Erstattung für privaten PKW für Dienstfahrten im öffentlichen Dienst?

Hallo zusammen,
ich möchte in einem Amt als Angestellter einen Job anfangen. Hierfür wurde mir ein Arbeitsvertrag zugesandt, in dem zu diesem Thema nur steht:
„Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung … des TVöD-V.“
und „Herr xxx stellt seinen privaten PKW für Dienstfahrten zur Verfügung.“

Dass man für Fahrten seinen eigenen Wagen nutzen müsste, stand auch in der Stellenausschreibung und wurde auch im Vorstellungsgespräch gefragt.

Hierbei ging ich natürlich davon aus, dass eine zumindest teilweise Kostenerstattung stattfindet !! (z.B. 30C/km. Die realen Kosten für einen Mehr-km betragen i.d.R. mind. das doppelte). Ist es zulässig ein Krad oder Wohnmobil zu fahren, und wie verhält es sich dann mit dem Erstattungssatz(sofern es ihn gibt).

A) Stellenausschreibung laß es sich als wenn man es selber nutzen müsste.
B) Im Arbeitsvertrag steht es als wenn man es zur Verfügung stellen, muss, egal wer vom
Amt damit fahren will.
C) Ich ging davon aus dass nur ich es für Fahrten bei Bedarf nutzen muss, und dafür
zB 30/35C pro km erstattet bekomme.

Im Tarifvertrag finde ich garnichts zu diesem Thema.

Weiß jemand ob es konkret im Vertrag stehen muss oder ob es im TVöD-V steht oder ob es sonst garkeine Erstattung gibt??
Und sonstiges zu o.g. Fragen?

Vielen Dank !

Und es ist so völlig komplett völlig ausgeschlossen, den (möglicherweise?) zukünftigen Arbeitgeber für diese ja absolut berechtigten Fragen um Klärung zu bitten?

Lies noch mal !
Das ist dermaßen aberwitzig, das wäre völlig lebensfremd.

aber doch nicht bei Behördens…

Hallo,

Da sollte es sowas wie eine Reisekostenrichtlinie geben. Dort solltest Du die Antwort auf Deine Fragen finden.

Gruß
Jörg Zabel

Wenn du die „Eh-Da“ Kosten wie Abschreibung, Versicherung, Steuer,… nicht mit einberechnest sondern nur Verschleiß für Reifen, Wartung und Treibstoff, dann reichen 30 Cent locker.

Bei uns in der Firma kann man es sich aussuchen. 40 Cent oder Dienstwagen mit 1% Regelung. Fast alle nehmen die 40 Cent und machen damit gut Geld.

Gut zu wissen. Also, wie es bei euch so läuft. Da ja bei euch alle Mercedes fahren, hier mal ein kurzes Suchergebnis. https://www.adac.de/infotestrat/autodatenbank/autokosten/autokosten-rechner/default.aspx

Soon

[Beitrag editiert vom www Team]

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Dann rechne das ganze mal nur mit Werkstadt und Betrieb. Denn die Fixkosten, Wertverlust usw. hast du sowieso wenn du ein Auto dein eigenen nennst. Die hier genannten Werte von nur für Neufahrzeuge das du dir extra anschaffst für die Arbeit.

Du kannst doch nicht hin gehen und Steuer, Versicherung, HU, Abschreibung,… auf die Dienst-Kilometer umlegen. Denn die zahlst du auch wenn du 0km fährst.

Wenn ich heute einen älteren Diesel Passat habe und damit bei 40 Cent pro Kilometer 50.000km als Vielfahrer dienstlich runter haue, dann ist das Auto eine Geldruckmaschine.

Soweit ich weiß wird BRKG angewandt. Das bedeute dann idR 20 Cent je Kilometer. In begründeten Einzelfällen 30 Cent. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/BJNR141810005.html

Ob du damit hinkommst, musst du wohl selber rechnen. Zu berechnen sind, wenn du die Karre sowieso hast, nur die Grenzkosten, also Kraftstoff, Reifenabrieb, lauleistungsbedingter Wertverlust usw. Vollkosten je Kilometer je nach Modell etwa 50 Cent, mit den 20 Cent könntest du also eventuell fast hinkommen.

Nimmste dein Bike, dann kommst du wohl auf 5 Tacken im Monat: https://adfc-blog.de/2014/03/dienstreisen/

Danke soweit.

Es wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass es nach dem niedersächsischen Reisekostengesetz abgegolten (teilentschädigt) wird. Ein Hinweis darauf findet sich weder im Vertrag noch im verwiesenen TVöD.
Grund:
Bis vor einem Jahr war es noch nach dem Bundesreisekostengesetz. Wenn sie reinschreiben würden, dass es nach diesem Gesetz geregelt wird, müssten sie alle Arbeitsverträge ändern, sobald es wieder eine Änderung gibt, nach welchem Gesetz sich gerichtet wird.

(Nebenbei @Cambo: Ich schrieb nicht aus Versehen dass „…teilweise Kostenerstattung stattfindet !! (z.B. 30C/km. Die realen Kosten für einen Mehr-km betragen i.d.R. mind. das doppelte“
Bei KM-Kosten von 90Cent lt ADAC, sind weder die Kosten für die Geldbereitstellung (Zinsen) noch Unfälle noch irgendwelche Reparaturen/Defekte (außer planbare Wartungen) enthalten.

Die „Eh-Da-Kosten“ beinhalten nur den Wertverlust durch Alter, nicht den durch gefahrene km. Ebenso die Kosten für KFZ-Steuer, nicht aber der Versicherung (zumindest nur zum Teil), denn man hat ein Unfallrisiko und kann hochgestuft werden(bzw müsst den vollen! Schaden selber bezahlen!) - wenns kein Risiko gäbe bräuchte man für die Zusatz-km ja keine Haftpflichtversicherung :wink:
Deshalb sehe ich die Zusatz-km, je nach Fahrzeug, bei 60-90Cent, und nicht bei 30. :wink:
Aber es gibt sicher auch Autos bei denen der Mehr-km nur 10-15Cent kostet.

Aber das ist ein anderes Thema, und da darf ja jeder seine Meinung/Auswertung zu haben.
Ich möchte hier kein Diskusionsthema darüber führen, das ginge am Thema vorbei. Also wer sich dennoch äußern möchte - ich denke dafür sind die Emails/PN geeignet. :smiley:

Viele Grüße
Kai

Ich habe mir das mal ausgerechnet. Ist recht einfach weil ich ein Haushaltsbuch führe in das jeder Cent Ausgaben über viele Jahre eingetragen werden. Mit den Dienstfahrten hab ich als Vielfahrer ca. 16.000 Einnahmen generiert, wovon die Hälfte Gewinn war. Allerdings mussten 10 von 40 Cent als Geldwertender Vorteil versteuert werden. Brauchen tue ich beim VW Passat BJ 2013 19 Cent für Zusatz Kilometer.

Leider hat mein AG eine Dienstwagen-Pflicht für Vielfahrer eingeführt was zu viel Ärger in der Belegschaft geführt hat. Die wollen freilich ihre 40 Cent und damit Geld verdienen, anstelle des Neuwagens alle 3 Jahre.

Wir wussten ja nicht, dass du 'nen Maybach fährst :oncoming_automobile: :wink:.

Aber ich sehe gerade, wenn du im Land der Pferde einen „privaten Pferdeanhänger“ mitführst, dann erhöht sich der Satz nochmal um 20 Cent. Dann musst du mal deine Pferdchen im Stall satteln :horse: :man_with_gua_pi_mao:.

Nein, das ist eine Dienstreise und das zahlt der AG bzw. die Versicherung des AG.

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Dass der AG für Verletzungen etc aufkommt, war auch mein Kenntnisstand.
Dass dieser jedoch auch Schäden am privaten Fahrzeug übernimmt, ist mir neu.
Danke für den Hinweis !!!

Irgendwie lese ich aus dem Satz diesen Teil: „egal wer vom Amt damit fahren will“ nicht raus.

Wenn du selber mit deinem eigenen Auto Dienstfahrten unternimmst, dann stellst du es (ebenso wie dich selber) deinem Arbeitgeber zur Verfügung. Ich vermute mal, dass genau das damit gemeint ist, und dass auch nichts anderes im erwähnten Tarifvertrag drinsteht.
Wissen tue ich es natürlich nicht.

Darum ist es gut… Ach vergiss es, ich hatte ja schon gaanz weit oben geschrieben, dass er dazu seinen möglicherweise zukünftigen Arbeitgeber befragen soll. Der WEISS das nämlich im Gegensatz zu Dir und mir.

Das ist sachlich - mal wieder - völliger Blödsinn.

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Das solltest Du bitte auf keinen Fall auch nur minimal gewichten, da es pauschal totaler Unfug ist.

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Hallo,
wenn denn die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs tatsächlich verlangt wird, könntest Du doch mal darüber nachdenken, genau so ein Fahrzeug anzuschaffen. Es gibt doch schließlich nicht nur lebensgefährliche, uralte, komfortbefreite Schrotthaufen, die man unter 30Cent/km betreiben kann. Und damit meine ich km, nicht MEHR-km. Und ein Gebrauchtwagen hat wegen des nichtlinearen Wertverlusts auch schon viele Kosten schon hinter sich gelassen.

Übrigens kostet die Vollkasko bei einem kleineren Auto auch weniger und würde das finanzielle Unfallrisiko senken. Muss man wissen, ob man das wirklich braucht - ist nämlich fahrstilabhängig und man könnte diesen bei Gelegenheit anpassen.
Gruß
damals

Dienstreise Unfall hatte ich schon 2x am privaten Fahrzeug.Alles hat die Versicherung des AG bezahlt. Meine Versicherung hat davon nix mit bekommen.