ich habe eine Frage,ich hatte 1997 eine Fahrt ohne Gültiger Fahrerlaubnis mit Alkohol und Fahrerflucht.
Ich habe das Bundeskraftfahramt angeschrieben und diese Angelegenheiten sind in der Überliegefrist.
Habe heute meine Uterlagen Passbid,Erste Hilfe,Sehtest und den Bescheid der Fahrschule zur Führerscheinstelle gebracht es nun mehr noch ein Führungszeugnis von mir verlangt.
Meine Frage kann mir die Führerscheinstelle den Führerschein versgen bzw. eine MPU auferlegen.Im Führungszeugnis sind keine Einträge.
Danke