Erstattung nur an Hauptversicherten?

Ich zahle seit 2001 eine Familienzusatzversicherung für meinen Ex, meine Tochter und mich für Zähne und Brille, die auf meinen Ex als Hauptversicherten läuft. Die Prämien zahle ich von Anfang an.
Mein Ex hat sich jetzt ins Ausland abgesetzt, und die Versicherung will an mich nicht erstatten ohne seine Unterschrift.

Was kann ich tun? Ist das rechtens?

Danke für Eure Hilfe!

Hallo Frau John,
so wie ich aus Ihren Zeilen herauslese ist Ihr getrennt lebender Mann Versicherungsnehmer und somit Vertragspartner des Versicherers. Insofern ist die Abwicklung dann korrekt, da der Versicherer seine Leistungen immer nur an seine Vertragspartner zahlt, unabhängig davon, wer die Beiträge gezahlt (hat).
Eine Lösung für die Zukunft wäre, den Vertrag auf Ihren Namen übertragen zu lassen.
Falls Ihr „Ex“ nicht greifbar sein sollte, müsste eine Lösung mit dem Versicherer ausgearbeitet werden (z.B. die Versicherungsleistung auf das selbe Konto zu zahlen, von dem die Beiträge gezahlt werden). Sicher wird es dafür Lösungen geben, da der Versicherer daran interessiert sein wird, den Vertrag aufrecht zu erhalten.

Viel Erfolg!

Hallo,
Sie müssten mal bei Ihrer Versicherung klären, was als Nachweis anerkannt werden würde. Evtl reicht eine Bescheinigung durch das Einwohnermeldeamt oder eine eidesstattliche Versicherung aus um den Vertrag zu übernehmen. Ich denke das meinten Sie damit oder?

Gruß
Daniel

Hallo,

Leider ist es wirklich so, dass die Erstattungen nur an den Versicherunsgnehmer gezahlt werden und auch Änderungen oder Kündigung des Vertrages gehen nur mit dessen Einverständniss. Allerdings ist er auch in der Pgflicht die Beiträge zu zahlen. Wenn Sie also die Versicherungsprämie zurückbuchen, ist ihr ExMann in der Haftung und nicht Sie.

Hallo, Katharina,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich zahle seit 2001 für 3 Personen die Beiträge, kann ich die theoretisch zurückfordern? Das Wäre viel, viel mehr als die Brille.
Danke nochmals!

Hallo, ganz so einfach ist das dann leider nicht. Über die Bank können maximal die letzten 6 Monate zurückgebucht werden. Und mehr werden Sie auch nicht gelted machen können. Tut mir leid. Lg

Hallo Gabriele,

das ist natürlich wieder eher kniffelig …

Auf jeden Fall nicht mit „Gewalt“ an die Sache rangehen, sondern vernünftigen Dialog mit der Gesellschaft suchen.

Such Dir die Kontoauszüge raus, wo hervorgeht, dass Du die Beiträge bezahlt hast. Weiterhin bist Du ja auch mitversicherte Person (nehme ich zumindest an) und auch Deine Tochter. Somit sollten also Leistungen für euch, sofern versichert, grundsätzlich erbracht werden.

Fraglich ist, ob die Gesellschaft nur deshalb die Zahlung ablehnt, weil der sog. Versicherungsnehmer evtl. Dein Ex ist …

Schildere der Versicherung den Sachverhalt und versuch dann Deine Eigenschaft von „versicherter Person“ auf „Versicherungsnehmer“ zu ändern - die Beiträge hast ja ohnehin Du bezahlt.

Vielleicht ist ja auf diesem Weg und einem freundlichen Telefonat etwas zu bewegen.

Wünsch Dir Glück und Kraft dabei.