Ersteigerer legt nach Zwangsversteigerung Beschwerde ein

Hallo Ihr lieben Helfenden :),

ich bräuchte mal Eure Hilfe, eine Zwangsversteigerung hat stattgefunden und der Ersteigerer schickte jemanden mit beglaubigter, notarieller Urkunde um die Immobilie zu ersteigern. Dieser ersteigerte tatsächlich die Immobilie und erhielt den Zuschlag. Das Amtsgericht rechnete die kompletten Kosten auf und der Ersteigerer legte Beschwerde ein, mit der Begründung das der, den er geschickt hatte, das alles nicht verstanden hat und von der Materie keine Ahnung habe. Der Rechtspfleger hat aber alles mehrfach und deutlich, für alle verständlich, erklärt. Der Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung betrieben hat, soll, so wie es der Ersteigerer wünscht, auf 40.000 Euro Zinsen verzichten, dann würde der Ersteigerer sofort die Beschwerde zurück nehmen. Die Geldzuteilung sollte am 30.04. sein. Beschwerde wurde vom Amtsgericht zurück gewiesen und dem Landgericht überstellt. Die Akten sind 14 Tage vor der Geldzuteilung dem Landgericht zugestellt worden. Nun passiert also seit 7 1/2 Monaten nichts, ausser das die Rechtsanwälte beider Seiten, Stellung genommen haben. Es wurden 5 Zeugen benannt, die weder schon gehört wurden, noch ist eine Ankündigung zur Zeugenvernehmung erfolgt.

  1. Wie klange darf so eine Beschwerdeklage laufen?
  2. Ist nicht schon nach einer mittlerweile langen Laufzeit von 7 Monaten eine Verschleppung erkennbar, vor allem, wenn es bei dem Gläubiger um die Existenz geht?
  3. Was kann man machen, damit die Beschwerde endlich bearbeitet wird?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten :slight_smile:

Es liegt doch offenbar am Gericht, es hat noch keinen Verhandlungstermin festgesetzt. Zivilsachen können (leider) dauern, Gerichte sind völlig überlastet. Mit viel Mist, der da gar nicht hin gehört.
Beschleunigen kann man da nichts.

Zum Fall:
Soll der doch gegen seinen Bevollmächtigten klagen und ihm den entstandenen Schaden aus der Ersteigerung aufdrücken. Es ist doch eigentlich sein Problem wenn er eine unkundige Person mit der Vertretung betraut.

Übrigens, mir ist nicht klar geworden ob der Gläubiger nun auf die 40.000 € verzichtet hat.

MfG
duck313

Hallo duck313,

danke für Deine Antwort :slight_smile:, das ist ja das Problem, dass seit 7,5 Monaten so gar nichts läuft und mittlerweile die Existenz bedroht ist. Es sind ja 5 Zeugen da, die alle das Gleiche aussagen gegen eine einzige gegenteilige Meinung. Problem ist hier auch, dass die Zwangsversteigerung schon im September 2017 eingeleitet wurde und erst 2019 stattgefunden hat, irgendwann geht es dann auch ans finanzielle Limit :frowning:.

Nein, der Gläubiger hat auf die 40.000 Euro nicht verzichtet, deshalb läuft die Beschwerde ja auch noch. :frowning:

Lieben Gruß

Wie gesagt, ich halte die Klage für aussichtslos. Wenn einer haften müsste dann der bevollmächtigte Vertreter des Ersteigeres. Und der auch nur, wenn ihm ein Verschulden nachzuweisen wäre.

Ich sehe das auch so, deshalb kann ich diese Verzögerung des Landgerichts auch nicht nachvollziehen, da ja auch das Amtsgericht diese Beschwerde schon, mit einer Begründung, abgewiesen hat. Gäbe es da eine Möglichkeit der Verzögerungsrüge nach §§ 198 ff. GVG?

Lieben Gruß

ihr werdet doch sicherlich anwaltlich vertreten, dann müßte das der/die doch wissen. Und dass das LG nicht die letzte Instanz sein muss ist Euch hoffentlich bekannt.
Darauf könnte der Kläger vetrauen, dass dem BNeklagten die finanzielle Puste ausgeht.


ramses90

Ja, Anwalt ist dabei, leider habe ich das Gefühl, dass von seiner Seite aus, nicht so viel passiert. Erfahren habe ich, dass die Kammer wohl über den Fall entscheidet, so dass es keine nächste Instanz mehr geben kann.

Lieben Gruß

So richtig viel kann man da auch nicht machen. Die Verzögerungsrüge ist die einzige gesetzlich vorgesehene Vorgehensweise. Legitim ist es allerdings auch, das Gericht in kürzer werdenden Abständen auf das Problem hinzuweisen, dass und warum der Ersteher an einer baldigen Entscheidung ein berechtigtes Interesse hat.

Das verstehe ich nicht. Was hat die Kammerentscheidung mit der Möglichkeit einer weiteren Instanz zu tun?

Das Landgericht als Beschwerdeinstanz ist aber ja gerade berufen, sich eine eigene Meinung zu bilden.

In diesen Worten steckt übrigens ein möglicher Hinweis.

