Hallo,
ich bräuchte mal eine dringende Auskunft von euch. Leider hab ich per google nur Meinungen gefunden aber keinen Gesetzestext.
Also: Nehmt an Susi arbeitet im öffentlichen Dienst. Erziehung und Sozialer Bereich. Sie arbeitet nicht am Wochenende , sondern Mo-Do. 4,5 Stunden täglich. 50,2 % Stelle, Fachkraftstelle. Die anderen Mitarbeiter arbeiten auch den Freitag. Hier geht es um einen Erste - Hilfe -Kurs der alle 2 Jahre vom AG verlangt wird.
Wird auch vom AG bezahlt, aber findet immer am WE statt, also in der Freizeit der Mitarbeiter. Es sind 8-9 Stunden. Im Arbeitsvertrag steht diesbezüglich nicht viel und es wird auf den Tvöd verwiesen. Nur findet Susi da bezüglich dieser Fortbildung nix. Kann jemand weiterhelfen? Also die Frage wäre muss der AG das nicht als Überstunden verbuchen?
Viele Grüsse, Melli