Erstattung Lohnfortzahlung bei Krankheit ohne AU

Guten Tag,

tarifvertraglich und arbeitsvertraglich festgelegt ist bei einem Arbeitnehmer Y, dass bei Erkrankungen mit einer voraussichtlichen Dauer von bis zu drei Tagen nur auf ausdrückliches Verlangen des AG eine ärztliche AU vorzulegen ist.

Der Arbeitgeber X hat dies bislang nicht verlangt, es bestehen also in diesem Fall die „drei Karenztage“.

X möchte nun nicht auf die Erstattung der Lohnfortzahlung im Rahmen der Umlage U1durch die Krankenkasse verzichten.
Deren Hotline teilt mit, dass dies aber nur bei Vorliegen einer ärztlichen AU möglich sei.

Nun, zukünftig wird diese ja existieren.
Aber es sind nun mehrere Tage angefallen, bei denen der Y keine AU hat, aber der X vertraglich verpflichtet ist, den Lohn weiter zu zahlen.

Kann der Krankenkasse gegenüber der Anspruch anders als mit einer AU bewiesen werden?
Muss sie zahlen?

Hallo X-Strom,

nach § 2 Abs. 2 AAG hat die Krankenkasse zu erstatten wenn der AG Entgeltfortzahlung geleistet hat. Ich würde von der KK die gesetzliche Fundstelle für die Ablehnung verlangen!
Bitte beachten: Für den Tag der Erkrankung besteht keinen Erstattungsanspruch wenn die AU nach Arbeitsbeginn eingetreten ist!

Gruß
H. M.

KK muß auch ohne AUB erstatten !

Guten Tag,

Hallo,

lt. des Kommentares von „Haufe“ (in Personal Premium Office), § 2 AAG, Rz. 6, ist das Verlangen der KK nicht rechtmäßig.

„…
Der Arbeitgeber ist insbesondere nicht verpflichtet, ärztliche Bescheinigungen über die Arbeitsunfähigkeit oder ein Beschäftigungsverbot vorzulegen (BSG, Urteil v. 9.9.1981, 3 RK 51/80).“

&Tschüß
Wolfgang

Danke!
Danke euch beiden.

Das Steuerbüro, welches auch die Lohnabrechnungen macht und die Rückerstattung mit Kasse abrechnet, wusste das nicht und verneinte auch den Anspruch.

Ich bin jetzt mal auf die Antwort der Kasse gespannt.

Zur Begründung des Anspruchs wurden Bescheinigungen ausgefertigt, in denen der AN dafür unterschreibt, dass er arbeitsunfähig erkrankt war.