Hallo zusammen,
angenommen jemand hatte im Jahr 2014 bei seiner Kfz-Versicherung SF3 und im Dezember 2014 einen Haftpflichtschaden. Durch die Rückstufung erhält er für das Jahr 2015 die Schadenklasse S.
Was passiert, wenn er ein Fahrzeugwechsel hat?
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Er möchte sein neues Fahrzeug bei derselben Versicherung versichern. Muss er mit der Schadenklasse S anfangen oder kann er evtl. mit SF1/2 (Führerscheinregelung) anfangen?
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Er möchte sein neues Fahrzeug bei einer anderen Versicherung versichern. Ist er verpflichtet den schlechten Rabatt (SF S) bei der alten Versicherung abzufragen oder kann er dort mit SF1/2 Führerscheinregelung anfangen? Ich vermute mal, dass das niemand merken würde, aber wäre das auch legal?
Vielen Dank vorab.
Freundliche Grüße
Pitufino