Die betreffende Uni bietet die Möglichkeit ein Prüfungssemester zu nehmen. Im Wintersemester bedeutet das, dass eine Exmatrikulation zum 31.12. des Jahres erfolgen muss, um dann die Studiengebühren (nicht den Semesterbeitrag) für das entsprechende Semester zurückzubekommen. Dies habe ich in Anspruch genommen; den Antrag fristgerecht gestellt und auch die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten. Um die Gebühren zurückzuerhalten, muss der Studentenausweis bis 31.12. beim I-Amt eingegangen sein. Hier ist mir leider ein Fehler unterlaufen, sodass der Ausweis erst einige Tage später dort eintraf. Nun wird mir die komplette Erstattung des Geldes verwehrt. Selbstverständlich weiß ich, dass der Fehler bei mir lag, allerdings hatte ich wenigstens auf eine anteilige Erstattung gehofft. Nun zahle ich für das volle Semester, darf aber keinerlei Leistungen mehr in Anspruch nehmen, da die Exmatrikulation nun erfolgt ist. Ist es wirklich rechtlich wasserdicht, den kompletten Betrag einzubehalten?