Hallo allesamt,
angenommen, ein Sozialamt verlangt die Vorlage von Kontoauszügen (was ja möglich ist). Müssen dann Kopierkosten und Porto erstattet werden?
Ich meine, dass dies vor Jahren so mal entschieden von Gerichten wurde. Es wäre gut, falls jemand dazu Urteile kennt, wenn er die AZ mitteilen könnte.
Gruß
L. B.
bei Gerichtsurteilen wundert man sich öfters mal, aber hier ?
Ich fände die Forderung nach Erstattung von , im übrigen sehr geringen ,Kosten die zwangsläufig zum Antrag gehören etwas dreist.
Man kann die ja auch im Original vorlegen und lässt sie bei Bedarf dort kopieren.
MfG
duck313
Gering kann man nicht sagen. Da man Originale nicht schwärzt, ohne Schwärzungen der Datenschutz komplett ausgehebelt wird und die Schwärzung mit Stift auf Original (Druck , meist per Laser) den Text nicht komplett abdeckt (bei entsprechrnden Winkel ist Text trotzdem lesbar) sind solche Auszüge doppelt zu kopieren.
2. Je nach angefordetem Zeitraum können auch noch Bankgebühren hinzukommen. Das kann schon mal in hunderte Euro gehen.
Zumal bei den lächerlichen Sozialhilfesätzen auch 10€ viel Geld sind. Dreist ist die Erstattungsforderung nicht, sondern recht und billig.
Das widerspricht dem Datenschutz komplett.
Das Amt kann ja auf Einsichtnahme verzichten. Es muss ja nicht prüfen. Kann aber.
Über so einen Sonderfall könnte man sicher sprechen, dass solche exorbitanten Kosten nicht mit der Sozialhilfe gedeckt sein können.
Aber selbst das liegt doch in deinem Verschulden, warum werden die Unterlagen nicht selbst länger aufbewahrt ?
Alternativ gar nicht kopieren, sondern einscannen oder fotografieren, „Schwaerzungen“ im Bildformat mit mittelgrau (spart Toner) ueberdecken, einmal drucken, 3 Auszuege auf ein A4 (spart Papier), fertig.
Geht das auch mit pdf?
Ne, ich hätte da kein Problem . Ich las davon, dass es solche Fällle gibt, in denen 10 Jahre zurück Kontoauszüge gefordert wurden. Und die Banken dafür 1000€ haben wollten…
Wat for n Ding?
Gibst Du dazu bitte auch eine komplette Antwort, nämlich incl. Rechtsquelle für diese mutige These?
Schöne Grüße
MM
Also ich koennte es, mancher kennt den Weg nicht. Wenns umstaendlich sein soll, scannen als PDF. Ist das einfacher als ein Foto in jpg? PDF mit Irfanview oeffnen, Abdeckungen vornehmen, drucken. Auf Papier oder speichern unter … als Bild png oder jpg. Oder 3 Bilder in Textverarbeitung auf eine Seite, gemeinsam drucken auf Papier
Keine Abdeckungen im Textprogramm machen und im Textformat versenden, die lassen sich manchmal zuruecknehmen.
Das fängt schon mit dem Kopieren von Kontoauszügen durch das Amt an. Dito bei Ausweis, ECkarte. Silche Dinge sind fpr die Antragsstellung unnötig. Einsicht in Auszpge ja. Kopien neun. Quellen such ich jetzt nicht.
Ich glaub, ich weiß warum nicht - zurückgerudert von „komplett“ auf „zum Teil“ bist Du ja auch schon.
Schöne Grüße
MM
Nö. Bin nirgendwo zurückgerudert. Beantworte lieber die Ursprungsfragen , wenn du kannst. Den Datenschutz zu diskutieren, ist hier fehl am Platz. Dazu könnte man eigenes FORUM betreiben…
Keineswegs, weil Dein Irrtum in diesem Punkt Basis für Deine Frage war.
Aber sei’s drum - wenns schee machd?
Schöne Grüße
MM
Müssen dann Kopierkosten und Porto erstattet werden?
Das war die Frage. Nicht Datenschutz. Trage was Sinnvolles bei oder halt dich raus.
Dass Manche meinen, immer Nebensächlichkeiten diskutieren zu müssen, nervt einfach.
Nein, natürlich nicht. Weder ist der Postweg für die Vorlage vorgeschrieben, noch ist es verboten, die Originale vorzulegen. Die Kosten werden durch den Antragsteller und nicht durch den Antrag verursacht.
Schöne Grüße
MM
Quelleangabe? Oder aus den Fingern gesogen?
Na, du kennst dich ja offenbar gut aus.
Es gibt Papiere, die beim Kopierversuch diesen bei modetnen Kopieren verhindern: dank bestimmter Symbole.
Außerdem gibt welche, bei denen beim Kopieren z. B. der Schriftzug Kopie erscheint.
Kennst du einen Weg, solche Dokumente selbst zu erzeugen?
für die Tatsache, dass die Kosten nicht durch den Antrag verursacht werden?
Schlichte Beobachtung.
Dafür, dass der Postweg nicht vorgeschrieben ist? Wenn er vorgeschrieben wäre, stünde das irgendwo in SGB I, SGB II oder SGB XII. Tut es aber nicht.
Dafür, dass es nicht verboten ist, Originale vorzulegen? Auch das wäre in einem der drei genannten Bücher des SGB zu finden, wenn es so wäre. Ist es aber nicht.
Schöne Grüße
MM