Hi!
da gibt es bei Storno / Umbuchung vor Reiseantritt
normalerweise Kulanzregelungen wie beim Flugverkehr - es wird
dann auf eventuell fällige Gebühren verzichtet.
Ist schon klar - im Zweifel muss ich meine Frau am Montag halt die 300 km an die Niederländische Küste (oder auch nur die 165 km bis nach Utrecht zum Anschlusszug) fahren und hoffen, dass sie wenigstens mit dem Zug zurückkommt.
Ende November ist dieser Mist hoffentlich durch …
Die Frage der Erstattung im Nachhinein stellt sich hier bloß,
wenn man liest „ab morgen Abend 19 h ist bis folgenden Morgen
6 h von der GDL ein Streik angekündigt“ und es dann einfach
mal probiert, ob der Zug nicht vielleicht doch ohne Lokführer
fahren kann.
OK - Dein „hoffe ich doch!“ ist mir einfach ein wenig aufgestoßen.
VG
Guido