Erst Gewerbeanmeldung oder erst Ausstattungskauf?

Hallo,

angenommen man möchte einen Imbiss eröffnen. Muss man dann erst das Gewerbe anmelden, um anschließend die Geräte und Ausstattung später steuerlich Absetzen zu können oder funktioniert es auch, wenn man erst die Gerätschaften kauft und anschließend sein Gewerbe anmeldet?

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!

hallo mcconnor,
erst gewerbe anmelden und dann die rechnungen von der steuer absetzen. ansonsten wird es ja etwas schwierig, kosten auf einen betrieb zuschreiben, der noch nicht existiert. :wink:

viele grüße
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guten morgen mcconnor

einfache frage: „muss man?“
einfache antwort: „nein!“

aber es kommt darauf an…

  1. geräte und ausstattung werden in einem unternehmen/gewerbe nicht „abgesetzt“ sondern entweder „abgeschrieben“ oder gelten als „betriebsausgabe“. näheres erklärt der steuerberater.

  2. investitonen und gründungskosten zählen auch im vorfeld einer gründung zum betrieb, wenn sie in engem (zeitliche und thematischen) zusammenhang damit stehen.

beispiel 1:

für die gründungskalkulation vor der gründungsentscheidung benötigt man ein notebook und ein tabellenkalkulationsprogramm. beides wird im februar 2013 angeschafft (belege behalten!). im april 2013 fällt die gründungsentscheidung; der start soll am 01.07.2013 sein. das gewerbe wird am 15.04.2013 (fiktives datum) angemeldet; auf der gewerbeanmeldung steht „beginn der geschäftl. tätigkeit: 01.07.2013“.

-> alles ok; der steuerberater baut die belege in die steuererklärung/eür ein. die ausgaben zählen als betriebsausgabe.

beispiel 2:

vor ca. 3a wurde ein suv angeschafft mit anhängerkupplung, der einen imbisswagen ziehen kann. der kaufpreis mit kaufvertrag betrug 35.000 euro. sonst alles wie in beispiel 1.

-> nicht ok; diese ausgabe zählt nicht mehr als betriebsausgabe. hier kann der steuerberater jedoch u.u. eine sacheinlage mittels zeitwert vornehmen und dann gelten die fahrzeugkosten im gründungsjahr (fahrten zur verhandlung/vorbereitung mit herstellern, lieferanten etc.; tüv, versicherung, usw.) als betriebsausgabe.

beispiel 3.

der imbisswagen kostet 50.000 euro und soll über kfw finanziert werden. oder/und: der gründungszuschuss der arbeitsagentur soll zus. beantragt werden.

-> in diesem fall ist darauf zu achten, dass vor der jeweiligen antragstellung die gewerbeanmeldung (wie o.g. vom 15.04.13) vorliegt. achtung: das heißt NICHT, dass die geschäftl. tätigkeit (wie o.g. zum 01.07.13) schon aufgenommen ist - im gegenteil; in diesem fall dürfen vor der antragstellung keinerlei verträge (mietverträge, kaufverträge, leasingverträge, etc.) eingegangen sein!

ein bißchen kompliziert? info hierzu bei

  • steuerberater
  • gründungsberater
  • kfw / hausbank
  • arbeitsagentur

mit freundlichen grüßen

faust-coaching

MannMannMann
An den UP:

Schau lieber auf die Website des Bundeswirtschaftsministeriums, die haben wenigstens Ahnung.
Ich habe dir auch gleich die passenden FAQ verlinkt:

http://www.existenzgruender.de/expertenforum/steuern…

Viele Grüße

Gesine

1 Like

Hallo,

um es mal klar zu stellen, um irgendwelche Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend machen zu können, ist es mitnichten notwendig, eine Gewerbeanmeldung zu machen.
Ob diese gemacht wurde oder nicht, interessiert das Finanzamt herzlich wenig, sonst könnte man ja auf die Idee kommen, die Einnahmen seinen steuerfrei, denn es sei ja kein Gewerbe angemeldet.

Natürlich ist das Datum der Gewerbeanmeldung auch für das Finanzamt ein starkes Indiz. Über die zeitlichen Zusammenhänge hat mein Vorredner bereits erschöpfend Auskunft gegeben.

Gruß
Lawrence