Ersteigert,aber noch nicht gekriegt

Ich habe bei EBAY im Dezember was ersteigert und sofort bezahlt,aber der Verkäufer hat bis jetzt die Ware noch nicht verschickt.Antwortet nur,dass er sie bald verschicken wird.Was kann ich tun?

Ich habe bei EBAY im Dezember was ersteigert und sofort
bezahlt,aber der Verkäufer hat bis jetzt die Ware noch nicht
verschickt.Antwortet nur,dass er sie bald verschicken wird.Was
kann ich tun?

Geld zurückverlangen, Termin setzen, bis wann man es zurückhaben will. Ab dann Gebühren für jeden Brief und Zinsen nehmen.
Glaubhaft mit Rechtsanwalt und/oder Mahnverfahren drohen.

Ein Mahnverfahren lohnt sich aber nur, wenn der andere mehr Geld als das Existenzminimum hat. Wenn ja, dann dürfte es kein Problem sein, dass und warum Geld überwiesen wurde, kann man ja leicht nachweisen.

Viele Grüße

Der Rechtsweg lohnt sich nicht unbedingt
Moin!

Ergänzend zu Simones Text möchte ich noch hinzufügen, dass sich eine Anzeige mit Anwalt etc. etc. erst dann lohnt, wenn es sich um einen hohen Betrag handelt.

Bei eher geringen Beträgen (und da ist die Auslegung schwammig) setzt man zwar einen Verwaltungsmechanismus in Gang, letztendlich wird die Angelegenheit aber eingestellt.

Mir so geschehen vor einigen Jahr mit einem Kaufpreis unter 70 Euro.

Da nutzten auch alle Beweise nichts. Die Verkäuferin hatte kein Geld, es war nichts zu holen, und die angepriesene Ware hatte sie nicht einmal.

Ebay hat die Beträgerin nicht mal gesperrt, obwohl sie noch weitere Käufer besch*ssen hat mit insgesamt ca. 800 Euro Schaden.
(Und Ebay alle Anzeigen etc. vorgelegt bekam…!)

Angelika

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Hi

Mir so geschehen vor einigen Jahr mit einem Kaufpreis unter 70 Euro.

Da nutzten auch alle Beweise nichts…

Ebay hat die Beträgerin nicht mal gesperrt, …
(Und Ebay alle Anzeigen etc. vorgelegt bekam…!)

Danke für die Info.
Dann ist man ja gewarnt!

Viele Grüße

Warum nur…
…verweist Du nicht auf das Rechtsbrett, schreibst stattdessen hier so einen juristischen Unfug?

Gruß

S.J.

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Wurde hier schon hundertmal durchgekaut:

http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/entry/1166?cont…

Gruß

S.J.

Ergänzend zu Simones Text möchte ich noch hinzufügen, dass
sich eine Anzeige mit Anwalt etc. etc. erst dann lohnt, wenn
es sich um einen hohen Betrag handelt.

Bei eher geringen Beträgen (und da ist die Auslegung
schwammig) setzt man zwar einen Verwaltungsmechanismus in
Gang, letztendlich wird die Angelegenheit aber eingestellt.

Mir so geschehen vor einigen Jahr mit einem Kaufpreis unter 70
Euro.

Hallo,

dem möchte ich widersprechen, denn meine Erfahrung war eine andere. Ich muss zwar dazu sagen, dass ich mein Geld nicht wiederbekommen habe, allerdings wurde meine Anzeige durchaus ernst genommen und weiterverfolgt. Mittlerweile geht das online sogar ganz einfach, so dass der mir entstandene Aufwand überschaubar war und lediglich ein bisschen Zeit umfasste.

Der Beschiss war damals so offensichtlich, dass ich mich immens geärgert habe und die VK nicht ohne Weiteres davon kommen lassen wollte. Ich habe sie also angezeigt wegen Eingehungsbetrugs: Sie wusste von Anfang an, dass Sie ihren Part des Vertrages nicht erfüllen können würde, hat sich aber trotzdem als Handelspartnerin angeboten. Dass jemand keine Kohle hat, ist ja eine Sache; andere aber bewusst schädigen zu wollen, eine andere. Und da ist es für mich auch okay, wenn sich überlastete Gerichte mit solchen ‚Banalitäten‘ auseinandersetzen. Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist und mit der Zeit summieren sich auch solche Schäden zu stattlichen Beträgen.

Da ich kein Einzelfall war, ging man der Sache nach. Ich erhielt sogar Anrufe der Behörden, in denen ich nach dem Stand der Angelegenheit gefragt wurde. Man hatte der VK angeraten, ihre Leistung doch noch zu erbringen und sie hatte dies zugesichert. Ich bekam sogar ein Entschuldigungsschreiben von ihr, dass sie sich falsch verhalten habe, mir meinen Schaden ersetzen wollte, bliblablubb. Getan hat sie es dann doch nicht. Das habe ich dann den Anrufern geschildert - und prompt wurde die Gute dann auch gerichtlich verknackt.

Von der Einschaltung eines RA habe ich Abstand genommen. Ein Anruf beim zuständigen Amtsgericht brachte mir Klarheit, dass meine VK bereits Offenbarungseide geleistet hat, ich schlechtem Geld also noch einmal gutes hinterherschmeißen würde und meinen Schaden eh nicht ersetzt bekäme.

Viele Grüße
Kirsten