Erstattung Zeitkarten / Bahnstreik

Hallo Zusammen,

ist es eigentlich rechtens, dass es keine (Teil-)Erstattung von Zeitkarten von der Bahn gibt, wenn die Bahn an Streiktagen nicht genutzt werden kann? Ein Bahnkunde erwirbt ja schließlich einen Anspruch, die Bahn über einen festgelegten Zeitraum nutzen zu dürfen.
Worauf begründet sich die unterschiedliche Behandlung von einmaligen Tickets und Zeitkarten?

Grüße

Ein Bahnkunde erwirbt ja
schließlich einen Anspruch, die Bahn über einen festgelegten
Zeitraum nutzen zu dürfen.

Mit Verlaub, wer hindert ihn daran?

Hallo,

das es bei Zeitkarten (Wochen/Monatskarten) keine „Teil-Erstattung“ gibt,
hat ausdrücklich mit der Tatsache zu tun,das diese Fahrkarten ja „Rabattierte“ Fahrkarten sind…
Schließlich kann man ja mit seiner Zeitkarte (speziell in Ballungsräumen) 10,20 oder 30 Mal (oder mehr) den ÖPNV nutzen.
Das man eine bestimmte Verbindung nicht nutzen kann,hindert einem bei einer Zeitkarte ja nicht daran,es später zu tun…
Demgegenüber ist ein Besitzer eines Einzelfahrscheines natürlich im Nachteil…dieser kann NUR zu der auf dem Ticket aufgedruckten Zeit damit fahren…

Ein Bahnkunde erwirbt ja
schließlich einen Anspruch, die Bahn über einen festgelegten
Zeitraum nutzen zu dürfen.

Mit Verlaub, wer hindert ihn daran?

Ja wer wohl? Die Streikenden natürlich. Dadurch wird während eines Teils der Gültigkeitszeitraums unnutzbar. Man könnte auch sagen, das Ticket verliert dadurch an Wert.

Ein Bahnkunde erwirbt ja
schließlich einen Anspruch, die Bahn über einen festgelegten
Zeitraum nutzen zu dürfen.

Mit Verlaub, wer hindert ihn daran?

Ja wer wohl? Die Streikenden natürlich.

Dann kann er sich ja freundlich an die Streikenden wenden. ;o)

Dadurch wird während eines Teils der Gültigkeitszeitraums unnutzbar.

Genau genommen nicht - die Gegenleistung wird nur nicht erbracht, was aber die Bahn an sich nicht zu verantworten hat.

Man könnte auch sagen, das Ticket verliert dadurch an Wert.

Kann und könnte man sicherlich.

Gruß Andreas

Streik ist wohl höhere Gewalt.

Ein Bahnkunde erwirbt ja
schließlich einen Anspruch, die Bahn über einen festgelegten
Zeitraum nutzen zu dürfen.

Mit Verlaub, wer hindert ihn daran?

Ja wer wohl? Die Streikenden natürlich.

Dann kann er sich ja freundlich an die Streikenden wenden. ;o)

Das kann der Betroffene durchaus tun. Aber ob er sich dann noch beherrschen kann, steht auf einem anderen Blatt. Zumal die Streikenden versuchen werden, den schwarzen Peter der Bahn zuzuschustern. (Obwohl jeder weiß, dass dem nicht so ist).

Grüße

Streik ist wohl höhere Gewalt.

Diese Phrase kommt leider immer. Und der Bahnkunde ist der Neger (als Unbeteiligter). Den Tarifpartnern und dem Gesetzgeber scheints aber nickt zu jucken. Tarifautonomie zählt bei weitem mehr :frowning: