Erstbeschaff. v. Therapiedreirad Kk a. Ersatz von Fahrrad weitergel

Rezept für das Therapiedreirad mit den Diagnosen und Zielen ging der Krankenkasse zu.
Der Antrag wurde an das Sozialamt weitergeleitet, obwohl ich dem Sachbearbeiter deutlich zu verstehen gab und er es verstanden hat, daß es kein Ersatz für ein Fahrrad ist, sondern eine Erstversorgung einesTherapiedreirades ist. Diese Bekanntgabe fand vor einer Zeugin, die Ihm bekannt war. Er hat direkt vorher mit ihr gespreochen und ich habe ihn informiert, daß ich das Telefon laut gestellt habe und die Zeugin mithört.
Was ist nun zu tun, da es kein Ersatz ist?

Schwer zu durchschauen worum es nun geht.
Bekommst du nun das Rad oder nicht ?

Mit einem Rezept(Verordnung) könnte man doch gleich in ein Sanitätshaus gehen und bestellt das Rad.
Hier ist es wohl ein Antrag, medizinisch/therapeutisch begründet, der an den Kostenträger geht zur Entscheidung und Bewilligung.
Na gut, aber was ist entschieden worden ?

Es muss doch etwas folgen, ablehnen oder zustimmen und ob Kasse oder Sozialamt ist dir doch sicher egal wer es letztlich zahlen wird.
Und wenn abgelehnt wird, kann man Widerspruch einlegen.
Und sollte die Ablehnung auf einem Fehler des Sachbearbeiters beruhen, na gut, Fehler und Missverständnisse passieren.
Mehr als eine geringe Zeitverzögerung wäre das ja sicher nicht. Lästig ,aber menschlich und im Alltag hinnehmbar.

MfG
duck313

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Ich würde dasRad bekommen, aber nur als Selbstzahler und das Sanitätshaus hat das Rezepgt und den Antrag ein gereicht.
Der Antrag ist an die Krankenkasse gegangen und die hat den Antrag an das Sozialamt mit der falschen Begründung weitergereicht.
Ich möchte aber keinen falschen Schritt tun, damit die Kosten bei mir sind.

Richtig soll es heißen:
Damit die Kosten nicht bei mir sind.

Warte die Entscheidung des Sozialamtes ab. Es muss ja etwas schriftliches erfolgen. Dann kannst du immer noch entscheiden ob man Widerspruch einlegt und den Fall nochmals erklärt.
Oder dich dann nochmals an die Kasse wendest.

Wenn medizinisch begründet wüsste ich jetzt nicht wo das Problem ist und warum die Kasse an Sozialamt weitergeleitet hat.

Hallo,

wenn die KK als „erstangegangener“ Kostenträger den Antrag an das Sozialamt weitergereicht hat wegen Unzuständigkeit, dann muß das Sozialamt mit rechtsmittelfähigem Bescheid die Sache entscheiden. Das Sozialamt darf aber nach der Weiterreichung nicht wegen Unzuständigkeit ablehnen.
Also warte jetzt mal den Bescheid des Sozialamtes ab.

Alberca