ich auch dann zu einem Ersatzdienst verpflichtet, wenn ich die Schule nicht vor dem 1. März verlasse?

Liebe Grüße
moorb

Hallo

das Bundesamt für den Zivildienst einberuft noch bis 30.06.2010. Es kann aslo noch sein, das du Herangezogen wirst.

mfg

R.P.

Hallo,

vielleicht hast du es nicht mitbekommen, aber seit dem 1.1.2011 ist der Ersatzdient praktisch abgeschaft!

Gruß
Erwin Eisenhardt

Vielen Dank für die schnellen Antworten

In der Anerkennung meiner Verweigerung stand aber, dass ich mir als Kriegsdienstverweigerer einen Ersatzdienst suchen muss.
Gibt es irgendeine offizielle Quelle o.Ä. auf die ich mich beziehen könnte, denn im Zweifelsfall gilt doch eher, was in dem Brief steht, als das was in den Nachrichten kommt.

Im Zweifelfall gelten die Gestze. Unter www.zentralstelle-kdv.de erhälst du die notwendigen Informationen.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Eisenhardt

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Hi,
ja, die rechtliche Verpflichtung bleibt, bis das Bundesamt einen Änderungsbescheid schickt.
Allerdings: Niemand, der irgend einen Grund (Arbeitsvertrag, Praktikum, Studium etc. hat, wird noch einberufen.

Gruß
strandperle02

okay, vielen Dank für die Antworten

Hallo Moorb,
inzwischen wird niemand mehr ohne seine Zustimmung zum Wehr- oder Zivildienst einberufen. Sie sind also nicht mehr verpflichtet, Zivildienst zu leisten.
Einen erfolgreichen Schulabschluss wünscht Peter Tobiassen

Hallo moorb,

hast du ein Einberufungsschreiben vom Bundesamt für den Zivildienst oder wie ist zur Zeit der Stand?

Oder bist du bis zum 01.03.2010 zurück gestellt? In beiden Fällen wirst du wahrscheinlich nicht mehr gezogen.

Gruß

hast du ein Einberufungsschreiben vom Bundesamt für den
Zivildienst oder wie ist zur Zeit der Stand?

Den letzten Brief, den ich geschickt bekommen habe, war die Anerkennung meiner Verweigerung. Ich bin bis zum Ende des Schuljahres zurückgestellt, d.h. 1.Juni oder 1.Juli.

Hi,

da die Wehrpflicht im nächsten Jahr ausgesetzt wird, wirst du voraussichtlich auch nicht zum Zivildienst herangezogen. Erst wenn du dazu ein Schreiben bekommen solltest (was extrem unwahrscheinlich ist), solltest du dich heir noch einmal erkundigen.

Voiele Grüße

T.

Lieber moorb,

im Gegensatz zum Wehrdienst (Einberufung nur noch zum 1.1.2011) erfolgen die Einberufungen zum Zivildienst bis zum 16.6.2011, das heißt, dass die letzten Zivis Mitte Dezember entlassen werden. Nach den Pfichtdienstmonaten kann der freiwillige zusätzlich Zivildienst bzw. ab 1.7.2011 der Bundesfreiwilligendienst abgeleistet werden. Aufgrund der derzeitigen Übergangsphase bis zur Aussetzung des Pflichtdienstes können Sie auch ‚spekulieren‘, ob Sie von einer Einberufung verschont bleiben oder doch noch Post erhalten. Wenn dies der Fall ist, rufen Sie beim Bundesamt für den Zivildienst Köln an (0221-36730 und Personenkennziffer bereithalten) und klären Ihre Situation vorab schon mal telefonisch ab. Ansonsten können Sie sich auch nach einem Ausbildungs-/Studienplatz umschauen und wenn ein solcher in Aussicht ist, das Bundesamt eine persönliche Härtefallsituation annehmen kann und Sie daher nicht eingezogen werden.

Liebe Grüße
Peter Knoll
ZD-Beauftragter

Wenn Sie aufgrund Ihrer Schulpflicht bis 28.2.2011 nicht zur Verfügung stehen, kann Ihre Einberufung noch bis zum oben genannten Termin erfolgen. Sie können nun einfach abwarten, ob Sie vom Bundesamt für den Zivildienst Köln überhaupt noch Post bekommen oder sich selbst dorthin wenden (Tel. 0221-36730 und Ihre Personenkennziffer bereithalten).

Hallo zusammen,

ich wurde vor einiger Zeit gemustert und habe darauf hin
verweigert. Mittlerweile wurde mir meine Verweigerung
anerkannt.

Meine Frage:
Bin ich auch dann zu einem Ersatzdienst verpflichtet, wenn ich
die Schule nicht vor dem 1. März verlasse?

Liebe Grüße
moorb