Das Landgericht entscheidet immer durch seine Kammern und zwar entweder mit drei Richtern oder durch einen Einzelrichter. Wenn Juristen von einer Kammerentscheidung sprechen, meinen sie dabei aber meistens, weil sich alles andere von selbst versteht, dass die ganze Kammer entscheidet und nicht nur ein Einzelrichter. (Auch das ist terminologisch nicht ganz korrekt, weil eine Kammer auch mehr als drei Mitglieder haben kann, aber das nur am Rande.)

Wenn vorliegend die Kammer entscheidet, also drei Richter, dann ist das ein Hinweis darauf, dass das Gericht die Sache für schwierig hält. § 568 ZPO sagt nämlich:

„Das Beschwerdegericht entscheidet durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung von […] einem Rechtspfleger erlassen wurde. Der Einzelrichter überträgt das Verfahren dem Beschwerdegericht zur Entscheidung [durch die Kammer mit drei Richtern], wenn […] die Sache besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist […].“

Hallo Conditio,

vielen Dank für Deine Antworten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Richter diese Entscheidung für schwierig halten könnte, denn die eine Seite wird von 5 Zeugen bestätigt und die andere Seite nur von dem, der geschickt wurde, die Immobilie zu ersteigern. Zudem gibt es noch die Begründung der Abweisung durch den Rechtspfleger, die sich mit den 5 Zeugenaussagen deckt. Das Amtsgericht hat durch den Rechtspfleger, der auch die Zwangsversteigerung geleitet hat, die Beschwerde abgewiesen.

Gibt es da eigentlich die Möglichkeit die „Nötigung“ anzubringen? Der Ersteigerer hat ja dem Gläubiger zu verstehen gegeben, dass er die Beschwerde sofort zurück nimmt, wenn der Gläubiger auf 40.000 Euro Zinsen verzichtet. Lt. dieser Aussage finde ich, dass es von Seiten des Ersteigerers einzig und allein darum geht, Zeit zu schinden und so günstig wie möglich an die Immobilie zu kommen.

Lieben Gruß

Ich schon.

Und wenn das Problem ganz woanders liegt? Du weißt doch überhaupt nicht, welche Gedanken man sich am Landgericht macht.

Wohl kaum. Ich habe dir ja bereits die gesetzliche Vorschrift genannt. Darin steht, dass der Richter zuständig ist, nicht der Rechtspfleger.

Und was soll denn die Abweisung durch das Amtsgericht beweisen? Wenn Gerichte immer richtig entscheiden würden, bräuchten wir keine Rechtsmittelinstanzen.

Nein.

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Gut, ich habe mich falsch ausgedrückt. Das Amtsgericht hat durch einen Richter die Beschwerde zurückgewiesen und der Rechtspfleger hat die Begründung abgeliefert. Ich denke mal, dass ein Richter sich das durchgelesen und abgesenet hat, indem er seinen Namen darunter gesetzt hat.

Aber wenn das Problem woanders liegt, warum werden dann keine benannten Zeugen gehört? Bislang sind nur von jeder seite jeweils 2 Schreiben ans Landgericht geschickt worden, mehr ist in den ganzen Monaten nicht gelaufen und das verstehe ich nicht. Wenn man sich unsicher ist, warum hört man dann die Zeugen nicht?

Lieben Gruß

Das kann ich dir genauso wenig sagen wie alle anderen hier. Die recht lange Wartezeit könnte natürlich auch in einer Überlastung der zuständigen Kammer ihren Grund finden. Wir wissen es einfach nicht.

Ich finde es, wie gesagt, legitim, dem Gericht die finanzielle Notlage darzulegen und darum zu bitten, dem Verfahren eine gewisse Priorität einzuräumen.

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… was steht denn geschrieben?

Wenn ich das soweit verstanden habe - was schwer fällt - soll die Bank (?) auf 40.000€ verzichten und Du/Ihr (?) wollt diese erhalten. Das Ganze wurde denn bei der Versteigerung „vereinbart“? Das Zeugen bestätigen können?

Soweit ich das weiß (20 jahre her…) ist mit der Aufnahme der persönlichen Daten des Käufers (Ersteigerer) und der Zahlung des „sofort zu zahlenden Betrages“ (meist 10%) der „Deal“ durch. Wie das Geld verwendet wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Ob der Gläubiger das komplette Geld zunächst erhält und dieser für die Verteilung an die Nachrangigen zuständig ist oder (eher) das vom Gericht ausgeht…???
Nehme an, dass dies der Knackpunkt ist: nichts schriftlich festgehalten.

