Erstattung Reisekosten bei Coronavirus

Liebe Experten,
wer weiß was (und behält auch bei diesem Thema einen kühlen Kopf…)?

Inwieweit sind Reisebüros/Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, Kosten zurückzuerstatten oder auf Zahlungen zu verzichten, bei:

Buchungen von

  • Pauschalreisen (Flug und Hotel mit Verpflegung)
  • einzelne Buchungen von Flügen und einer Hausbootreise
  • Buchungen von einzelnen Hotelübernachtungen

a) wenn aufgrund des #coronavirus das Reiseziel von den Fluggesellschaften nicht angeflogen wird
b) wenn das Reiseziel von den Behörden unter Quarantäne gestellt wurde und niemand hindarf
c) wenn der Wohnort des Reisenden unter Quarantäne gestellt wird, so dass der Reisende gar nicht abreisen darf?

Vielen Dank!
Karl

[Überschrift editiert, verschlagwortet vom www Team]

Das wird asl höhere Gewalt dargestellt werden und das ist es ja wohl auch.


mit ´nem speziellen Absatz zum Reiserecht.
ramses90

Aber gilt das auch bei der Buchung einzelner Hotels? Oder wurde da juristisch kein “Reisevertrag“ abgeschlossen?

Und auch dann, wenn der Reisende die Reise nicht antreten kann, weil z. B. Koblenz unter Quarantäne steht, der Flug aber erst in Köln/ Bonn losginge?