Hallo,
was passiert, wenn ein Grundstück vom rechtmäßigen Eigentümer im 29. Jahr verkauft wird, aber eine andere Person dieses Grundstück seit 29 Jahren besitzt? Hat der Käufer jetzt nur mehr ein Jahr Zeit die Ersitzung zu verhindern, oder beginnt in diesem Falle die Ersizungszeit wieder von vorne?
Wie verhält es sich bei der Verjährung, wenn der Berechtigte seine Forderung nicht wahrnimmt, sie aber nach einer gewissen Zeit einer anderen Person überlässt? Beginnt in diesem Fall die Verjährungzeit auch wieder von neuen?
Vielen Dank
Martin Unterholzner