Erst Im- oder Exmatrikulieren?

Hallo da draußen. Also, ich bin bereits an einer Uni immatrikuliert, für einen Studiengang, der wie ich gemerkt hab, mich einfach nicht erfüllt. Jetzt will ich einen neuen Versuch wagen. Bin auch schon bei ner anderen Uni für nen anderen Studiengang angenommen, aber ich weiß jetzt nicht, ob ich mich zuerst bei der neuen Uni immatrikulieren soll und mich danach bei der alten exmatrikulieren soll oder doch umgekehert? Wär toll, wenn ihr mir helfen könntet…

Joschi :slight_smile:

Hallo,

wenn du den Semesterbeitrag an deine alte Uni nicht überweist, dann wirst du ja automatisch exmatrikuliert. Wenn du dich also einfach bei der neuen Uni einschreibst und dich nicht fürs neue Semester an der alten Uni zurückmeldest sollte das so passen. Gehören dein altes und dein neues Studienfach allerdings zum selben Bereich, würde ich vorsichtshalber mal beim Prüfungssekretariat oder bei der Studienfachberatung nachfragen, ob es da zu Problemen kommen kann.

LG
Probleme könntest du

Hallo,

hmmm, wenn ich mich richtig erinnere, war es zu meiner Studienzeit so, dass man sich nach einer Zwangsexmatrikulation nicht wieder an derselben Uni einschreiben konnte bzw. sich nirgends mehr für denselben Studiengang immatrikulieren. Keine Ahnung, ob das noch so ist, aber ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Möglicherweise verbaut man sich damit spätere Möglichkeiten.

@Joschi: Wenn Du die Zusage der neuen Uni hast, kannst Du Dich jetzt zum Semesterende (31.3.) exmatrikulieren und an der neuen Uni zum neuen Semester (ab 1.4.) immatrikulieren. Die Reihenfolge hängt davon ab, ob die neue Uni eine Exmatrikulationsbescheinigung sehen will. Normalerweise braucht man die beim Wechsel der Hochschule; ob das auch beim gleichzeitigen Wechsel des Studiengangs gilt, weiß ich nicht.
Ansonsten hilft Dir ein Anruf beim Studentensekretariat schnell weiter.

Viele Grüße,

Jule

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Ok also sicherheitshalber werd ich da morgen wirklcih mal anrufen und nachfragen …

Ich dachte Zwangsexmatrikuliert wird man nur, wenn man eine Prüfung im 3. Versuch nicht besteht. Wenn man sich nicht rückmeldet, dann entscheidet sich ja der Studierende für die Exmatrikulation und nicht die Universität

Gruß

Hallo,

"Wer an der Freien Universität Berlin nicht weiter studiert, weil das
Studium abgeschlossen wurde, oder wer nicht mehr weiter studieren kann
oder möchte und keinen Abschluss in diesem Studium erlangt hat, muss
einen Antrag auf Exmatrikulation stellen (siehe dazu auch § 17 (2) der Satzung für Studienangelegenheiten der Freien Universität Berlin).
Das Unterlassen der Rückmeldung genügt nicht, denn dann wird von Amts
wegen exmatrikuliert, worüber zwar ein Bescheid mit
Rechtsbehelfsbelehrung ausgestellt wird, aber keine reguläre
Exmatrikulationsbescheinigung mit den Daten, die deutsche Hochschulen
für eine spätere Wiederimmatrikulation üblicherweise verlangen. "

Quelle: http://www.fu-berlin.de/studium/studienorganisation/immatrikulation/exmatrikulation.html#fall2

Viele Grüße,

Jule

Erst Exmatrikulieren dann Immatrikulieren. falls du dich Anfangs des Semester Exmatrikulieren lässt könntest du dein Semesterbeitrag rückerstattet bekommen.