Hi allerseits!
Fallbeispiel:
Person A ist seit 10 Jahren nebenberuflich gewerblich selbstständig. Dafür zahlt A monatlich den vorgeschriebenen Beitrag (Regelbeitrag für Selbstständige - also teilweise höher als der prozentual vorgeschriebene Beitrag) in die Rentenversicherung ein. Nun prüft das Finanzamt wegen eines mehrfachen Verlustergebnisses, ob hier wirklich eine Selbstständigkeit vorliegt. Ergebnis: Die Selbstständigkeit wird aberkannt. Für die zurückliegenden Steuererklärungen fordert das Finanzamt jetzt Steuern nachträglich ein (für jedes Jahr, wo Verluste gemeldet wurden). Wenn es nun laut Finanzamt keine Selbstständigkeit gab, wie ist dann der Status bei der Rentenversicherung? Erstattet die Rentenversicherung die zu viel gezahlten Beiträge? Oder ist hier - mal wieder - die Entscheidung des Finanzamtes für die Rentenversicherung ohne Bedeutung, weil jede Behörde immer nur Geld raffen will?
Besten Dank für jeden Kommentar!
Heinrich