Erschießung von Zivilisten auf Guerillaangriff?

Hallo
Ich habe gehört das nach irgendeinem Recht es möglich ist nach einem Angriff, bei dem Soldaten(Kombattanten)in einen von ihnen besetzten Land von Nichtkombattanten, also unoffiziellen Soldaten getötet wurden, als Vergeltung dafür Zivilisten erschießen dürfen?
Trifft das zu, wenn ja wie viele!

Bis 1949 war das nach Kriegsvölkerrecht so. Man durfte pro getöteten Soldaten ca. 10 Zivilpersonen erschiessen. Seit 1949 ist es durch das Kriegsvölkerrecht, v.a. die Genfer Konventionen, verboten.

Können sie mir sagen, ob das eine Gesetzlich geregelte Maßnahme war, oder ob das einfach nur Deutsche Handhabe war, und wenn ja wo war das Verzeichnet ( Haager Landkriegsordnunge etc.)?

Bis 1949 war das nach Kriegsvölkerrecht so. Man durfte pro
getöteten Soldaten ca. 10 Zivilpersonen erschiessen. Seit 1949
ist es durch das Kriegsvölkerrecht, v.a. die Genfer
Konventionen, verboten.

Es war nirgends völkerrechtlich schriftlich verbrieft, aber völkergewohnheitsrechtlich allgemein anerkannt (neben Staatsverträgen ist auch das Völkergewohnheitsrecht eine Quelle des Völkerrechts). Detaillierte Ausführungen dazu finden Sie etwa in den Urteilen des amerikanischen Nürnberger Kriegsverbrechertribunals im Geiselmordprozess (http://de.wikipedia.org/wiki/Prozess_Gener%C3%A4le_i…).

Nachtrag: Ob es in den nationalen Kriegsreglementen, z.B. den deutschen, geregelt war, weiss ich nicht, vermutlich schon.
Das Haager Recht sagt meines Wissens nichts dazu aus.