Hallo Zusammen,
ist es eigentlich rechtens, dass es keine (Teil-)Erstattung von Zeitkarten von der Bahn gibt, wenn die Bahn an Streiktagen nicht genutzt werden kann? Ein Bahnkunde erwirbt ja schließlich einen Anspruch, die Bahn über einen festgelegten Zeitraum nutzen zu dürfen.
Worauf begründet sich die unterschiedliche Behandlung von einmaligen Tickets und Zeitkarten?
Grüße