Hallo zusammen,
ich möchte in einem Amt als Angestellter einen Job anfangen. Hierfür wurde mir ein Arbeitsvertrag zugesandt, in dem zu diesem Thema nur steht:
„Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung … des TVöD-V.“
und „Herr xxx stellt seinen privaten PKW für Dienstfahrten zur Verfügung.“
Dass man für Fahrten seinen eigenen Wagen nutzen müsste, stand auch in der Stellenausschreibung und wurde auch im Vorstellungsgespräch gefragt.
Hierbei ging ich natürlich davon aus, dass eine zumindest teilweise Kostenerstattung stattfindet !! (z.B. 30C/km. Die realen Kosten für einen Mehr-km betragen i.d.R. mind. das doppelte). Ist es zulässig ein Krad oder Wohnmobil zu fahren, und wie verhält es sich dann mit dem Erstattungssatz(sofern es ihn gibt).
A) Stellenausschreibung laß es sich als wenn man es selber nutzen müsste.
B) Im Arbeitsvertrag steht es als wenn man es zur Verfügung stellen, muss, egal wer vom
Amt damit fahren will.
C) Ich ging davon aus dass nur ich es für Fahrten bei Bedarf nutzen muss, und dafür
zB 30/35C pro km erstattet bekomme.
Im Tarifvertrag finde ich garnichts zu diesem Thema.
Weiß jemand ob es konkret im Vertrag stehen muss oder ob es im TVöD-V steht oder ob es sonst garkeine Erstattung gibt??
Und sonstiges zu o.g. Fragen?
Vielen Dank !