Hallo Ihr lieben Helfenden :),
ich bräuchte mal Eure Hilfe, eine Zwangsversteigerung hat stattgefunden und der Ersteigerer schickte jemanden mit beglaubigter, notarieller Urkunde um die Immobilie zu ersteigern. Dieser ersteigerte tatsächlich die Immobilie und erhielt den Zuschlag. Das Amtsgericht rechnete die kompletten Kosten auf und der Ersteigerer legte Beschwerde ein, mit der Begründung das der, den er geschickt hatte, das alles nicht verstanden hat und von der Materie keine Ahnung habe. Der Rechtspfleger hat aber alles mehrfach und deutlich, für alle verständlich, erklärt. Der Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung betrieben hat, soll, so wie es der Ersteigerer wünscht, auf 40.000 Euro Zinsen verzichten, dann würde der Ersteigerer sofort die Beschwerde zurück nehmen. Die Geldzuteilung sollte am 30.04. sein. Beschwerde wurde vom Amtsgericht zurück gewiesen und dem Landgericht überstellt. Die Akten sind 14 Tage vor der Geldzuteilung dem Landgericht zugestellt worden. Nun passiert also seit 7 1/2 Monaten nichts, ausser das die Rechtsanwälte beider Seiten, Stellung genommen haben. Es wurden 5 Zeugen benannt, die weder schon gehört wurden, noch ist eine Ankündigung zur Zeugenvernehmung erfolgt.
- Wie klange darf so eine Beschwerdeklage laufen?
- Ist nicht schon nach einer mittlerweile langen Laufzeit von 7 Monaten eine Verschleppung erkennbar, vor allem, wenn es bei dem Gläubiger um die Existenz geht?
- Was kann man machen, damit die Beschwerde endlich bearbeitet wird?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten