Und warum? Wir hatten in der Abteilung (alles Vielfahrer) schon einige Unfälle. Alles AG finanziert. Bis zum Selbstbehalt auf Kostenstelle, danach Versicherung. Kein Problem.
Weil eine betreibsinterne Regelung im Unternehmen, welches Dich beschäftigt, nun einmal keinerlei Aussage über den rechtlichen Anspruch trifft.
Es ist völlig uninteressant, was in Deiner kleinen Arbeitswelt praktiziert wird.
Pauschal ist Deine Aussage völliger Blödsinn - Du kannst aber sehr gerne den rechtlichen Anspruch mit Gesetzestexten und/oder Urtelien belegen …
In der genannten Pauschalität ist das sicher nicht richtig.
Aber ist es nicht so, dass bei leichter Fahrlässigkeit der AG für den Schaden haftet?
(Im Bereich des Haftungsrechts hat sich in den Jahren nach meiner Ausbildung so einiges getan, ich kenne die aktuelle Rechtsprechung NICHT. Als ich es lernte, gab es noch den Begriff der „gefahrgeneigten Tätigkeit“).
Hi!
Es kann sein (!), dass der AG bei leichter Fahrlässigkeit haftet - das ist richtig.
Allerdings ist schon ein normaler Auffahrunfall oder das Übersehen von „rechts vor links“ keine leichte Fahrlässigkeit mehr, weshalb bereits hier die Kosten nicht mehr allein vom AG getragen werden müssen.
Recht gut erklärt das übrigens der ADAC.
VG
Guido