Erstattung Anfahrt (Bahn/Flugzeug) zum Kurort

Hallo allerseits,
´
folgende Frage:
Welche Kosten werden von den ges. KK erstattet?

Angenommener Fall:
Jugendlicher (15 Jahre) kommt zum ersten mal in Kur, 4 Wochen, ca. 850 km weg vom Heimatort.

  • Die Bahnfahrt ist teurer als ein Flugticket
    (Bahnfahrt (16 h, 4x Umsteigen) gegen Direktflug, (1,5 h + shuttelbus und Anfahrt Flughafen),
    Angeblich wird nur die Anreise mit Auto oder Bahn erstattet, ist das richtig? ( Weil ist ja teurer als Flug…, Auto mit 20 Cent/km, auch teurer als Flug)

Wenn ein Elternteil den Jugendlichen hinbringt und abholt, (ist ja nicht gerade um die Ecke), wie sieht´s da mit der Erstattung aus?

Haben so unterschiedliche Aussagen bekommen, blicken nicht mehr durch…

Schönen Dank schon mal vorab !

lg

Horst

Hallo!

ein einziger Anruf bei seiner Kasse sollte es klären, wenn nicht sogar im Schriftverkehr zur Kurbewilligung etwas dazu drin stand.

m.E. nach heisst es " Reisekosten werden BIS zur Höhe der Fahrtkosten öffentlicher Verkehrsmittel erstattet "
Das bedeutet also, die max. Höhe ist so gedeckelt, aber das Reisemittel ist frei.

Alles andere wäre doch auch unwirtschaftlich für die Kassen. Sie sind froh, wenn es weniger als die Bahnfahrt kostet.

MfG
duck313

Hallo,

a.) Kasse fragen !

oder

b.) fliegen, Mund halten, Auto abrechnen.

Viel Glück

Barmer

Hallo, wenn die Kasse die Kurkosten trägt, zahlt sie auch die An- und Abreisekosten.
In der Regel wird das billigster, öffentliche Verkehrsmittel bezahlt - warum sollte da nicht auf ein Flugzeug sein (man denke aber bitte auch an die Kosten zum Flughafen und vom Flughafen zur Reha-Einrichtung). Sicher, in der Regel wird da die Bahn genommen oder der eigene PKW, aber das hat wie gesagt, mehr logistische Gründe.
Gruss
Czauderna