Erstattungsforderung für Februar 2024

Hallo zusammen,

Herr A. erhält ALG I und hat sich für den Februar für 2 Tage aus dem Leistungsbezug abgemeldet.
Diese Abmeldung meldete er 8 Tage vor Ende des Monats, da sich erst etwas kurzfristiges ergab (Arbeitsaufnahme). Nun möchte das Arbeitsamt natürlich die zuviel gezahlten Tage zurück, da sie es zeitlich nicht in die Leistungsberechnung mit einpflegen konnten - aber nicht die 2 abgemeldeten Tage des Herrn A., sondern 3.

Bedeutet: würde Herr A. als Tagessatz 50,-€ erhalten - dann müsste er dem Amt 150,-€ zurückzahlen, obwohl er nur 2 Tage aus dem Bezug abgemeldet war.

In dieser Quelle hier steht folgendes:

> Die Leistungsvoraussetzungen liegen nur in der Zeit vom 1. bis 27. Februar vor. Der Zahlbetrag ist nach der Formel „Täglicher Leistungssatz“ × 27 zu ermitteln. Das Fehlen der Leistungsvoraussetzungen für einen Kalendertag wirkt sich bei der Auszahlungssumme so aus, dass sich der Zahlbetrag um 3 tägliche Leistungssätze vermindert. Das würde auch auf einen Zeitraum vom 1. bis 28. Februar in einem Schaltjahr (z. B. 2012, 2016) zutreffen, allerdings vermindert sich der Zahlbetrag nur um 2 tägliche Leistungssätze. Umgekehrt werden für den Regelmonat Februar 30 Tagessätze ausgezahlt, obwohl der Monat nur 28 bzw. 29 Kalendertage aufweist.

Leider hat Herr A. ich kein Vertrauen mehr in die MA der Arge, denn sie wollten ihn schoneinmal sperren, weil er seiner angeblichen Berichtspflicht nicht nachkam - obwohl er damals auch aus dem Bezug abgemeldet worden war. Dies schrieb er dem Amt so, daraufhin kam keine Antwort.

Wer hat Recht?

Servus,

wie es dazu kommt, dass hier drei Tagessätze zurückgefordert werden (Berechnung beim angebrochenen Monat nach tatsächlichen Tagen, beim ganzen Monat einheitlich mit 30 Sätzen), ist in der von Dir verlinkten Quelle beschrieben.

Schöne Grüße

MM

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Diese Aussage erhielt Herr A. eben aus der Leistungsabteilung:

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche mir zuständigkeitshalber zugeleitet wurde.

Das Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet und geleistet. Ist es für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen.
Der Monat Februar ’24 wurde Ihnen mit 30 Tagen ausgezahlt. Tatsächlich stand Ihnen aber Arbeitslosengeld nur für 27 Kalendertage zu, so das in Ihrem Fall die Rückforderung für 3 Leistungstage erfolgt ist.
Ich hoffe, mit der Information weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

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…ja, das mit halben Monaten ist bekannt. Wenn ein Jobverlust in der Mitte des Monats eintritt, wird ab dem 15ten berechnet - aber eben immer mit der Basis „30-Tage“ oder 360 Tage / Jahr.

Deswegen bin ich der starken Überzeugung, das 2 Tagessätze als Rückforderung absolut gerechtfertigt sind. Nicht aber 3 Tagessätze.

es geht hier nicht um einen halben Monat.

Es geht um einen Leistungsanspruch für 27 Tage, nachdem zunächst für den ganzen Monat = 30 Tage bezahlt worden war. Und die Differenz 30 - 27 ist halt = 3, kamma mache nixe.

Schöne Grüße

MM

Aber dann müssten es ja 2 Tagessätze sein.

30 minus 2 Tage = 28 Tage

Egal ob 29, 30 oder 31 Tage…die Berechnungsgrundlage ist ja immer 30 Tage.

Steht doch alles in der Quelle: Das würde auch auf einen Zeitraum vom 1. bis 28. Februar in einem Schaltjahr (z. B. 2012, 2016) zutreffen, allerdings vermindert sich der Zahlbetrag nur um 2 tägliche Leistungssätze

ist nicht richtig, weil der Leistungsanspruch nach Kalendertagen und nicht nach negativer Differenz zu irgendwas berechnet wird.

Tatsächlicher Leistungsanspruch besteht für 27 Tage
Bezahlt wurde für einen ganzen Monat = 30 Tage

Zurückgefordert wird die Differenz 27 - 30 = 3

Also hätte Herr A auch so oder so einen Tag zurückzahlen müssen, wenn er sich gar nicht aus dem Leistungsbezug abgemeldet hätte? Warum schickt die Arge denn dann erst für 30 Tage raus, wenn es eh wieder zurückgezahlt werden muss …

Nein.

Dann hätte er ja den Leistungsbezug für den ganzen Monat bekommen, genau so, wie er bereits überwiesen war.

Und ein ganzer Monat Leistungsbezug ist, wie Du bereits mehrfach gelesen hast, immer das Dreißigfache eines Tagessatzes.

Das tut sie doch gar nicht.

Sie hat die Leistung für den Monat Februar 2024 überwiesen, nicht für irgendwieviele Tage.

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Wenn Herr A. so schlecht arbeitet wie er rechnet, wird er wohl bald wieder Leistungen beziehen.

…muss er nicht - Arbeit geht neben der Leistung, deswegen ja die Abmeldung :wink:

Eben … für 30 Tage.

Nö. Für Februar.

Und Tschüs!

Ach drum! Es soll ja auch Leute geben, die bei der Arbeit eine gewisse Leistung bringen.

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Naja, für viele Menschen ist soetwas tatsächlich nicht leicht zu verstehen. Ungünstig ist natürlich, dass sie immer denken, recht zu haben.
Schade, dass der vorliegende Fall nicht in einem Monat mit 31 Tagen geschehen ist, denn dann hätte Marcus sicher das Gefühl gehabt, zu viel Geld bekommen zu haben…

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Es geht dabei vor allem darum, auch recht zu behalten. Erst dann ist das Werk vollendet - wenn es seinerzeit der Programmierer nicht hingekriegt hätte, seine Sicht der Dinge gegen alle Widrigkeiten durchzusetzen, hätte die Commerzbank Aschaffenburg niemals Kontoauszüge mit Datum 30. Februar (war glaube ich 1997, jedenfalls zweite Hälfte der 1990er Jahre) ausgedruckt, und sein Projekt der Kalenderkorrektur wäre unvollendet und unbemerkt versandet. Auf diese Weise wurde aber dafür gesorgt, dass endlich publik wurde, dass die Banken heimlich hinter verschlossenen Türen jeden Monat mit 30 Tagen berechnen und auf diese Weise jeden Februar riesige Beträge an Zinsen scheffeln, die sie ihren Kunden vorenthalten. Wie sie das machen, weiß ich auch nicht genau, aber für irgendwas muss der Trick mit dem Bankmonat zu 30 Tagen ja wohl gut sein.

Schöne Grüße

MM

Thx @ all …