Ersatzleistung bei geliehenden Schulbuch

Hallo,
Ich habe in der 11. Klasse für den LK Physik ein Abitur Physik Buch von DUDEN bekommen.
Nachdem ich es abgegeben habe, soll ich jetzt ein Ersazt Buch kaufen, gibt es eine Regelung wann ich diesem Nachkommen muss und wann nicht.
Zu Info:
Jede Seite des Buches ist einwandfrei lesbar, es weist jediglich leichte Krazer auf vor und Rückseite auf, und an der unteren Buchseite leichte (eine Welle) wellungen, weil ich einmal in denn regen gekommen bin.

Deswegen meine frage muss ich der Zahlung nachgehen und ein neues Exemplar bezahlen oder kann ich Widerspruch einlegen?
Danke im voraus!

Mit freundlichen Grüßen

deaca

Hallo,

Ich habe in der 11. Klasse für den LK Physik ein Abitur Physik
Buch von DUDEN bekommen.
Nachdem ich es abgegeben habe, soll ich jetzt ein Ersazt Buch
kaufen, gibt es eine Regelung wann ich diesem Nachkommen muss
und wann nicht.

Ja. Die jeweilige Bücherei legt solche Dinge in ihrer Benutzungsordnung fest. Beziehungsweise, die zuständigen Mitarbeiter entscheiden nach Augenschein.

Zu Info:
Jede Seite des Buches ist einwandfrei lesbar, es weist
jediglich leichte Krazer auf vor und Rückseite auf, und an der
unteren Buchseite leichte (eine Welle) wellungen, weil ich
einmal in denn regen gekommen bin.

… und damit ist das Buch kaputt!
Wenn Papier einmal Wasser abbekommen hat, lässt es sich nur noch durch aufwendige Restaurierungsarbeiten glätten.
Sollte das Buch auf sogenanntem Kunstdruckpapier gedruckt sein, ist der Schaden in der Regel noch größer. Feucht gewordene Seiten kleben gerne zusammen.

Deswegen meine frage muss ich der Zahlung nachgehen und ein
neues Exemplar bezahlen oder kann ich Widerspruch einlegen?

Du kannst immer gegen jede Entscheidung auf diesem Planeten Widerspruch einlegen. Nur kann Dir niemand versprechen, dass Du damit durchkommst. Nimm es als Erfahrung fürs Leben.

Mit freundlichen Grüßen
Geli

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
MfG

Hallo,

öffentliche Bibliotheken und auch Schulbibliotheken haben in aller Regel Benutzungsordnungen, die vorschreiben, unter welchen Umständen Ersatz für ein Buch zu leisten ist. Und in aller Regel sehen diese Benutzungsordnungen vor, dass Ersatz zu leisten ist, wenn ein Buch beschädigt ist. Wenn mal ein Eselsohr in einer Seite ist, verlangt natürlich keine Bibliothek Ersatz; aber wenn sich das Papier tw. wellt, weil das Buch nass geworden ist, sieht das anders aus. So etwas kann auch nicht mehr repariert werden.

Bibliotheken legen diese Regeln bisweilen eher strikt aus, um zu erreichen, dass ein Buch pfleglich behandelt wird und in einem Zustand verbleibt, in dem es noch viele weitere Male ausgeliehen werden kann. Denn sonst würden Entleiher generell weniger pfleglich mit den Büchern umgehen; und ein Buch wäre nach wenigen Leihvorgängen schon kaputt oder zumindest so unansehnlich, dass es niemand mehr gerne haben will.

Ich denke, Dir bleibt nichts anderes übrig, als für den von Dir verursachten Schaden aufzukommen.

Viele Grüße!

Hallo Deaca,

Ob und in welcher Höhe du eine Ersatzleistung vornehmen musst, hängt von dem Alter des Buches ab und ob es sich um altersbedingte Abnutzungen handelt. Zudem spielt dein eigenes Alter (u/ü18) und die Anzahl der Vorbesitzer ein Rolle.

Man kann grob sagen, dass du immer dann zur Erstattung verpflichtet bist, wenn du fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden herbeigeführt hast.
Das könnte i.B.a. den Wasserschaden eine Entscheidenen Rolle spielen. Denn schließlich hast du anscheinend ohne Sorgfalt dein Buch (z.B. im Regen transportiert) nass werden lassen. Bzw. deine Sorfaltspflicht verletzt.

Ich sollte damals auch ein Buch selber bezahlen (Chemie). Es waren aber 4 Vorbesitzer eingetragen. Ich habe die Schule angeschrieben, dass die Schäden (Vergilbung von Feuchtigkeit) damals schon da gewesen sind und sich im Laufe der Zeit verschlimmert haben. Somit wäre die Beschädigung auf jmd. anderes zurückzuführen (Mein Handeln nicht ursächlich). Vielleicht hilft es dir ja weiter.

War das Buch neu, so musst du wohl in den sauren Apfel beißen und den geforderten Betrag bezahlen. Tipp: Wenn du einen Betrag zahlen sollst, der teurer oder gleich einer Neuanschaffung (amazon, ebay,…) ist dann rate ich dir in Absprache mit der Schule ein neues Buch zu kaufen und das Alte bei eBay zu versteigern oder zu behalten :wink:

LG
Matze

Es sollte nicht so sein, dass man den gesamten Betrag für ein Ersatzbuch bezahlen muss. Das regelt jede Schule aber anders… Ich denke, man sollte sich auf einen für beide Seiten annehmbaren Betrag einigen… Gerichtlich lässt sich das Geld von der Schule wahrscheinlich nicht einklagen, aber so weit sollte ja besser nicht kommen…

Viel Erfolg, Stef

Hallo,
diese Regelung ist mir auch bekannt. Das Buch sollte so wieder abgegeben werden, wie man es erhalten hat. Normale Gebrauchsspuren sind ok, aber Feuchtigkeitsschäden am Buch sind keinem weiteren Schüler zuzumuten. Sollte das Buch bei dir schon gebraucht gewesen sein, also nicht neu, kannst du eventuell aushandeln, nur einen Anteil zu bezahlen.
lkwpeter

Kann man natürlich nicht beantworten, ohne den Zustand des Buches genau zu kennen. Im allgemeinen gilt, dass übliche Gebrauchsspuren ok sind.
Ein Wasserschaden hingegen, der ja nicht nur Wellungen sondern ggf. auch Schimmel verursacht, geht wohl über den üblichen Gebrauch hinaus. Mal in den Rgen gekommen ist gut, normalerweise bewahrt mn Bücher ja in einer (regensicheren) Tasche auf.
Ich denke also, dass die Schule zu Recht einen Ersatzanspruch geltend macht.

Das darf Sie natürlich nur für ein gebrauchtes Buch, daher mein Tipp: Mal bei Ebay schauen, ob man das Buch (in derselben Aulage und für dasselbe Bundesland) gebraucht bekommt, das ist billiger.

natürlich kann man dagegen an gehen… aber ein Wasserschaden ist für ein Buch deutlich schlimmer als er aussieht. Meißt ist die Bindung betraffen, so dass die Haltbarkeit deutlich eingeschränkt ist. (Ein neues Buch sollte 10 Jahre mind. halten)

Wenn dir das Buch schon abgenommen wurde und hinterher die Bezahlung verlangt wurde, dann verlange die Herausgabe und lass dir erklären warum.

Wenn sie dass nicht können, dann verweigere die Zahlung, da du keinen Beleg deiner Schuld hast.

Wenn sie dir das belegen können, dann solltest du das Buch zahlen, du hast es schließlich beschädigt.

Es geht übrigens nicht, dass deshalb Zeugnisse zurückgehalten werden… Die Bücher haben mit der Ausgabe von Zeugnissen nichts zu tun.

LG
piggel

Hallo Deaca,
es ist schon erbärmlich genug, dass man auf solche Anfragen antworten muss, aber ich lasse mir das natürlich nicht nehmen. Zum einen kann niemand von uns eine Aussage über den Zustand des Buches machen, da wir es ja nicht sehen können. Zum zweiten gilt, dass man mit geliehenen Sachen besonders sorgfältig umgeht.
Wenn man sein Fahrrad verleiht und nachher eine Acht im Vorderrad ist, kann man ja auchnoch damit fahren, trotzdem ist ein Schaden aufgetreten.
Das Buch ist feucht geworden, die Seiten sind gewellt, ergo ist das Buch über das normale Maß hinaus beschädigt. Dann sollte man das Buch auch ersetzen. Eine Bibliothek würde das Buch auch nicht so zurücknehmen.
Ich kann nicht verstehen, mit welcher Chuzpe man sich hier melden kann und auf Zustimmung hofft. Wenn man etwas beschädigt, sollte man auch so viel Arsch in der Hose haben, dazu zu stehen.
Irgendwie sind die Schüler heute verkorkster als früher.

Mit Kopfschütteln
Tegatana

Huhu

Ersatzleistungen sind von Bibliothek zu Bibliothek unterschiedlich. Mal wird bei Wasserschaden, wenn das Buch noch nicht angeschimmelt ist oder ähnliches, eine Gebühr fällig, mal muss das ganze Buch ersetzt werden.

Meistens wird so etwas in der Benutzungsordnung klar geregelt, also würde ich dir vorschlagen, dort hinein zu sehen, wie deine Schulbibliothek das handhabt.

Sorry, aber wer geliehene Sachen nicht ordnungsgemäß zurückgibt, muss diese ersetzen. Dass dürfte auch in der Bibliotheksordnung o.ä. entsprechend stehen. M

Hallo, sicher bin ich da auch nicht, aber ich denke, da du das Buch im Regen hattest, musst du schon dafür aufkommen.
Viele Grüße

Sorry, keine Ahnung.