Hallo allerseits,
´
folgende Frage:
Welche Kosten werden von den ges. KK erstattet?
Angenommener Fall:
Jugendlicher (15 Jahre) kommt zum ersten mal in Kur, 4 Wochen, ca. 850 km weg vom Heimatort.
- Die Bahnfahrt ist teurer als ein Flugticket
(Bahnfahrt (16 h, 4x Umsteigen) gegen Direktflug, (1,5 h + shuttelbus und Anfahrt Flughafen),
Angeblich wird nur die Anreise mit Auto oder Bahn erstattet, ist das richtig? ( Weil ist ja teurer als Flug…, Auto mit 20 Cent/km, auch teurer als Flug)
Wenn ein Elternteil den Jugendlichen hinbringt und abholt, (ist ja nicht gerade um die Ecke), wie sieht´s da mit der Erstattung aus?
Haben so unterschiedliche Aussagen bekommen, blicken nicht mehr durch…
Schönen Dank schon mal vorab !
lg
Horst