Ersetzt die elektronische Lohnsteuerbescheinigung die Lohnsteuerkarte?

Ich war von 2011 bis 2012 nach meinem Studium in einem Unternehmen beschäftigt.
Nachdem mir gekündigt wurde fragte ich nach meiner Lohnsteuerkarte, mein Chef meinte diese würde es nicht mehr geben und ich bekäme statt dessen eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
Nun habe ich einen neuen Job und mein neuer Arbeitgeber verlangt von mir die alte Lohnsteuerkarte meines vorherigen Arbeitgebers. Reicht es wenn ich ihm meine elektronische Lohnsteuerbescheinigung von 2012 aushändige?

Viele Dank im Voraus

Servus,

nein, die Lohnsteuerbescheinigung ersetzt die Lohnsteuerkarte nicht.

Letztmals im Abrechnungszeitraum 11/2013 muss in diesem Fall die letzte ausgestellte Lohnsteuerkarte 2010, die bis 2013 gültig ist, vorgelegt werden, oder eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2013 (Ersatzbescheinigung), für die nicht mehr wie bis 2010 die Gemeinde, sondern das Finanzamt zuständig ist.

Ab dem letzten Lohnabrechnungszeitraum (Dezember) 2013 braucht kein Arbeitgeber mehr nach einer Lohnsteuerkarte fragen, weil er spätestens dann die ELStAM-Daten online abrufen muss, falls er bisher geschlafen hat. Wichtig ist dann nur noch die Steuer-Identifikationsnummer: Die muss vom Arbeitnehmer vorgelegt werden.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

vielen Dank für die schnelle Antwort :wink: