Guten Tag,
tarifvertraglich und arbeitsvertraglich festgelegt ist bei einem Arbeitnehmer Y, dass bei Erkrankungen mit einer voraussichtlichen Dauer von bis zu drei Tagen nur auf ausdrückliches Verlangen des AG eine ärztliche AU vorzulegen ist.
Der Arbeitgeber X hat dies bislang nicht verlangt, es bestehen also in diesem Fall die „drei Karenztage“.
X möchte nun nicht auf die Erstattung der Lohnfortzahlung im Rahmen der Umlage U1durch die Krankenkasse verzichten.
Deren Hotline teilt mit, dass dies aber nur bei Vorliegen einer ärztlichen AU möglich sei.
Nun, zukünftig wird diese ja existieren.
Aber es sind nun mehrere Tage angefallen, bei denen der Y keine AU hat, aber der X vertraglich verpflichtet ist, den Lohn weiter zu zahlen.
Kann der Krankenkasse gegenüber der Anspruch anders als mit einer AU bewiesen werden?
Muss sie zahlen?