Erstattung der Lohnkosten für kleine Betriebe im Teilzeitbereich

Hallo liebe Leser.
Folgender Fall:
Ein Teilzeitmitarbeiter arbeitet einmal die Woche.
Nun lässt sich der Mitarbeiter einen Monat lang immer für diesen Wochentag vom Arzt krankschreiben. Erhält der Arbeitgeber dann nur ca ein siebtel des Lohns erstattet, obwohl der Mitarbeiter real in diesem Monat komplett ausgefallen ist?
Lieben Dank und freundliche Grüße,
Alexander

Mmhhh? Der Mitarbeiter bekommt ja auch nur den einen Tag pro Woche fortgezahlt. Er ist nicht einen Monat ausgefallen, sondern 4 max. 5 Tage.
Ob der AG einen Teil des fortgezahlten Entgeltes erstattet bekommt, hängt davon ab, ob er umlagepflichtig in der U1 ist.
Vielleicht schreibst du noch mal kurz, worauf du hinaus möchtest. Im Moment habe ich nur die, für mich, offensichtliche Problematik beantwortet.

Soon

Lieber Soon,
danke für deine Antwort.

Sagen wir der AG beschäftigt einen AN auf 450€ Basis und nimmt an der U1 bei der Knappschaft teil. Er arbeitet hierfür 8 Stunden die Woche und zwar regelmäßig an einem Wochentag.
Wenn der AG wie im oben gennannten Fall nun die Arbeitunfähigkeitsbescheinigungen für beispielsweise fünf Tage erhält, an welchen der AN sich krank gemeldet hat und an die Knappschaft weiterleitet, weiss die Knappschaft doch nicht, ob der AN seine wöchentliche Arbeitszeit auf 5 Tage die Woche verteilt abarbeitet oder nur einem Tag in der Woche Arbeitet.
Wenn er fünf Tage die Woche arbeitet bedeutet ein Ausfall von fünf Tagen im Monat ja nur rund ein Viertel Ausfall der Arbeitskraft für den AG, wenn er aber nur einen Tag in der Woche arbeitet bedeutet dies einen Komplettausfall. Dies sollte doch beim Ausgleichsverfahren berücksichtigt werden, oder?

Freundliche Grüße,
Alexander

Doch, das erfährt die Knappschaft über den Erstattungsantrag.
Beispiel: Du arbeitest im März normalerweise an jedem Mittwoch. Nun bist du krank. Der AG zahlt dir 4 Mittwoche a 8 Stunden a 10€ fort, ergibt 320 €. Der AG stellt einen Erstattungsantrag über 320 € und bekommt 80% erstattet.

Soon

Lieber Soon,
danke für deine Antwort.

Damit ist mir die Sache klar.

Alles Gute und liebe Grüße,
Alexander