Erst unbegrüdete Rechnung nun Inkasso was Tun?

Hallo Leute

Folgender Sachverhalt:

Am 02.5.2013 bekamm ich Post von der Bauer Vertriebs mit einer
Rechnung in höhe von 33€ für eine Zeitschrieft die ich A nicht bestellt
habe und B nie erhalten habe.

Gegen diese Rechnung schrieb ich einen Wiederspruch mit der begründung das ich nichts bestellt habe noch erhalten habe.

Desweiteren möchte ich eine Kopie der Vertragsunterlagen sehen da ich nie was abgeschlossen habe.

Darauf kam nichts mehr erst am 27.6.2015 bekam ich Post von einer HFG.

Das nun die Forderung + Zinsen 70,20€ liegen.

Nun Hab ich auch diesen Schreiben wiedersprochen.

Schickte eine Kopie des ersten briefs mit und teilte ebenfalls mit
das ich kein Abo Abgeschlossen habe noch eine Zeitschrieft erhalten
habe.

So das die Forderung gegen mich unbegründet ist.

Heute bekamm ich wieder 0815 schreiben indem die Rechnung 109.80€ steht

Alter was für zinzen ^^

So meine Frage wie sind die verjärung der ersten rechnung!

Immerhin haben die fast 2 jahre gebraucht dafür ein Inkasso zubeauftragen !

Sollte ich nun einen Anwalt einschalten oder einfach nicht zahlen !

Danke im Voraus

Wenn das eine Zeitschrift für Rechtschreibung gewesen wäre, würde ich die an Deiner Stelle aber bestellen !

Sonst hat man alles richtig gemacht. Sehr sicher wäre, wenn man „per Einschreiben“ beim Verlag/Vertrieb widersprochen hätte. Weil man dann einen Beleg hat, dass man so ein Schreiben rausgeschickt hatte.

Verjährt ist da noch nichts. Dann hätte die Rechnung/Mahnung erst Anfang 2017 kommen dürfen. Normale Verjährung beträgt 3 Jahre ab Ende des Jahres aus dem der Geldanspruch stammt (hier also 2013)

In all solchen Fällen schreibt man nur einmal einen Antwort und erklärt die Sache (Keine Bestellung, kein Vertrag) und dann reagiert man nicht mehr.

Erst wenn ein Mahnbescheid eines Gerichtes kommt. Da muss man neu widersprechen sonst kann sogar eine ungerechtfertigte Rechnung plötzlich fällig werden !

MfG
duck313

Hallo,

sowas zahlt man natürlich nicht. Der Anbieter wird dann ein Mahnverfahren einleiten und man widerspricht der Forderung (wichtig, gelber Brief, nicht verschlampen). Wenn der Anbieter dann seine Forderung durchsetzen möchte, muss er vor Gericht ziehen. Wenn er keine guten Belegen hat, wird er das kaum tun.

Gruß,
Steve

Quelle: Hatte ein ähnliches Problem, Zahlungsaufforderung für einen Vertrag, den ich (nachweislich) gekündigt hatte. Ging bis zum Mahnschreiben, seitdem ist Ruhe (mehrere Jahre).

Hallo,
ich würde jetzt zum Verbraucherschutz gehen. Lasse Dich dort von den Experten intensiv beraten.
Dies nimmt zum einen die Angst etwas falsch zu machen und Du bist immer auf der sicheren Seite.

Liebe Grüße
Printabel

Ein Anwalt wird auch Geld kosten. Generell sollte man bei solchen Sachen immer mit Einwurf Einschreiben widersprechen. (Dies macht auch mein Anwalt bei Schreiben so).
Dann hat man immer einen Nachweis falls es mal später zu einer Gerichtsverhandlung kommt.