Kann ein Vermieter/Eigentümer die Wirtschaftseinheiten jährlich ändern (obwohl der Wohnungsbestand über Jahre unverändert ist)?
Muss der Hausstrom für jedes Haus einzeln berechnet werden (wenn pro Haus ein Zähler vorhanden ist)oder kann auch hier eine Wirtschaftseinheit für mehrere Häuser gebildet werden?
Ausschlaggebend ist immer der Mietvertrag. Grundsätzlich ist zwar die Abrechnung nach Wirtschaftseinheiten möglich, aber es gibt bereits Rechtsprechung die sagt, dass die Umlage von Betriebskosten und die Abrechnung nur bezogen auf das Gebäude zulässig ist, in dem die vermietete Wohnung ist. Es ist also darauf zu achten, ob bei Abschluss des Mietvertrages eine Regelung in den Mietvertrag aufgenommen worden ist die klarstellt, dass gegebenenfalls nach Wirtschaftseinheiten abgerechnet werden soll, auch wenn eine Wohnung „im Hause A“ vermietet ist.
Ob diese Wirtschaftseinheiten - vorausgesetzt die Regelung des Mietvertrages lässt diese grundsätzlich zu - vom VM frei geändert werden kann ist stark zu bezweifeln, da die Abrechnung für den Mieter evtl. zu unübersichtlich und unverständlich wird. Der VM ist hier in jedem Fall in einer wesentlich höheren Erklärungspflicht die ganz deutlich macht, welche Gebäude warum und für welche Betriebskosten eine Wirtschaftseinheit bilden.
Gruß
Nita