Ersatzfahrzeug bei Schadenklasse S

Hallo zusammen,

angenommen jemand hatte im Jahr 2014 bei seiner Kfz-Versicherung SF3 und im Dezember 2014 einen Haftpflichtschaden. Durch die Rückstufung erhält er für das Jahr 2015 die Schadenklasse S.

Was passiert, wenn er ein Fahrzeugwechsel hat?

  1. Er möchte sein neues Fahrzeug bei derselben Versicherung versichern. Muss er mit der Schadenklasse S anfangen oder kann er evtl. mit SF1/2 (Führerscheinregelung) anfangen?

  2. Er möchte sein neues Fahrzeug bei einer anderen Versicherung versichern. Ist er verpflichtet den schlechten Rabatt (SF S) bei der alten Versicherung abzufragen oder kann er dort mit SF1/2 Führerscheinregelung anfangen? Ich vermute mal, dass das niemand merken würde, aber wäre das auch legal?

Vielen Dank vorab.

Freundliche Grüße
Pitufino

Hallo,

ausgehend von den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV (beim konkreten Versicherer können Abweichungen bestehen), gilt:

Bei einem als Fahrzeugwechsel deklarierten Vorgang (vgl. I.6.1.1) wird der SFR übernommen. Auch im Falle eines Versichererwechsels.

Wird jedoch zu dem bereits bestehenden und versicherten Fahrzeug ein weiteres, neu hinzukommendes Fahrzeug angeschafft, so kann sich der Versicherungsnehmer mit Fug und Recht auf I.2.2 (Führerscheinregelung) berufen und eine Einstufung in SF 1/2 verlangen. Es empfiehlt sich daher, dass vorhergehende Fahrzeug noch eine Weile angemeldet zu lassen, während das neue Fahrzeug ebenfalls schon angemeldet ist.

Da der bisherige Versicherer aber nicht auf den Kopf gefallen ist, kann er auch auf den Vertrag verzichten oder ihn kündigen, sobald er „den Braten riecht“. Er wird ja beide Verträge (S und SF1/2) unter dem gleichen Kunden auflisten.

Der neue Versicherer erhält hingegen keinerlei Kenntnis über das frühere Vertragsverhältnis, falls man ihm ein neu hinzukommendes über die Führerscheinregelung „unterjubelt“. Legal ist das allemal. Und dieser „Trick“ wird auch regelmäßig angewandt. Es ist allenfalls ethisch etwas anrüchig, sofern man dem Grundgedanken der SF-Regelungen (Belohnung für unfallfreies und Bestrafung für unfallträchtiges Fahren) folgen mag. Das muss man mit seinem Gewissen und seinem Karma ausdiskutieren :wink:.

Gruß
vdmaster