Erste Tankfüllung zu den AK?

Hallo liebe Kollegen,

folgende Frage wurde bei einem Bilanzbuchhalter-Lehrgang diskutiert:

Gehört die erste Tankfüllung eines PKW´s zu den Anschaffungskosten im Sinne des § 249 HGB?

Wenn man unter Google sucht, findet sich überwiegend die Meinung, dass es keine AK´s sind. Aber es gibt auch genügend Stimmen, die die erste Tankfüllung zu den AK´s rechnen.

Was ist nun richtig?

Gib es eine Fundstelle darüber (um endgültig Sicherheit zu haben)?

Vielen Dank schon mal.

Sonnige Grüße von Soni

Hallo,

Gehört die erste Tankfüllung eines PKW´s zu den
Anschaffungskosten im Sinne des § 249 HGB?

In 249 werden meines Wissens die Rückstellungen behandelt. Anschaffungskosten ist eher in 255 zu finden.

Wenn man unter Google sucht, findet sich überwiegend die
Meinung, dass es keine AK´s sind. Aber es gibt auch genügend
Stimmen, die die erste Tankfüllung zu den AK´s rechnen.

Was ist nun richtig?

In 255 (1) heisst es ja

Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. 2Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. 3Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.

Wenn man das fettgedruckte sowie Satz 2 betrachtet, dann kann m.E. schon davon ausgegangen werden, dass auch die Erstbefüllung als ein Bestandteil der AK gesehen werden kann. Adler/Düring/Schmaltz kommentieren den 255 auch damit, dass nur solche Kosten angesetzt werden dürfen, die auf das Versetzen in einen betriebsbereiten Zustand zurückgehen. Jetzt müsste man mal überlegen, ob ein Fahrzeug ohne Tankfüllung „betriebsbereit“ ist. Ich denke eher nein.
Das WP-Handbuch etwa erwähnt diesen Kostenpunkt jedoch nicht explizit. Im Steuerrecht kommt es wesentlich auf die Zweckbestimmung an. Es muss eine konkrete Zuordnung zu dem betreffenden WG möglich sein (Vgl. hierzu etwa BStBl. 2002, S. 349).

VG
Sebastian

Hi !

das kann aber nicht ganz Euer ernst sein, oder?

Es handelt sich doch hierbei im Wesentlichen um theoretische Grundlagen, die in der Praxis doch nahezu nicht zum Tragen kommen. Wenn man bei einem Autohaus ein Auto kauft, so wird doch in diesem Auto bereits eine kleine Pfütze des wertvollen Nass enthalten sein.

Diese Pfütze, die in dem Kaufpreis enthalten ist, wird doch bereits als „erste“ Tankfüllung angesehen. Denn selbst mit dieser Pfütze ist das Auto in einem betriebsbereiten Zustand (und ich habe noch bei keinem Autokauf aus dem Kaufpreis einen Anteil für die erste Tankfüllung als Aufwand rausgerechnet, sondern bisher immer den Kaufpreis auch als AK betrchtet). Wenn man dann vom Hof des Autohauses fährt und selbst erstmalig tankt, handelt es sich ja nicht mehr um die „erste“ Tankfüllung.

Ein schönes Beispiel, bei dem Theorie und Praxis mal wieder wunderbar auseinanderfallen. An diesem Beispiel läßt sich aber sehr schön merken, wann noch von Anschaffungskosten und wann bereits von Betriebskosten gesprochen werden soll.

BARUL76

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Hallo,

das kann aber nicht ganz Euer ernst sein, oder?

Na ja, das kommt ganz darauf an.

Es handelt sich doch hierbei im Wesentlichen um theoretische
Grundlagen, die in der Praxis doch nahezu nicht zum Tragen
kommen. Wenn man bei einem Autohaus ein Auto kauft, so wird
doch in diesem Auto bereits eine kleine Pfütze des wertvollen
Nass enthalten sein.

Richtig. Und das ist m.E. auch der Grund, warum man in der einschlägigen und auch durchaus praxisrelevanten Literatur dazu nichts findet. Man wird auf jeden Fall aus der Werkshalle fahren können und vielleicht sogar noch etwas weiter. Darüber hinaus dürfte in Zeiten wie diesen als „Maßnahme der Verkaufsförderung“ bzw. des „kundenservice“ die erste Tankfüllung gleich dabei sein. Daher ist Deine Aussage absolut zutreffend.

Allerdings handelt es sich hierbei ja um „im Gesetz festgeschriebene Theorie“ und damit müssen auch solche Fragen abzudecken sein. Eine Auseinandersetzung damit führt vielleicht nicht immer zum Ziel bzw. ist nicht immer erforderlich, aber allzu unsinnig sicherlich auch nicht.

VG
Sebastian

Danke! :smile:
Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Somit ist also die „erste“ Tankfüllung, ja gar nicht die erste. Es gab ja schon eine vorher (die mit den 5 Litern) und die wurde ja mit zu den Anschaffungskosten gerechnet, weil diese ja auch nicht auf der Rechnung auftauchen.

Supi

Sonnige Grüße von Soni