Hallo Gabriele,
das ist natürlich wieder eher kniffelig …
Auf jeden Fall nicht mit „Gewalt“ an die Sache rangehen, sondern vernünftigen Dialog mit der Gesellschaft suchen.
Such Dir die Kontoauszüge raus, wo hervorgeht, dass Du die Beiträge bezahlt hast. Weiterhin bist Du ja auch mitversicherte Person (nehme ich zumindest an) und auch Deine Tochter. Somit sollten also Leistungen für euch, sofern versichert, grundsätzlich erbracht werden.
Fraglich ist, ob die Gesellschaft nur deshalb die Zahlung ablehnt, weil der sog. Versicherungsnehmer evtl. Dein Ex ist …
Schildere der Versicherung den Sachverhalt und versuch dann Deine Eigenschaft von „versicherter Person“ auf „Versicherungsnehmer“ zu ändern - die Beiträge hast ja ohnehin Du bezahlt.
Vielleicht ist ja auf diesem Weg und einem freundlichen Telefonat etwas zu bewegen.
Wünsch Dir Glück und Kraft dabei.