Ersitzungszeit/Eigentumsübertragung

Hallo,

was passiert, wenn ein Grundstück vom rechtmäßigen Eigentümer im 29. Jahr verkauft wird, aber eine andere Person dieses Grundstück seit 29 Jahren besitzt? Hat der Käufer jetzt nur mehr ein Jahr Zeit die Ersitzung zu verhindern, oder beginnt in diesem Falle die Ersizungszeit wieder von vorne?
Wie verhält es sich bei der Verjährung, wenn der Berechtigte seine Forderung nicht wahrnimmt, sie aber nach einer gewissen Zeit einer anderen Person überlässt? Beginnt in diesem Fall die Verjährungzeit auch wieder von neuen?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo!

was passiert, wenn ein Grundstück vom rechtmäßigen Eigentümer
im 29. Jahr verkauft wird, aber eine andere Person dieses
Grundstück seit 29 Jahren besitzt? Hat der Käufer jetzt nur
mehr ein Jahr Zeit die Ersitzung zu verhindern

Der Eigentumserwerb an einem Grundstück durch Ersitzung kann sowieso nur dann stattfinden, wenn im Grundbuch jemand als Eigentümer eingetragen ist, der nicht Eigentümer ist, aber das Grundstück in Besitz hat.
Wenn der Verkäufer als Eigentümer eingetragen war, kann der Besitzer kein Eigentum durch Ersitzung erwerben, wenn nun der Käufer richtigerweise als Eigentümer eingetragen ist, ebenfalls nicht.

Gruß,

Florian.

Hallo Martin!

Das ist hier ein wenig schwierig für uns, du bräuchtest einen Experten für Südtiroler Recht, sofern sich die Frage auf deine Heimat bezieht.

Es gilt insgesamt italienisches Zivilrecht, da kennt man aber kein Grundbuch. Allerdings gibt es in Südtirol schon ein Grundbuch, nämlich das alte österreichische (das wurde ja bereits 1812 in Österreich eingeführt und da gehörte Südtirol noch eine ganze Zeit lang zu Österreich) und es gilt im Wesentlichen heute noch das österreichische Grundbuchsrecht in Südtirol. Mit dem deutschen Recht passt das wiederum gar nicht zusammen, da nach deutschem Recht, wie schon gesagt, stets der im Grundbuch Eingetragene ersitzt, nach österreichischem Recht in konsequenter Anwendung der römisch-rechtlichen Ersitzung aber der nicht im Grundbuch Eingetragene (Ersitzung contra tabulam).

Gruß
Tom