Erst Lohnerhöhung dann Rücknahme der Lohnerhöhung

Ein Mitarbeiter hat nach einigen Diskussionen und langen Verhandlungen eine Lohnerhöhung von € 200,- erhalten . Es gibt keine schriftliche Vereinbarung oder Mitteilung oder irgendwelche Unterlagen - nur waren dann vor 8 Monaten 200,- € monatlich mehr auf der Abrechnung. Brutto-Gehalt 1800,- statt 1600,- !!

Jetzt hat dieser Mitarbeiter den Chef wirklich sehr verärgert ohne dass es für eine Abmahnung oder ähnliches reichen würde.
Aber der Chef ist stocksauer auf diesen Mitarbeiter.

Kann der Chef jetzt einfach wieder das Gehalt um den vor 8 Monaten erhöhten Betrag kürzen ?? Kann er die 200,- € einfach so streichen und wieder den alten ursprünglichen Betrag von 1600,- auszahlen oder gibt es da so etwas wie "einmal gezahlt immer zu zahlen ".

Hätte der Chef überhaupt eine Möglichkeit diese Gehaltserhöhung zu stornieren ???

Gruß

HC

Hi,

gibt es in dieser Firma einen Betriebsrat?
Ist der Mitarbeiter bei der Gewerkschaft?

Wenn ja, kein Problem.
Wenn nein, Arbeitsgericht und das Risiko.

nicki

Hallo!

Hilfreich wäre es gewesen, wenn Du mitgeteilt hättest, ob der Arbeitsvertrag schriftlich abgefasst ist oder nicht.

Eine Stornierung der Gehaltserhöhung ist meines Wissens nach nicht möglich.

Auch eine Rücknahme der Gehaltserhöhung ist ohne weiteres nicht möglich, denn sie ist eine Maßnahme, die nicht einseitig geändert werden kann. Entweder der Arbeitnehmer gibt grünes Licht zur Kürzung (ist wohl hier eher unrealistisch) oder der Arbeitgeber muss eine Änderungskündigung machen. Diese Änderungskündigung kann der Arbeitnehmer natürlich juristisch checken lassen. Wenn der Anlass zur Kürzung also keinen Grund zur Abmahnung gab, wird eine Änderungskündigung vor einem Juristen/Gericht wahrscheinlich keinen Bestand haben.

Viele Grüße!

Pauli

Hallo Heiner,

es ist immer dumm, wenn man nichts schriftlich hat.

Wenn der AG ausführen kann, dass es sich um eine freiwillige (und damit widerufliche) Zulage statt einer Gehaltserhöhgung gehandelt hat, dann hätte er m.E. zumindest Chancen damit durch zu kommen.

Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, auf alle Fälle diesen einschalten.
Dieser müsste sowohl bei der Erhöhung als auch bei der Streichung genickt haben und wissen was Sache ist.

Ich persönlich würde so oder so einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.

Gruß Ivo

Hi,
ich bin der Meinung nein.
Evtl. greift hier betriebliche Übung. Auch konkludentes Handeln (zahlen der Lohnerhöhung für mehr als 8 Monate) ist ein Indiz. Evtl. kann der AG sich rausreden es hätte sich um eine Leistungsprämie gehandelt, diese müsste m.E. dann aber auch als solche in der Lohnabrechnung gekennzeichent sein.

Ich habe leider nur folgendes gefunden, bringt aber nicht viel.

http://www.lexisnexis.de/downloads/NL_Personal_02_03…

!! Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Jurist. Äußerungen erfolgten auf Grund persönlicher Einschätzung !!!
LG Jadzia

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