Erst Grundstück vermessen oder erst kaufen?

Hallo,
wenn man ein Haus kaufen möchte, bei dem das dazugehörige Grundstück neu vermessen werden muss, weil der Verkäufer einen Teil des Grundstücks selbst behalten möchte, was ist dann sinnvoller
1.) erst kaufen und dann vermessen lassen. Oder entstehen dann höhere Kosten.
2.) erst vermessen lassen und dann kaufen? Die Wartezeit ist leider sehr lang und dauert nun schon einige Wochen.

Wer kennt sich aus und kann Tipps geben?

Wenn jemand ein Grundstück nur zum Teil verkaufen will, muss er auf jeden Fall das Grundstück vorher vermessen lassen und im Grundbuch eintragen lassen. Erst dann ist überhaupt erst ein Kaufvertrag möglich. Natürlich kann man mit dem Eigentümer als Käufer die genauen Abmessungen vorher festlegen und bei einem Ortstermin mit dem Vermesser gemeinsam absprechen. So kommt für alle Beteiligten die optimale Lösung heraus. Die Vermessungskosten und Kosten für das Grundbuch gehen erst einmal zu Lasten des Verkäufers. Man kann dann später beim Kauf einen entspr. Aufschlag auf den Grundstückspreis vereinbaren, wenn das notwendig sein sollte. Als Käufer dürfen Sie auf keinen Fall vorher auch nur irgendetwas bezahlen und auch keine Zahlungsverpflichtungen eingehen.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Hallo,
das ist eine Ermessenssache.
Vorab mal so viel: Du kannst generell erst Eigentümer des Grundbesitzes werden, nachdem es vermessen ist. Der Notar kann jedoch vorher Beurkunden und wenn die Vermessung erfolgt ist, kann die Auflassung („Erklärung des Kaufs über das vermessene Grundstück“) erklärt werden. Bei manchen Notaren muss man dafür noch mal einen Termin vereinbaren, andere lassen in der Ersturkunde eine Vollmacht erteilen, sodass die Notariatsangestellten die spätere Auflassung erklären können. Dieses Verfahren ist ein klein wenig teurer, als das Beurkunden nach Vermessung. Es hat jedoch den Vorteil, dass du im Grundbuch mit einer Auflassungsvormerkung (eine Art „Vorkaufsrecht“) eingetragen wirst und der Verkäufer nicht anderweitig verkauft. Außerdem sind die zwei Urkunden zwingend erforderlich, wenn du finanzieren musst.
Gruß
i73

Falsche Antwort.
Es kommt alles darauf an, wie es vertraglich vereinbart wurde oder wird.

vnA

Moin,

ich kenne Kaufverträge, die so eine Konstruktion hatten. Da hiess es dann so in etwas: verkauft wird aus Grundstück Flur etc. eine FLäche von xy qm (Einzeichnung im anliegenden Katasterplan). Die genaue Grösse und Grenzen werden per Vermessung festgelegt.

Das hatte dann zur Folge, dass der Käufer schon mal anfangen konnte, der Verkäufer schon mal Geld bekommen hat (meist einen Teilbetrag aus dem Kaufpreis) und der Vermesser in Gang gesetzt wurde.

Es ist ERmessenssache und es sollte möglichst präzise definiert werden. Hängt auch davon ab, wie schnell der Käufer das Grundstück braucht etc. Hauptsache, auch so etwas wie mögliche Dienstbarkeiten, ÜBerfahrtsrechte (falls nötig) etc. werden rechtzeitig geklärt udn festgelegt.

Und ich würde in jedem Fall festlegen im Notarvertrag, dass der Kaufpreis vollständig erst nach erfolgter Vermessung und Erstellung des neuen Grundbuches bezahlt wird. Günstig ist natürlich, wenn das Gelände irgendwelche markanten Punkte hat, die man zur Grenzdefinition nutzen kann (Bäume, Zäune von Nachbarn etc)

Gruß
Ex.

Hallo,
allein schon aufgrund der Teilungs/- und Notarkosten muss vor Ihrem Kauftermin das Grundstück notariell geteilt werden!
Das Vermessen dauert länger, daher kann auch schon vorher alles erledigt werden (bis auf das Vermessen). In Ihrem Kaufvertrag muss dann eben nur verankert sein, das sie mindestens z.B. 500qm Grundstücksfläche erhalten. Das kann der Notar machen! Sprechen Sie hierüber aber auch mit Ihrer finanzierenden Bank. Evtl. haben die andere Voraussetzungen!

mfg. A. Meier 
http://www.finanzierung-ohne-eigenkapital.de

Nur noch ein zusätzlicher Gedankenanstoß: Man kann natürlich eine unvermessene Teilfläche kaufen und später vermessen lassen.
ABER: Es hat sich schon mancher Käufer nach der Vermessung gewundert, dass sein Grundstück plötzlich kleiner war, als angenommen (nicht von den qm sondern von der erwarteten Ausdehnung).
Um solche Überraschung zu vermeiden, würde ich für den Kauf NACH Vermessung plädieren.
Gruß florestino