Moin,
ich kenne Kaufverträge, die so eine Konstruktion hatten. Da hiess es dann so in etwas: verkauft wird aus Grundstück Flur etc. eine FLäche von xy qm (Einzeichnung im anliegenden Katasterplan). Die genaue Grösse und Grenzen werden per Vermessung festgelegt.
Das hatte dann zur Folge, dass der Käufer schon mal anfangen konnte, der Verkäufer schon mal Geld bekommen hat (meist einen Teilbetrag aus dem Kaufpreis) und der Vermesser in Gang gesetzt wurde.
Es ist ERmessenssache und es sollte möglichst präzise definiert werden. Hängt auch davon ab, wie schnell der Käufer das Grundstück braucht etc. Hauptsache, auch so etwas wie mögliche Dienstbarkeiten, ÜBerfahrtsrechte (falls nötig) etc. werden rechtzeitig geklärt udn festgelegt.
Und ich würde in jedem Fall festlegen im Notarvertrag, dass der Kaufpreis vollständig erst nach erfolgter Vermessung und Erstellung des neuen Grundbuches bezahlt wird. Günstig ist natürlich, wenn das Gelände irgendwelche markanten Punkte hat, die man zur Grenzdefinition nutzen kann (Bäume, Zäune von Nachbarn etc)
Gruß
Ex.