Hallo liebe Community,
Es geht um folgendes. Vor ca. Zwei Wochen gab es ein Beschluss vom Amtsgericht, das ein Gerichtlicher Schuldenvergleich beschlossen ist. Die Zahlungen sind im folgemonat zu zahlen. Die Treuhand, welche die Lohnpfändung einbehalten hat (als Sicherung) möchte bzw tut erst das Geld nach 14 Tage freigegeben (wenn es Rechtskräftig ist ??), so erhalte ich das zurück gehaltene Geld ist Ende August, wobei die ersten Zahlungen am 15 August fällig sind.
Meine Frage nun, darf bzw muss die Treuhand das Geld noch so lange Sichern ?
Wenn ich die 14 Tage abwarten muss und schon im August sind, wären dann die ersten Zahlungen erst im September fällig ?
Der Beschluss ist vom 18 Juli.
Vielen Dank