Wie kommt die Kuh vom Eis?
Das scheint mir dann eine privatrechtliche Vereinbarung (Vertrag, mündlich) zu sein, wonach Du/Ihr dann nachträglich Anspruch auf die Rückzahlung des vereinbarten Betrages (40.000 Zinsen) habt. Damit hat das Gericht als Versteigerer nix zu tun…

Wie stelle ich mir das vor?
Verwandte/Nahestehende kaufen die Immobilie, verhandeln mit Auktionator, dass die Schuld beglichen werden soll, aber die aufgelaufenen Zinsen/Auslagen etc nicht bezahlt werden sollen… ???
abenteuerlich

LG
Ce

Hallo ceestmoi,

ich weiß, dass es schwierig ist zu verstehen :frowning: ich versuche es dennoch noch mal:

Mein Vater (mittlerweile leider verstorben) war der Kreditgeber, also die Bank, da das Haus frei war. Er hat das seinerzeit für eine Art Mietkauf verkauft, Verkauf des Hauses mit notarieller Urkunde und einen extra Finanzierungskredit. Seit Anfang 2017 zahlt der „Käufer“ diesen Finanzierungskredit nicht mehr, woraufhin die Zwangsversteigerung eingeleitet wurde.

Der Ersteigerer hat zuzüglich der Ersteigerungssumme, die Zinsen zu zahlen, dieses ist vom Amtsgericht so ausgerechnet worden und per Bescheid zugestellt worden. Diese Zinsen will der Ersteigerer nur in gewissem Maße tragen, so dass der Gläubiger auf 40.000 Euro verzichten soll. Es ist alles schriftlich festgehalten, auch dass der Gläubiger immer noch mit 190.000 Euro im Grundbuch steht und das dieser Betrag vom Versteigerungsdatum aus verzinst wird. Somit wird es für den Ersteigerer höchstens teurer, anstatt günstiger, denn diese Zinsen laufen ja nun auch schon diese 7 Monate, solange, wie die Beschwerde beim Landgericht liegt.

Eine privatrechtliche Vereinbarung gibt es hier nicht, das Amtsgericht hat die Versteigerungssumme + aufgelaufene Zinsen im Bescheid berechnet und um diese Berechnung geht es dem Ersteigerer. Die Versteigerungssumme liegt beim Amtsgericht auf dem Konto, gestritten wird hier nur um die Zinsen, die der Gläubiger nicht ausgerechnet hat, sondern das Gericht :frowning: Ich hoffe, es war nun einigermaßen verständlich.

Lieben Gruß

Dein mittlerweile verstorbener Vater, dessen Erbin du bist, hat ein ihm gehörendes Haus verkauft und dem Käufer gleichzeitig einen Kredit über die Kaufsumme gewährt (so eine Art Ratenzahlung mit zwei voneinander unabhängigen Verträgen: Kauvertrag hier und Darlehensvertrag dort). Weil der Käufer den Kredit nicht mehr bedienen konnte, hast du, obwohl das Grundstück zu deinen Gunsten mit einer Grundschuld belastet war, einen Titel erwirkt (Urteil, Vollstreckungsbescheid, vielleicht auch der Kaufvertrag selbst) und die Zwangsvollstreckung in Form einer Zwangsversteigerung veranlasst, um deinen Anspruch auf Rückgewähr der Darlehenssumme durchzusetzen.

Der Ersteigerer soll nun Zinsen zahlen, deren Grundlage und Höhe du uns bislang nicht verraten hast. Diese Zinsen müssen irritierend hoch sein, wenn man davon 40.000,00 Euro abziehen könnte.

Der Ersteigerer war nicht persönlich beim Versteigerungstermin anwesend, sondern hat einen Bevollmächtigten geschickt. Der Ersteigerer geht nun gegen den Zuschlagbeschluss mit der Behauptung vor, dass der Bevollmächtigte gar nicht die Vollmacht hatte, das Gebot so abzugeben, wie er es abgegeben hat.

Habe ich das so richtig verstanden?

Wenn nein, bitte ich um Korrektur.

Wenn ja, so bleibt das eigentliche Problem ja ein ganz anderes: Das Beschwerdeverfahren befindet sich in der zweiten Instanz, und deine finanziellen Reserven sind erschöpft. Du möchtest wissen, wie du das Gericht dazu bringen kannst, das Verfahren zu fördern. Dazu ist, meine ich, bereits alles gesagt worden.

Zins und Tilgung - das würde eher hinkommen…

Wenn das Haus aber 10 Mio wert ist… dann kann das auch sein

Nein, sie sind nicht irritierend hoch.

Der Ersteigerer geht mit der Behauptung vor, dass der Bevollmächtigte keine Ahnung gehabt hätte dieses angeblich vor der Zwangsversteigerung auch dem Rechtspfleger mitgeteilt hätte. Da ich selbst anwesend war, bei der Versteigerung, kann ich sagen, dass das nicht stimmt, er kam zu spät, hat nichts davon gesagt, dass er keine Ahnung habe und hat sich sehr souverän gegeben, sagte sogar noch, als die Versteigerung mit 5.000 Euro jeweils Gebot los ging „jetzt geht es hier ja richtig los“ und rieb sich in die Hände. Er hat also keinerlei Verhaltensweisen gezeigt, worauf man schließen könnte, dass er keine Ahnung hatte. Zudem lagen auch alle relevanten Unterlagen aus, die sich jeder ansehen konnte. :slight_smile:

Lieben Gruß

Nein, 10 Millionen ist es nicht wert…in dem Bescheid vom Amtsgericht steht Anspruch aus dem bestehen bleibenden Recht Abteilung III I

Lieben Gruß